Zitat:
Zitat von schneemann123
...Wie isn das jetzt wenn ich mir den einfangen sollte ?
Mach ich mich dann strafbar wegen Kinderpornografie auf meinem PC ? oO
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Nur meine unmaßgebliche Meinung dazu:
Der Trojaner hat dich ohne Frage in den Besitz von KiPo "gebracht"
und zwar gegen deinen Willen und durch eine Straftat. Man war machtlos dagegen.
Es fehlte aber dein Besitzerwille. Ich meine die Tatsache, dass man weder durch ein vorsätzliches, aktives Tun, noch durch Unterlassung in den Besitz gelangt ist. Und kommt mir jetzt niemand mit der "Gefährdungshaftung".
In einem 3-Generationenhaushalt sitzt die "Omma" grad mal am PC und sieht sich die Termine des örtlichen Kirchenchores an. Da macht´s urplötzlich...Bingo und das "BKA" meldet sich.

Sie ist jetzt Besitzerin von 4 Bildern und eine Schwerverbrecherin !
Sollte ich falsch liegen, schenke ich meinen PC meinem Hund, denn nur ein Mensch kann eine Straftat begehen und der Käse ist gegessen !



Es ist schon richtig, Beweise vielleicht selbst zu sichern, aber im Strafverfahren gilt trotzdem noch der Grundsatz: Man muss dem Angeklagten die Tat beweisen und nicht er seine Unschuld.