Äußern kann man sich zu natürlich. Dazu wird man auch aufgefordert, aber was soll er denn da für Märchen erzählen?
Wird schwer ohne Kamerateam etc. den zuständigen Richter davon zu überzeugen er wäre gerade bei einer Filmvorführung gewesen.
Wenn er auf dem Weg zu einer gewesen wäre, dazu braucht man einen Schlagstock nicht zu "führen". Führen heißt Griffbereit. Wäre der Schlagstock in einem Rucksack gewesen, dann wäre die Sachlage wieder ganz anders.
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