Zitat:
Zitat von Fietze
Bei Vollkasko sowieso kein Problem, und bei Teilkasko würde ich sagen: Wildschaden.
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Eine Krähe ist aber kein Haarwild. Und nur das ist standardmäßig in der Teilkasko enthalten.
Wenn also die TK-Versicherung von @jutan keine darüber hinausgehende Deckung aufweist, muss er den Schaden selbst bezahlen, sofern keine Vollkasko-Versicherung besteht.