Euthanasie war schon immer ein sehr schweres Thema im Lande und anderswo,für die einen ist es eine gerechte Sache,wie jetzt hier,für andere ist es Mord...warum weiß ich auch nicht.Würde ich 7 Jahre lang im Koma oder Wachkoma oder sonst wie rumhängen würde ich es begrüßen,aber würde dies meine Mum auch wollen?kp.Es ist ein schweres Thema und ich bin dafür das jeder selber entscheiden sollte.... Moment die Frau kann nicht entscheiden hmm damn scho haben wir das Problem.Die Frage die sich mir stellt ist mehr ab wann ist Euthanasie erlaubt?Ab den Zeitpunkt wenn man nicht mehr selber entscheiden kann oder scho in anderen belangen.
Finde da einen bestimmten Absatz in einem Buch recht interessant
Beihilfe zum Selbstmord
Irrtum:
Anstiftung und Beihilfe zum Selbstmord sind strafbar.
Richtig ist:
Deutschland ist eines der wenigen Länder der Welt, in
denen Beihilfe und Anstiftung zum Selbstmord nicht
bestraft werden können.
In fast allen Ländern der Welt, unter anderem auch in
Österreich und in der Schweiz, ist es strafbar, einem
Lebensmüden einen Giftbecher, eine Pistole oder einen
Strick zu reichen, damit dieser sich umbringen kann.
Die Täter werden dort in solchen Fällen wegen Beihilfe
zum Selbstmord zur Verantwortung gezogen.
Auch die Anstiftung, d.h. das Überreden zu einem
Selbstmord, ist fast überall auf der Welt unter Strafe
gestellt.
Viele gehen wie selbstverständlich davon aus, dass dies
in Deutschland nicht anders sein könne. Tatsächlich ist
Deutschland jedoch eines der wenigen Länder, in denen
die Beihilfe und auch die Anstiftung zum Suizid nicht
bestraft werden können.
Der Grund hierfür ist simpel: Nach deutschem Recht
kann Beihilfe nur zu einer Straftat geleistet werden.
Gleiches gilt für die Anstiftung. Nur wer einen anderen
zu einer Straftat anstiftet, kann auch selbst zur Rechenschaft
gezogen werden. Ein eigenverantwortlicher Selbstmord,
der ohne Zwang oder Täuschung geschieht, ist
jedoch in Deutschland keine Straftat. Anderenfalls
müsste jeder, der schon einmal mit einem Selbstmordversuch
gescheitert ist, anschließend vor den Strafrichter
gebracht und wegen seiner versuchten Selbsttötung zur
Rechenschaft gezogen werden. Da also der Selbstmord
an sich nicht strafbar ist, kann es nach der Logik des
deutschen Strafrechts auch nicht verboten sein, einen
anderen zum Suizid anzustiften oder ihm dazu Beihilfe
zu leisten.
Dies wird viele überraschen. Schließlich hat jeder
schon einmal gehört, dass Sterbehilfe in Deutschland
verboten sei. Und tatsächlich können Personen, die
anderen beim Sterben Unterstützung leisten, in vielen
Fällen dennoch bestraft werden.
Das gilt in jedem Fall, wenn nicht nur Beihilfe zu
einem Selbstmord vorliegt, sondern eine so genannte
Tötung auf Verlangen. Der Unterschied ist schnell erklärt:
Wer einem Lebensmüden eine Giftspritze reicht,
mit der sich dieser anschließend umbringt, begeht nur
eine straflose Beihilfe zum Selbstmord. Wer dem Sterbewilligen
die Giftspritze mit dessen Einverständnis dagegen
selbst injiziert, begeht eine strafbare Tötung auf
Verlangen.
Vor allem aber besteht paradoxerweise eine Pflicht
zum Einschreiten, sobald der Selbstmörder nicht mehr
eigenverantwortlich handeln kann, weil er zum Beispiel
bewusstlos geworden ist. Nun muss jeder Versuch unternommen
werden, um ihn zu retten. Dies führt zu folgendem
kuriosen Ergebnis: Es ist zwar erlaubt, einem
Lebensmüden den Strick zu reichen, mit dem er sich
anschließend erhängt. Sobald er jedoch das Bewusstsein
verliert, ist man verpflichtet, ihn wieder abzuschneiden
und lebensrettende Maßnahmen einzuleiten. Wer dies
nicht tut, begeht zumindest eine unterlassene Hilfeleistung.
Ich weiß,so wirklich passt es nicht dazu da dies eine andere Situation ist aber...
Naja egal,ich wäre dafür.
Ps: @wAv3 hast du eine Patientenverfügung?
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"Gibst du einem Mann einen Fisch, so ernährst du ihn für einen Tag. Erschlägst du den Mann aber mit einem Stock, so bekommst du nicht nur den Fisch, sondern auch seine Frau!"
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