Moin,
Zitat:
Zitat von Draalz
Für mein Empfinden hätten bei der Kolumne 2023 im Spiegel Köpfe rollen müssen.
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Das finde ich nicht. Denn so wie bei mir selbst gehe ich davon aus, dass die das einfach nicht wussten. Nun habe ich ja selber geschrieben, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Dazu stehe ich auch. Aber es muss ohne grosse Internetrecherche oder ein Geschichts- und Jurastustudium erkennbar sein, dass es sich um Straftaten handelt. Das ist nicht so einfach, wie es das meiner Meinung nach sein sollte.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages zählt in [
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Es kann nicht sein, das man sich erst durch einen Haufen von Publikationen wühlen muss, um zu erkennen, ob man sich mit dieser oder jener Äusserung nun strafbar macht der nicht. Zumal das ja jeder anders auslegt. Die Losung "Gemeinnutz geht vor Eigennutz" zum Beispiel steht in keiner der Aufzählungen, die ich gefunden habe.
Aber sie steht in mehreren Verfassungsschutzberichten wo sie als [
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Es würde ja nicht einmal ausreichen, sich sämtliche Publikationen zu Gemüte zu führen. man muss das auch kontinuierlich wiederholen.
Wer sich im März 2024 auf der Seite der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung unter dem Link [
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Zitat aus den Kommentaren
Zitat:
„Aktualisierung“
Veröffentlicht von Lea1 am 19. April 2024 - 11:12Antwort auf AW: Bearbeitung von Die Landeszentrale
Ist es zutreffend, dass „A**** *** **********d“ in der ursprünglichen Fassung des Artikels 2013 nicht aufgelistet war und erst bei der letzten Aktualisierung im April 2024 hinzugefügt worden ist?
AW: Aktualisierung
Veröffentlicht von Die Landeszentrale am 19. April 2024 - 13:41Antwort auf „Aktualisierung“ von Lea1
Hallo Lea1, so ist es . Wir aktualisieren alle Beiträge auf unseren Seiten kontinuierlich. Viele Grüße Ihre Landeszentrale
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Zitat:
Zitat von Holgi55
Gibt es eigentlich irgendwo eine Liste mit diesen verboteten Zitaten?
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Ich habe keine gefunden. Ich glaube auch nicht, dass es eine feststehende juristisch fundierte Liste gibt. Sonst würde sowas doch nicht passieren.
Ich halte Höcke für einen Nazi. Wie ich zu dieser Einschätzung komme habe ich hier schon oft genug geschildert. Aber ich halte solche Anklagen und die Prozesse für kein geeignetes Mittel, ihm Einhalt zu gebieten. Zumal das Risiko, dass der Schuss wieder einmal nach hinten losgeht enorm groß ist.
So wie bei dem Prozess in dem dem Verfassungsschutz erlaubt wurde, die AfD zu beobachten. Was wie ein Sieg aussieht, ist in Wahrheit eine Schlappe erster Güte.
Zum einen wurde dem Verfassungsschutz de facto verboten, auch nur den Eindruck zu erwecken, die Partei sei erwiesen extremistisch. Und wenn der VS das nicht darf, dann dürfte das auch für Bundeskanzler, Innenministerin und andere Amtsinhaber und Politiker juristisch heikel sein.
Dann wurde durch ein Gericht bestätigt, das es in der AfD zwar demokratiefeindliche Äußerungen gibt, aber „nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen“.
Und als Krönung der Pleite erklärt das Gericht einen „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“ für verfassungsrechtlich legitim. Man darf ihn nur nicht als Grundlage verwenden um eine ethnisch motivierte Zweiklassengesellschaft des Rechts zu errichten.
Ich wüsste auf Anhieb nicht zu sagen, wie man die Pleite größer hätte gestalten können. So wird das nichts.