Zitat:
Zitat von KleineKaffeetasse
Eine Strafe ist für mich gerechtfertigt wenn das Handeln eines Täters aus niederen Beweggründen heraus geschieht... Und ihn dafür zu bestrafen ist einfach nur Scheise.
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Kleine Kaffetasse darf ich mal deinen Gedanken zu Ende führen.
Bei allen meinen Straftataten ist mein Motiv nur allein Gutes zu tun, denn ich verteile den "Ertrag" nur an bedürftige Menschen bzw. Organisationen.
Ich raube eine Bank aus, erschieße den Kassierer und spende die erbeuteten 500.000 Euro an die Kinderkrebshilfe !
Ich nehme die Ehefrau des Sparkassendirektors als Geisel, verbuddle sie in einer Kiste im Wald, erpresse 500.000 Euro und spende sie für Straßenkinder in Bogotá !
Dieses Motiv allein gesehen, stellt niemals einen niedrigen Beweggrund dar...also Freispruch ?
Ich vermute, du hast dich da nur etwas unglücklich ausgedrückt.
Und wenn du es nur auf diesen Fall bezogen hast, was ich doch stark annehme, weil ich einige Beiträge von die kenne....
...es gab in der Vergangenheit sehr viele Beispiele (auch in meinem früheren Berufsleben), wo das Mitleid aus persönlicher psychischer Auffälligkeit einfach als Motiv zur Verteidigung herangezogen wurde.
Ich möchte mich da lieber nicht auf die persönliche und subjektive Meinung des final Handelnden verlassen müssen. Gestörte gibt es genug auf der Welt.
Ich will jetzt keinen Crashkurs in Strafrecht geben, aber die objektiven Tatbestandsmerkmale und die menschliche Handlung ohne einen im StGB definerten Rechtfertigungsgrund zu haben, ist im Beispiel erfüllt.
Die Schuld spielt nur eine Rolle in der Strafzumessung, ändert aber nichts daran, dass es eine Straftat bleibt.
@Atze19:
Leider nur ab Volljährigkeit...als ab 18 Jahren.
Sprich mit deinen Eltern darüber, sie bestimmen bis 18.
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