Zitat:
Zitat von AtPeterG
Das ist falsch, Hundesteuer ist Ortsrecht. Wenn du nicht davon befreit wirst, dann hat das wohl schon seinen Grund, dessen bin ich mir sicher. Eventuell ist deine Definition von Schutzhund eine andere als die Auslegung deiner Stadt/Dorf.
Also meiner Meinung nach lässt schon alleine diese Aussage berechtigten Zweifel an deine Eignung zum führen von Schutzhunden aufkommen.
Damit hast du dich selbst disqualifiziert. Normalerweise solltest du deswegen das doppelte berappen.
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Es ist vollkommen Wurscht wie meine Definition von einem Schutzhund ist, denn dafür gibts ja auf Bundesebene eine einheitliche Regelung, meine Hunde sind all als Diesthunde eingetragen und angemeldet.
Das Hundesteuer Ortsrecht ist mir neu, denn ich hab schon vor 2 Jahren eine Befreiung beantragt und die ist abgelehnt wurden.
Ich stehe nicht alleine, denn die komplette Schutz und Rettungshundstaffel meiner Stadt zahlt Hundesteuer.
Den Rest lass ich mal unkomentiert, denn der zeigt nur das Du von unserer Arbeit so überhaupt keine Ahnung hast.