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[Other] Drei Jahre Gefängnis für Sterbehilfe an der Mutter

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Ungelesen 13.06.12, 23:36   #1
pauli8
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Zitat:
Zitat von KleineKaffeetasse Beitrag anzeigen
Eine Strafe ist für mich gerechtfertigt wenn das Handeln eines Täters aus niederen Beweggründen heraus geschieht... Und ihn dafür zu bestrafen ist einfach nur Scheise.
Kleine Kaffetasse darf ich mal deinen Gedanken zu Ende führen.

Bei allen meinen Straftataten ist mein Motiv nur allein Gutes zu tun, denn ich verteile den "Ertrag" nur an bedürftige Menschen bzw. Organisationen.

Ich raube eine Bank aus, erschieße den Kassierer und spende die erbeuteten 500.000 Euro an die Kinderkrebshilfe !

Ich nehme die Ehefrau des Sparkassendirektors als Geisel, verbuddle sie in einer Kiste im Wald, erpresse 500.000 Euro und spende sie für Straßenkinder in Bogotá !

Dieses Motiv allein gesehen, stellt niemals einen niedrigen Beweggrund dar...also Freispruch ?

Ich vermute, du hast dich da nur etwas unglücklich ausgedrückt.
Und wenn du es nur auf diesen Fall bezogen hast, was ich doch stark annehme, weil ich einige Beiträge von die kenne....
...es gab in der Vergangenheit sehr viele Beispiele (auch in meinem früheren Berufsleben), wo das Mitleid aus persönlicher psychischer Auffälligkeit einfach als Motiv zur Verteidigung herangezogen wurde.

Ich möchte mich da lieber nicht auf die persönliche und subjektive Meinung des final Handelnden verlassen müssen. Gestörte gibt es genug auf der Welt.

Ich will jetzt keinen Crashkurs in Strafrecht geben, aber die objektiven Tatbestandsmerkmale und die menschliche Handlung ohne einen im StGB definerten Rechtfertigungsgrund zu haben, ist im Beispiel erfüllt.
Die Schuld spielt nur eine Rolle in der Strafzumessung, ändert aber nichts daran, dass es eine Straftat bleibt.

@Atze19:

Leider nur ab Volljährigkeit...als ab 18 Jahren.
Sprich mit deinen Eltern darüber, sie bestimmen bis 18.

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Ungelesen 14.06.12, 00:30   #2
KleineKaffeetasse
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Zitat:
Zitat von pauli8 Beitrag anzeigen
Kleine Kaffetasse darf ich mal deinen Gedanken zu Ende führen.

Bei allen meinen Straftataten ist mein Motiv nur allein Gutes zu tun, denn ich verteile den "Ertrag" nur an bedürftige Menschen bzw. Organisationen.
Wenn du Gutes tust in dem du anderen ein "Leid" antust dann ist es nichts Gutes mehr.

Zitat:
Ich raube eine Bank aus, erschieße den Kassierer und spende die erbeuteten 500.000 Euro an die Kinderkrebshilfe !
Nicht gerechtfertigt da du einen Mord an einem Unschuldigen begehst der nichts dafür kann. Außerdem entwendest du Geld das "normalen" Menschen gehört die nichts damit zu tun haben. Anders würde es aussehen wenn du eine Mafia Bank ausraubst und einen Mafioso erschießt der z.B selber schon mal einen Mord an einem Unschuldigen begangen hat. Das wäre dann aus Moralischer Sicht (nicht Rechtlicher) "ok"

Zitat:
Ich nehme die Ehefrau des Sparkassendirektors als Geisel, verbuddle sie in einer Kiste im Wald, erpresse 500.000 Euro und spende sie für Straßenkinder in Bogotá !
Auch nicht gerechtfertigt da du wieder einer 3 Person "Leid" antust - es sei den du Erpresst einen Gangster um seine Mafia Millionen (Drogengeld ect..) und Spendest diese dann

Zitat:
Dieses Motiv allein gesehen, stellt niemals einen niedrigen Beweggrund dar...also Freispruch ?
Niedriger Beweggründe als Motiv nein ABER du nimmst "niedrige Beweggründe" in Kauf um an dein Ziel zu kommen.

Zitat:
Ich vermute, du hast dich da nur etwas unglücklich ausgedrückt.
Und wenn du es nur auf diesen Fall bezogen hast, was ich doch stark annehme, weil ich einige Beiträge von die kenne....
Keine Angst ich weiß worauf du hinaus willst. Ich kenne die Zwickmühlen des StGB und des BGB da ich jeden Tag damit zu tun habe.

Wie gesagt in dem Fall hier gab es kein "Opfer" da jeder "Gewinnt". Die Mutter wurde erlöst und der Sohn muss nicht weiter Leiden weil er seine Mutter (man verzeihe mir den Ausdruck aber er passt sehr gut) verrecken sieht.
KleineKaffeetasse ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.06.12, 01:01   #3
pauli8
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OK KleineKaffeetasse...deine Argumentation verstehe ich, insbesondere auch den Sohn, der seine Mutter vom Leiden erlöst hat. Aber es hätte da Alternativen gegeben.

Du kennst die Zwickmühlen zwischen StGB und BGB...ich auch und da hast du recht.

Ich stelle mir nur vor, wie schwierig es sein muss, die Handlung des Tötens eines Menschen in wenigen Zeilen in einen Straftatbestand zu erfassen. Da gibts eben nur letzendlich manchmal nur Entscheidungen der letzten Instanz. Eine "Abminderung" gibt es ja bei der Schuld in der Strafzumessung.

Ich frage mich aber, hätten alle in [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] auf Mitleid "gemacht"...wie hätte man dann urteilen sollen ??????

Edit:
Zur Verdeutlichung...ein Chirurg operiert, begeht keinen Kunstfehler...Patient stirbt trotzdem. Strafrecht sagt: Chirurg tötet Patienten...soweit ist es eine Tötung...der Rechtfertigungsgrund schließt die Strafbarkeit aber von vorneherein aus und es kommt nicht mehr zur weiteren Prüfung der "Schuld", wenn es nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst (evtl. Gutachten) geschah.

Zahnarzt macht bei dir eine Wurzelbehandlung = Körperverletzung. Da Einverständnis und nicht gegen die "Guten Sitten" verstößt...nicht strafbar.
Ach Jura ist doch so simple...oder ????????
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