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myGully |
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16.08.22, 20:37
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#1
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Banned
Registriert seit: Aug 2020
Beiträge: 724
Bedankt: 1.115
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Zitat:
In der Bundesregierung herrscht das blanke Chaos“
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Um auch die Kunden mit Festverträgen an der Umlage zu beteiligen, müsste womöglich das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) erneut geändert werden. Ein Sprecher von Wirtschaftsminister Habeck sagte lediglich: „Das Thema Festpreisverträge ist uns bekannt.“ Die Frage sei Teil der derzeit laufenden Ressortabstimmung. Nach Informationen aus Koalitionskreisen wären diese Festpreis-Kunden bis zu einer Änderung von der Umlage ausgenommen. Allerdings soll die entsprechende Änderung noch vor Inkrafttreten der Umlage am 1. Oktober umgesetzt werden, sodass auch diese Kunden wohl schlussendlich nicht um die Mehrkosten herum kommen werden. Eine Sondersitzung des Bundestages ist dem Vernehmen nach dafür nicht erforderlich.
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Ich weiß @Munich ich verbreite wieder Unmut und schimpfe .....komisch dabei sollte ich doch lachen und froh sein das ich Obrigen mit meinen Steuern zahlen darf :-))
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Luke_Sky123:
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17.08.22, 18:07
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#2
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2022
Beiträge: 492
Bedankt: 541
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Zitat:
Zitat von Luke_Sky123
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Oha, es soll also aktiv ins Vertragsrecht eingegriffen werden, um diese Verträge, die von zwei Parteien (Gasanbieter und Kunde) geschlossen wurden, so hinzubiegen, wie es der EU und unserer Regierung passt? Wofür schließt man dann eigentlich noch Verträge?
Und nun soll auf die Gasumlage von 2,4 Cent die kwh noch 19 % Mehrwertsteuer rauf kommen:
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17.08.22, 19:21
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#3
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Banned
Registriert seit: Nov 2020
Beiträge: 2.495
Bedankt: 13.987
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Zitat:
Zitat von bpHinch
Oha, es soll also aktiv ins Vertragsrecht eingegriffen werden, um diese Verträge, die von zwei Parteien (Gasanbieter und Kunde) geschlossen wurden, so hinzubiegen, wie es der EU und unserer Regierung passt? Wofür schließt man dann eigentlich noch Verträge?
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Dieses Problem vertragsrechtlicher Natur wird Berlin aus dem Weg räumen, das haben sie schon angekündigt. Abgesehen davon : Die 2,5 Cent sind nur der Start-Betrag und nicht fix, Steigerungen sind jederzeit möglich.
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