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myGully |
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16.01.19, 22:51
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 711
Bedankt: 578
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Moin,
Es geht zuerst einmal darum das ein Gericht feststellt das Maier für seine Äusserungen bestraft werden muss. Das ist geschehen. Die Strafe ist ausgesprochen.
Der zweite Schritt ist es, die Höhe der Strafe festzulegen. Ob das nun Geldstrafe, Schmerzensgeldzahlung oder Haft ggf. auf Bewährung oder Strasse fegen ist, ist für den Wert des Urteils unerheblich. Becker hat sich gegen eine Beleidigung zur Wehr gesetzt und es ist ihm vom Gericht Recht gegeben worden.
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denke du hast Erfahrung mit Zivilprozesse?
nach dem was du hier schreibst, anscheinend doch nicht!
1. gibt es beim Zivilprozess keine Haftstrafe
2. die Höhe des schmerzengeld legt nicht das Gericht fest, sondern der zivilkläger fordert die Höhe ein!
3.Bewährungsstrafe gibt es beim zivil Prozess nicht!
4. hat sich Becker nicht gegen " Beleidigung " zur wehr gesetzt ( das ist Strafprozess ) , sondern weil er durch die Beleidigung für sich ein schaden gesehen hat, den er durch Geld entschädigt haben will
5. im Zivilrecht geht es nicht um strafe ansich, sondern im Zivilrecht geht es um seine zivilen rechtlichen Forderungen durchzusetzen
6. und schon garnicht gibt es im Zivilprozess sowas wie Sozialstunden
Zitat:
Und selbst, wenn kein Geld fliesst ist ein Titel den man gegen sich hat ein Problem. Es ist ein Irrglaube das man einen Titel einfach nicht zahlt und damit hat es sich. So ein Titel bringt einen Haufen Ärger mit sich. Und das ganz besonders dann, wenn man in so exponierter Stellung wie Maier unterwegs ist. Ich vermute mal das es noch eine Weile dauert und dann wird er zahlen.
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ein nicht vollstreckbarer Titel bringt nur den Gläubiger nen Haufen Ärger ein
Zitat:
Es gab von Beckers Seite versuche das ganze vor dem Prozess zu beenden. Sowas macht man nicht, wenn man nur aus Schmerzensgeld aus ist.
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richtig er wollte durch eine art vergleich ( Geldforderung ) den Prozess verhindert. merkste was? Geld,Geld,Geld
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17.01.19, 04:12
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#2
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.577
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Zitat:
Zitat von brakal1
richtig er wollte durch eine art vergleich ( Geldforderung ) den Prozess verhindert. merkste was? Geld,Geld,Geld
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Dir ist schon klar, das Becker ihm anbot die Sache zu vergessen wenn Maier 7.500 Euro karitativ spendet ? Maier lehnte das ab und es kam zum Prozess.
Du verdrehst ziemlich die Tatsachen brakal1...
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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17.01.19, 15:35
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 711
Bedankt: 578
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Dir ist schon klar, das Becker ihm anbot die Sache zu vergessen wenn Maier 7.500 Euro karitativ spendet ? Maier lehnte das ab und es kam zum Prozess.
Du verdrehst ziemlich die Tatsachen brakal1...
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wo bitte verdrehe ich Tatsachen?
ich zitiere mich selbst :
" selbstverständlich ging es bei Herrn Becker um das Geld und nicht um Moral"
ob nun karitativ oder in seine eigene Tasche, am ende ist es eine reine zivilrechtliche Geldfrage und keine Frage der Moral
im übrigen, könnte man das schon als Erpressung ansehen " Spende und gestehe damit deine Schuld ein oder ich klage "
Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
All das ist nur juristisches Huppifluppi
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weder ist es zweitrangig und schon garnicht Huppifluppi ! Aus guten Grund gibt es 3 verschiedene juristische Teilbereiche, die zudem sich von einander unterscheiden!
Zitat:
das nur dazu dienen soll das sich Maiers Brüder im Geiste einreden können "er hat garnicht verloren", "er hat verloren aber davon hat Becker nichts", "Warte nur ab in der Berufung ..." und so weiter.
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und nun kommt es dicke, egal welchen Teilbereich , dein Strohman funktioniert bei allen 3 Teilbereichen.
ja was denn nun , ich mach nun Huppifluppi, weil ich dein Strohmann anwenden soll?
Zitat:
Alles nur um sich einzureden das Maier im Recht war als er Becker beleidigt hat. Nein, das war er nicht.
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auch wenns hart klingt, Maier wurde überhaupt noch nicht wegen der Beleidigung verurteilt, das Gericht hat lediglich nur Becker recht gegeben das im wegen der Beleidigung eine Entschädigung zu steht
wie ich schon schrieb Becker hat bisher ein nicht vollstreckbaren Titel, auf gut deutsch
" Becker hat Recht bekommen, aber er kann sein Recht bisher nicht durchsetzen "
toller Sieg, muss ich schon sagen ^^
zumal es überhaupt noch kein schriftlichen Beschluss existiert, woraus sich die Urteilbegründung ergibt, keiner weiß also auf welcher Grundlage diese Entschädigung beruft
Geändert von brakal1 (17.01.19 um 15:45 Uhr)
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17.01.19, 15:42
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#4
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.577
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Zitat:
Zitat von brakal1
wo bitte verdrehe ich Tatsachen?
ich zitiere mich selbst :
" selbstverständlich ging es bei Herrn Becker um das Geld und nicht um Moral"
ob nun karitativ oder in seine eigene Tasche, am ende ist es eine reine zivilrechtliche Geldfrage und keine Frage der Moral
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Dir ist einfach nicht zu helfen, eigene Tasche oder karitativ zu spenden und kein Prozess ist sehr wohl eine moralische Frage. Becker zu unterstellen, er wolle nur "Geld, Geld, Geld" verdreht völlig die Tatsachen.
Maier wollte dieses freiwillige Schuldeingeständnis nicht liefern, wieder moralischer Aspekt. Nun hat das Gericht die Schuldfrage geklärt, zugunsten Becker.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
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17.01.19, 15:54
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 711
Bedankt: 578
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Dir ist einfach nicht zu helfen, eigene Tasche oder karitativ zu spenden und kein Prozess ist sehr wohl eine moralische Frage.
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sie wurde zu dem Punkt als moralisch, als Becker ihm das Angebot unterbreitet, Maier hat gutes Recht dies abzulehnen, warum sollte er sich auch erpressen lassen? wenn Becker der Meinung ist, das Maier schuldig ist, soll er klagen und ein Gericht entscheidet über Schuld oder Unschuld
Zitat:
Maier wollte dieses freiwillige Schuldeingeständnis nicht liefern, wieder moralischer Aspekt.
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solange über die Schuld nicht entschieden wurde, sollte man die Bälle flach halten nicht wahr?
halten wir mal fest : Becker bekam recht, das ihm eine Entschädigung zu steht, nur weil der Richter also aus welchen Gründen Becker das Recht eingesteht, sagt das noch garnix über schuld oder Unschuld aus!
Zitat:
Nun hat das Gericht die Schuldfrage geklärt, zugunsten Becker.
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du weisst schon mehr als die Medien und als das Gericht selber ^^
die Schuldfrage ist bis dato garnicht geklärt!
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