@Prince
Topic:
Was du im Permalink # 7 geschrieben hast ist sicher richtig...auch ist eine Ordnungswidrigkeit wahrscheinlich.
Zu einer besseren Beurteilung hätte Angel51 aber lieber seinen Schlagstock genau beschreiben sollen. Weder du noch ich wissen, wie der ausgesehen hat.
Nur beispielsweise jetzt...wäre es ein selbstgefertigter Schlagstock oder ein bestimmter Teleskop-Schlagstock gewesen, dann wäre er u.U. wegen Führens mit einem Vergehen dabei. Das ist dann eine Straftat und keine OWi mehr.
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