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myGully |
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12.11.24, 13:44
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#1
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¯\_(?)_/¯
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 135
Bedankt: 196
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altes handy als dashcam nutzen
Hallo zusammen,
hat jemand von euch Erfahrungen damit, ein ausgedientes Handy als Dashcam im Auto zu benutzen?
Gibt es Dashcam-Apps, die empfehlenswert sind? Und welche Halterung eignet sich am Besten um möglichst wackelfreie Aufnahmen zu machen?
VG
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14.11.24, 16:17
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2020
Beiträge: 3
Bedankt: 2
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Leider keine Erfahrung bezüglich Handy als Dashcam, aber ich würde dir persönlich von den Gedanken abraten.
Investiere lieber Geld in eine anständige Dashcam und spare dir Zeit und Nerven (< 200 € z. B. von VIOFO für Front- & Heckkamera).
Das Problem ist halt, dass die Dinger im Sommer besonders heißen bzw. im Winter kalten Temperaturen gewappnet sein müssen. Dann noch die Aufnahme von wackelfreien Videos bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen, bei denen auch noch Kennzeichen erkennbar sein sollten, ist schon eine Herausforderung.
Zudem noch die ständige Aufnahme (oftmals auch mit einer Art Parkwächtermodus - an öffentlichen Parkplätzen sinnvoll) und teilweise automatisierte Sichern von Videos bei z. B. ruckartigen Bremsen, oder Stößen. Ganz davon abgesehen kann ich mir vorstellen, dass dich evtl. der Handybildschirm während des Filmens ziemlich ablenken könnte.
So eine Dashcam muss schon Einiges leisten und aushalten können, ist aber definitiv eine Investition wert. Einfach bei Youtube "Dashcam Videos" suchen. Gibt gute Kanäle - auch mit guten Dashcam-Tests - welche auch ziemlich unterhaltsam sind
MfG
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei KKF91 bedankt:
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21.11.24, 16:23
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#3
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.827
Bedankt: 3.622
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Ein Handy kann nur max. Videos von 30 Minuten aufnehmen (aus Zoll und Patentgründen)
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
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22.11.24, 05:43
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#4
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.342
Bedankt: 22.580
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Falls Du in D zuhause bist, dann doch mal was Grundsätzliches zur unklaren Rechtslage:
Dashcam im Auto - Was ist in Deutschland erlaubt?
Kurz gefasst:
Es darf nur anlassbezogen gefilmt werden, als sollte die Cam einen entsprechenden G-Sensor haben.
Es muss eine Loop-Funktion haben, dass Speicherungen automatisch überschreiben werden.
Diese zwei Sachen haben ein Handy nicht
Anschaffung einer nicht gerade günstigen Cashcam von rund 200,-- ist halt ungeschickt, wenn die Verwendung und Verwertung unklar ist.
Dann kommt noch das Übel mit der Verkabelung dazu.
Wer will schon das Ladekabel lose im Frontbereich raumbaumeln haben. Da muss man dann schon tüfteln und sich über den HImmel bis zum Armaturenbrett in den Sicherungskasten vorarbeiten. Selten haben Spiegel und Innenbeleuchtung Zündungsplus...
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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13.12.24, 16:35
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#5
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Ist öfter hier
Registriert seit: Dec 2023
Beiträge: 216
Bedankt: 158
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Das ist prinzipiell nicht richtig. Es gibt Kameras die automatisch das Kennzeichen Blurren und nur entblurrte Aufnahmen speichern, wenn die Sensoren auslösen. Ist ja bei Überwachungskameras in Unternehmen das gleiche, da werden auch die Gesichter geblurrt aufgrund des deutschen Datenschutzes.
Und genauso würde es auch mit einer richtigen Cam sein, die kann ja die ganze Zeit laufen, sie muss ja nicht aufnehmen. Die Aufnahme wird bei Auslösen der Sensoren gestartet.
Dabei verletzt du bei einer FrontCam auch nicht den Datenschutz. Und im Prinzip ist die Rechtslage in Deutschland auch total konträr. Es gibt Urteile für und dagegen, zudem wird auch immer im Einzelfall entschieden ob sie überhaupt eingesetzt werden.
Aber legal sind sie in Deutschland.
Fragwürdig wird es bei Tonaufnahmen vom Innenraum, besonders wenn du nicht alleine fährst. Da du immer die Persönlichkeitsrechte von deinen Mitfahrern entwertest und sie dir vor fahrtantritt jedesmal eine verzichtserklärung unterschreiben müssten  . Also Die Videoaufnahmen sind kein Problem. Eher Tonaufnahmen vom Innenraum, sollte die Cam ein Mikro haben.
Es wird auch übrigens bei illegalen Aufnahmen, sollte dies festgestellt werden, erst abgewogen ob die Persönlichkeitsrechte des Täters höher wiegen als die Ansrpüche des Opfers. Auch illegale Aufnahmen werden teilweise als zulässig beurteilt ne nach schwere der Schuld.
Geändert von Rassalam (13.12.24 um 16:42 Uhr)
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13.12.24, 20:04
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#6
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.790
Bedankt: 7.758
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Zitat:
Zitat von Rassalam
Fragwürdig wird es bei Tonaufnahmen vom Innenraum, besonders wenn du nicht alleine fährst. Da du immer die Persönlichkeitsrechte von deinen Mitfahrern entwertest und sie dir vor fahrtantritt jedesmal eine verzichtserklärung unterschreiben müssten  . Also Die Videoaufnahmen sind kein Problem. Eher Tonaufnahmen vom Innenraum, sollte die Cam ein Mikro haben.
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Stimmt so nicht, da Du zwischen Privatpersonen (normalerweise) unterwegs bist, wo es das erstmal nicht gibt. Und ansonten würde der einfache Hinweis beim einsteigen, dass die Cam ggf. aufzeichnet, ausreichen - schriftlich erfolgen muss da überhaupt nichts.
Einzig wenn es z.b. ein Gespräch mit einem Polizeibeamten am Fenster aufzeichnet, kann das ganz schnell böse werden. Da reicht auch kein Hinweis - und auch keine schriftliche Erlaubnis, da das generell erstmal untersagt ist.
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Urlaubsmodus
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14.12.24, 12:31
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#7
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Ist öfter hier
Registriert seit: Dec 2023
Beiträge: 216
Bedankt: 158
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Zitat:
Zitat von Thorasan
Stimmt so nicht, da Du zwischen Privatpersonen (normalerweise) unterwegs bist, wo es das erstmal nicht gibt. Und ansonten würde der einfache Hinweis beim einsteigen, dass die Cam ggf. aufzeichnet, ausreichen - schriftlich erfolgen muss da überhaupt nichts.
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Naja sollte die Kamera bei einer Polizeikontrolle laufen oder gar aufzeichnen ist sie eh weg. Da sowas kein Grund der Aufnahme wäre und man denn davon ausgehen müsste das sie immer läuft.
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