Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Moin,
Es geht zuerst einmal darum das ein Gericht feststellt das Maier für seine Äusserungen bestraft werden muss. Das ist geschehen. Die Strafe ist ausgesprochen.
Der zweite Schritt ist es, die Höhe der Strafe festzulegen. Ob das nun Geldstrafe, Schmerzensgeldzahlung oder Haft ggf. auf Bewährung oder Strasse fegen ist, ist für den Wert des Urteils unerheblich. Becker hat sich gegen eine Beleidigung zur Wehr gesetzt und es ist ihm vom Gericht Recht gegeben worden.
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denke du hast Erfahrung mit Zivilprozesse?
nach dem was du hier schreibst, anscheinend doch nicht!
1. gibt es beim Zivilprozess keine Haftstrafe
2. die Höhe des schmerzengeld legt nicht das Gericht fest, sondern der zivilkläger fordert die Höhe ein!
3.Bewährungsstrafe gibt es beim zivil Prozess nicht!
4. hat sich Becker nicht gegen " Beleidigung " zur wehr gesetzt ( das ist Strafprozess ) , sondern weil er durch die Beleidigung für sich ein schaden gesehen hat, den er durch Geld entschädigt haben will
5. im Zivilrecht geht es nicht um strafe ansich, sondern im Zivilrecht geht es um seine zivilen rechtlichen Forderungen durchzusetzen
6. und schon garnicht gibt es im Zivilprozess sowas wie Sozialstunden
Zitat:
Und selbst, wenn kein Geld fliesst ist ein Titel den man gegen sich hat ein Problem. Es ist ein Irrglaube das man einen Titel einfach nicht zahlt und damit hat es sich. So ein Titel bringt einen Haufen Ärger mit sich. Und das ganz besonders dann, wenn man in so exponierter Stellung wie Maier unterwegs ist. Ich vermute mal das es noch eine Weile dauert und dann wird er zahlen.
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ein nicht vollstreckbarer Titel bringt nur den Gläubiger nen Haufen Ärger ein
Zitat:
Es gab von Beckers Seite versuche das ganze vor dem Prozess zu beenden. Sowas macht man nicht, wenn man nur aus Schmerzensgeld aus ist.
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richtig er wollte durch eine art vergleich ( Geldforderung ) den Prozess verhindert. merkste was? Geld,Geld,Geld