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myGully |
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26.07.13, 09:52
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#1
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.920
Bedankt: 13.575
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Das waren Gemeindevollzugsmitarbeiter.
Nicht mehr und nicht weniger.
"Polizeibehörde" deshalb, weil die Stadtverwaltung, als deren Dienstherrin, eine Polizeibehörde ist.
(Nicht zu verwechseln mit den Jungs in blau)
Der Rest (Polizeifreillige) ist absoluter Quatsch und gefährliches Halbwissen, bzw. NICHTWISSEN.
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26.07.13, 15:17
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#2
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Banned
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 498
Bedankt: 880
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Zitat:
"Polizeibehörde" deshalb, weil die Stadtverwaltung, als deren Dienstherrin, eine Polizeibehörde ist.
(Nicht zu verwechseln mit den Jungs in blau)
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Stimmt auch nur bedingt.....bei uns ist es zumindest so das die Polizeibehörde der Kreis- und nicht der Stadtverwaltung angegeliedert sind. Eine Kommunalbehörde ist also keine Polizeibehörde im rechtlichen Sinne.
Dienstvorgesetzte der KPH (Kreispolizeibehörde) ist somit der Ober- bzw. Kreisdirektor.
Ansonsten stimme ich deinen Ausführungen voll und ganz zu.
Die städt. Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden als GOD (Gewerbeordnungsdienst) bezeichnet, die ebenfalls sog. "hoheitliche Aufgaben" wahrnehmen.
Diese waren frührer z.B. lediglich für die Überwachung des "ruhenden Strassenverkehrs" zuständig. Da die "Personaldecke" bei den Kreispolizeibehörden aber teilweise mehr als dürftig sind wurden z.B. Teilaufgaben, wie z.B. Geschwindigkeitsmessungen, die dem "fließenden Verkehr" zuzuordnen sind, auf die Gemeinden mitübertragen.
hier nochmal zum teilweisen nachlesen: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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30.07.13, 20:58
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#3
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Steppenwolf
Registriert seit: Jun 2013
Beiträge: 16
Bedankt: 11
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Zitat:
Zitat von leveldn
Stimmt auch nur bedingt.....bei uns ist es zumindest so das die Polizeibehörde der Kreis- und nicht der Stadtverwaltung angegeliedert sind. Eine Kommunalbehörde ist also keine Polizeibehörde im rechtlichen Sinne.
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Stimmt auch nur bedingt. Es ist tatsächlich möglich, Ortspolizeien auf Gemeindeebende einzurichten, wenn dies in der jeweiligen Landesverfassung vorgesehen ist. Diese ist auch "Polizei" im rechlichen Sinne. Polizei in diesem weiten Sinne ist jede Behörde, die Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnimmt, so werden z.B. die Begriffe Bauaufsichtsbehörde und Baupolizei synonym verwendet. Der Polizeibegriff ist daher unabhängig von der Rechtsträgerschaft. Auch man landläufig von "Polizei" spricht und i.d.R. nur die (uniformierte) Vollzugspolizei in Trägerschaft der Bundesländer meint. Freilich gibt es Unterschiede in Laufbahn, Ausbildung, Ausrüstung und Umfang der Befugnisse.
Die Frage wer jetzt eigentlich "Polizeibehörde" in diesem Sinne ist schwer zu beantworten, da die Begriffe Länderübergreifend nicht einheitlich verwendet werden. Z.T. sind damit die erwähnten kommunalen Sicherheitsbehörden gemeint, z.T. werden aber auch die der Polizei im Vollzugsdienst übergeordneten Behörden gemeint, etwa die Landesinnenministerien. In deinem Beispiel spricht aber mehr für für ersteres
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Homo vult decipi - decipiatur!
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27.07.13, 01:13
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#4
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Banned
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 665
Bedankt: 460
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Zitat:
Zitat von gentleman-smart
Der Rest (Polizeifreillige) ist absoluter Quatsch und gefährliches Halbwissen, bzw. NICHTWISSEN.
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Na, sehr nett hier, von einem "Super Moderator" so weggebügelt zu werden. Danke!
Aber das der "Freiwilligen Polizeidienst" existiert, leugnest du nicht, oder?
Und was ist an Halbwissen in diesem Fall so "gefährlich"?
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