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tannezäpfle 26.07.13 00:09

Polizeibehörde ?!
 
Hi,
war heut in der Großstadt unterwegs ...
Ich stand da so am Straßenrand und hörte ein Motorrad etwas aufheulen. Dann raste da ein Endurofahrer an mir vorbei Hellblaues Hemd und komische Schulterklappen dran und dachte mir was ist das fürn Kasper. :rolleyes:
1-2 minuten später fuhr an mir ein Polizeibus vorbei ... naja zumindest auf dem ersten blick dachte ich das. Auf dem Bus stand POLIZEIBEHÖRDE und hatte die gleiche farben wie die reguläre polizeifahrzeuge allerdings ohne blaulicht.

zitat: Als Polizeibehörde werden in Baden-Württemberg Behörden bezeichnet, welche Polizeiaufgaben wahrnehmen, aber nicht zum Polizeivollzugsdienst gehören

also quasi Polizisten die garkeine Polizisten sind :unibrow:

hattet ihr schon erfahrung mit solchen "Cops" oder was haltet ihr davon? und wusstet ihr das es sowas gibt? also ich nicht lol

Big Duke 26.07.13 00:25

Du meinst bestimmt den "Freiwilligen Polizeidienst" ?!
Gibt es meines Wissens nach auch noch in Hessen und Bayern.
Da ja fast überall bei der Polizei Stellen abgebaut werden, ist es schon sinnvoll.

gentleman-smart 26.07.13 09:52

Das waren Gemeindevollzugsmitarbeiter.
Nicht mehr und nicht weniger.

"Polizeibehörde" deshalb, weil die Stadtverwaltung, als deren Dienstherrin, eine Polizeibehörde ist.
(Nicht zu verwechseln mit den Jungs in blau)

Der Rest (Polizeifreillige) ist absoluter Quatsch und gefährliches Halbwissen, bzw. NICHTWISSEN.

leveldn 26.07.13 15:17

Zitat:

"Polizeibehörde" deshalb, weil die Stadtverwaltung, als deren Dienstherrin, eine Polizeibehörde ist.
(Nicht zu verwechseln mit den Jungs in blau)
Stimmt auch nur bedingt.....bei uns ist es zumindest so das die Polizeibehörde der Kreis- und nicht der Stadtverwaltung angegeliedert sind. Eine Kommunalbehörde ist also keine Polizeibehörde im rechtlichen Sinne.

Dienstvorgesetzte der KPH (Kreispolizeibehörde) ist somit der Ober- bzw. Kreisdirektor.

Ansonsten stimme ich deinen Ausführungen voll und ganz zu.

Die städt. Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden als GOD (Gewerbeordnungsdienst) bezeichnet, die ebenfalls sog. "hoheitliche Aufgaben" wahrnehmen.

Diese waren frührer z.B. lediglich für die Überwachung des "ruhenden Strassenverkehrs" zuständig. Da die "Personaldecke" bei den Kreispolizeibehörden aber teilweise mehr als dürftig sind wurden z.B. Teilaufgaben, wie z.B. Geschwindigkeitsmessungen, die dem "fließenden Verkehr" zuzuordnen sind, auf die Gemeinden mitübertragen.

hier nochmal zum teilweisen nachlesen: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Big Duke 27.07.13 01:13

Zitat:

Zitat von gentleman-smart (Beitrag 24748442)
Der Rest (Polizeifreillige) ist absoluter Quatsch und gefährliches Halbwissen, bzw. NICHTWISSEN.

Na, sehr nett hier, von einem "Super Moderator" so weggebügelt zu werden. Danke!

Aber das der "Freiwilligen Polizeidienst" existiert, leugnest du nicht, oder?
Und was ist an Halbwissen in diesem Fall so "gefährlich"?

gentleman-smart 27.07.13 06:50

@Big Duke
Na... ;) lass mal den Mod aussen vor, hier habe ich als "smarti" geantwortet.

Dass der freiwillige Polizeidienst existiert, habe ich nicht geleugnet.

Deine Aussage ist dennoch, in Verbindung mit den "Jungs" des Ordungsamtes aus dem Kontext gerissen und hat keine Relevanz. Sind einfach zwei Paar völlig verschiedene Schuhe.

@leveldn
Die Zuständigkeit, bzw. Zuordnung ist wohl von der jeweiligen Gemeinde, bzw. Bundeslab abhängig.

leveldn 27.07.13 13:12

Zitat:

Die Zuständigkeit, bzw. Zuordnung ist wohl von der jeweiligen Gemeinde, bzw. Bundeslab abhängig.
Habe ich oben auch erwähnt :)

Zitat:

bei uns ist es zumindest so das die Polizeibehörde
Ansonsten stimme ich deinen Ausführungen voll und ganz zu.

Diese sog. "Hilfssheriffs" sind die, die meinen mit so ziemlich allen Rechten ausgestatet zu sein.

Ich hatte da mal ein nettes Erlebniss in einer Deutschen Großstadt. War ziemlich lustig. Da bezeichnen sich sogar Kaufhausdedektive als Stadtpolizei und meinten mich belehren zu müssen.

Naja, ich habe ihnen dann in meiner ureigenen Art ein paar Grundkenntnisse bezüglich ihrer Kompetenzen erteilt....ein bischen aus dem Polizeirecht zitiert...war ziemlich lustig.

Vor allen Dingen haben die Jungs dann eingesehen das ich sie im Grunde nur vorgeführt habe. Ganz betroffen haben sie sich getrollt..... :):):)

Aber das Problem mit diesen Personen liegt ganz einfach darin das man sie mit Aufgaben ausstattet, denen sie aufgrund ihrer mangelnden Ausbildung garnicht gewachsen sind.

Womit wir beim Thema "Stellenabbau bei der Polizei" sind den ich persönlich als ziemlich sinnlos ansehe. Einen vernünftig ausgebildeten Polizeibeamten, der seine Aufgaben im Rahmen seiner Kompetenzen wahrnimmt, ist durch nichts zu ersetzen.

Big Duke 28.07.13 00:46

@super smarti
Ich hab nur gefragt, ob er den "Freiwilligen Polizeidienst" meint!
Und nun mache ich von meinem "Aussageverweigerungsrecht" gebrauch! :p

Tigy 30.07.13 16:11

Das schlimmste ist das diese Pseudopolizisten sogar Waffen tragen dürfen.

leveldn 30.07.13 16:39

Zitat:

Das schlimmste ist das diese Pseudopolizisten sogar Waffen tragen dürfen.

Fals du mit Waffen sog. CS-Gas meinst...ja, das dürfen sie tragen.

Oder meinst du im Ernst, die würden diese hier in die Hand gedrück bekommen? Wo lebst du denn?

http://www.kenthaber.com/Resimler/20...2/00176532.jpg

Tigy 30.07.13 16:56

Die laufen hier mit Waffenholster und Waffe rum. Ob du es nun glaubst oder nicht.

:(

MG45LC 30.07.13 17:06

Keine Sorge, das Bild zeigt nur ein Placebo, einen Gas-Zerstäuber aus Zinkdruckguss und Plastik.
Keinesfalls eine P99 von Walther.
Umarex in Arnsberg hat die Namensrechte für Walther und haut die auf jeden "Müll" drauf.
Sowas kann jeder Depp ab 18 frei kaufen, zum "Führen" (lol) braucht man nur den "Kleinen Weglauf Schein". (KWS - 3 x schießen 1 x rennen) kostet € 50,00 und den kriegt jeder der nicht vorbestraft ist.
Offiziell nennt sich dieser Mumpitz:"Kleiner Waffenschein"!
Diese "Möchtegern-Polizisten" mit Ordnungsgewalt sind mit Vorsicht zu genießen.
4 x über die Straße gehen, 5 x hat man gegen ein Gesetz verstossen.
Gruß, MG45LC

gentleman-smart 30.07.13 17:38

Die Polizeifreiwilligen tragen "nur" Kleinkaliberwaffen.
Aber auch die reichen schon aus ;)

btw:
Hier gibt es einen interessanten Artikel über die "Freiwilligen":
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

und nochmal btw:
Ich mag mich da ein meine eigene Dienstzeit zurück erinnern:
Die Freiwilligen sind zwar keine richtigen Polizisten, aber sind (gerade auf ländlichen Revieren) schon eine gute Aushilfe, wenn die Soll-Dienststärke mal nicht gewährleistet werden kann.

Ich hatte oft einen älteren Freiwilligen-Kollegen im Auto dabei und konnte mich noch nie über dessen fehlende Bereitschaft/engagemant beschweren.

Diese handeln zwar nicht eigenmächtig und sind auf die Weisungen des "echten" Polizisten angewiesen, aber auch bei einem normalen STreifenteam gibt es einen Führer...

leveldn 30.07.13 19:48

Da stimme ich dir zu....

Bei uns gibt es die Jungs zwar nicht.....aber man könnte sie für diverse Aufgaben gut einsetzen.

Z.B. Objektschutz....ich stelle mir tagtäglich die Frage warum z.B. der hiesige Landtag von Polizeibeamten bewacht werden muss, die ein dreijähriges Fachhochschuldstudium hinter sich haben?!

Für die Wahrnehmung solcher Aufgagen wäre dieser Personenkreis, eine fundierte Ausbildung vorausgesetzt, sicherlich eine Alternative.

gentleman-smart 30.07.13 20:22

Hab da noch viel schlimmere Beispiele erlebt...

z.B.:
In der Polizeiakademie im Keller bei der "Papierausgabe" sass ein hochbezehlter PHK...

Konnte es mir damals nicht verkneifen ihm zu sagen, dass ich den Job auch gerne hätte... :p

grimnirx 30.07.13 20:58

Zitat:

Zitat von leveldn (Beitrag 24749037)
Stimmt auch nur bedingt.....bei uns ist es zumindest so das die Polizeibehörde der Kreis- und nicht der Stadtverwaltung angegeliedert sind. Eine Kommunalbehörde ist also keine Polizeibehörde im rechtlichen Sinne.

Stimmt auch nur bedingt. Es ist tatsächlich möglich, Ortspolizeien auf Gemeindeebende einzurichten, wenn dies in der jeweiligen Landesverfassung vorgesehen ist. Diese ist auch "Polizei" im rechlichen Sinne. Polizei in diesem weiten Sinne ist jede Behörde, die Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnimmt, so werden z.B. die Begriffe Bauaufsichtsbehörde und Baupolizei synonym verwendet. Der Polizeibegriff ist daher unabhängig von der Rechtsträgerschaft. Auch man landläufig von "Polizei" spricht und i.d.R. nur die (uniformierte) Vollzugspolizei in Trägerschaft der Bundesländer meint. Freilich gibt es Unterschiede in Laufbahn, Ausbildung, Ausrüstung und Umfang der Befugnisse.

Die Frage wer jetzt eigentlich "Polizeibehörde" in diesem Sinne ist schwer zu beantworten, da die Begriffe Länderübergreifend nicht einheitlich verwendet werden. Z.T. sind damit die erwähnten kommunalen Sicherheitsbehörden gemeint, z.T. werden aber auch die der Polizei im Vollzugsdienst übergeordneten Behörden gemeint, etwa die Landesinnenministerien. In deinem Beispiel spricht aber mehr für für ersteres ;)

pauli8 30.07.13 22:03

Zitat:

Zitat von gentleman-smart (Beitrag 24758579)
...
z.B.:
In der Polizeiakademie im Keller bei der "Papierausgabe" sass ein hochbezehlter PHK...
Konnte es mir damals nicht verkneifen ihm zu sagen, dass ich den Job auch gerne hätte... :p

:T

Als PHK ist man i.d.R., rein vom Alter her, bereits Beamter auf Lebenszeit und da biste erst weg vom Fenster, wenn du Scheiße gebaut und mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe dafür geschnappt hast. Dienststrafen wie Gehaltskürzung oder Versetzung und andere "Kleinigkeiten" sind neben dem Strafrecht auch möglich. Aber was erzähle ich dir. ?

Vielleicht hat der PHK wegen "Armmut" nur Klopapier der Dienststelle oder ein gefrorenes Hühnchen im Marktkauf geklaut ? Leider sind diese Beispiele von mir nicht erfunden. :mad:

Ich hätte den Mann- und es trifft letzter Satz von mir zu- dem Hausmeister als Gehilfe gegeben...zum Hof kehren oder Unkraut zupfen ! :D

leveldn 02.08.13 12:15

Zitat:

Als PHK ist man i.d.R., rein vom Alter her, bereits Beamter auf Lebenszeit
nicht nur in der Regel....da musst du schon n paar Dienstjahre auf dem Buckel haben und auch im Rahmen der Beurteilungen nicht gerade schlecht abgeschnitten haben.

Im übrigen muss dieser PHK nicht aus dienstrechtlichen Gründen dorthin versetzt worden sein. Dies kann auch z.B. gesundheitliche Gründe im Rahmen seiner Diensttauglichkeit gehabt haben.


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