@onyx80
Wenn ein Straftäter seine Strafe gebüßt hat, ist er ein unschuldiges Opfer, wenn man ihn weiterhin einsperrt. Du hast also per Definition schon ein Opfer bevor der Betroffene eine Straftat begehen konnte. Nebenbei wird damit die Justiz unterwandert, die sich dann quasi selbst nicht mehr ernst nehmen kann.
Sicherheitsverwahrung zählt hier nicht, weil man ernsthafte Zweifel an der Resozialisierung an genau dieser Person hat.
@UltimateCreature
Nein, weil dann ein unabhängiges Gericht darüber entscheidet - so wie in jeder zivilisierten Region dieses Planeten.
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