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Ungelesen 24.08.22, 11:57   #13
DokuQuelle
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Zitat von TheOtto Beitrag anzeigen
Hat der Gläubiger zuviel Geld für sowas übrig und einen dicken Kopf der durch die Wand will, muss der GV den Vesuch zwar ausführen, aber es führt zu nichts. Da besteht einfach keine Gefahr mehr, solange Geldeingänge die monatlich geschützte Summe nicht überschreitet.
Würde ich so nicht sagen. Der GV prüft die Vermögensverhältnisse ausserhalb des Bankkontos (der weiss schon vorher das auf den Konten nix zu holen ist). Wenn es da natürlich etwas zu holen geben sollte, wird er das tun. Ansonsten eidesstattliche Versicherung über die nicht existenten Vermögenswerte abgeben und der Gläubige sollte erstmal Ruhe geben. Je nachdem wie prekär der Schuldenberg ist führt dann ohnehin nichts an einer Privatinsolvenz vorbei.

Btw. bzgl. Kopf durch die Wand : Insbesondere private Krankenversicherungen gönnen sich diesen Luxus und setzen selbst wenn absehbar nichts zu holen ist einen GV auf den Schuldner an. Selbst wenn schon eine aktuelle eidesstattliche Versicherung, die von einem anderen Schuldner eingefordert wurde, vorliegt. Interessiert die nicht.
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Norman_Bates (12.01.23)