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23.11.23, 12:08
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AZOR AHAI
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Gericht stuft "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung ein
Zitat:
Entscheidung in München
Gericht stuft "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung ein
23.11.2023 - 12:51 Uhr

Aktivisten der "Letzten Generation" bei einer Straßenblockade im Sommer in München (Archivbild).
(Quelle: IMAGO / ZUMA Wire/imago images)
Die Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" ist nach Auffassung des Münchner Landgerichts eine "kriminelle Vereinigung". So wird die Entscheidung begründet.
Das Landgericht München I hat in einer rechtskräftigen Entscheidung die Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Staatsschutzkammer des Gerichts in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung.
Das Gericht verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Klimaaktivisten der "Letzten Generation". Mit der Entscheidung wies das Gericht zehn Beschwerden von Klimaaktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurück. Diese haben keine weiteren Rechtsmittel mehr.
Das Landgericht entschied, dass die "Letzte Generation" die Voraussetzung einer Vereinigung erfülle, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstelle.
Erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit
Für die Bewertung des Landgerichts, die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung einzustufen, sei es keine Voraussetzung, dass das Begehen von Straftaten der Hauptzweck sei. Ausreichend sei, wenn das Begehen von Straftaten einer von gegebenenfalls auch mehreren Zwecken sei.
Im konkreten Fall der "Letzten Generation" gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Durchsuchungsbeschlüsse waren rechtsmäßig
Mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen entschied das Gericht, dass auch nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen sei. Deshalb seien Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig.
Das Gericht hob hervor, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen. Dabei hob das Gericht hervor, dass Straftaten kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion seien, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten seien.
Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der "Letzten Generation"
Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der "Letzten Generation". In diesem Verfahren wird diesen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Das Amtsgericht München erließ im Mai dazu mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.
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