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Zitat von Watcher
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Völlig (!) anderer Fall - im Gesetzt steht nun mal, dass sexuelle Handlungen mit unter-14-jährigen Kindesmissbrauch sind. Hier war das Mädchen unter 14, bei dem Fall mit dem Lehrer war es schon 14.
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Zitat von DoocX
Ich kenn den ganzen Hintergrund ja nicht, nur wird ihm ein Eintrag ins Sexualstrafregister das ganze Leben lang begleiten..das find ich jetzt nicht angemessen.
Eine Dummheit in der Jugend(Wenns so war) ist nicht mit Missbrauch/Vergewaltigung zu vergleichen!
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Dass es in Deutschland ein explizites Sexualstrafregister gibt, wäre mir neu. Im "normalen" Strafregister verfallen die Einträge nach einer gewissen Zeit, im Jugendstrafregister allerspätestens mit dem 21. Geburtstag, wenn ich mich recht erinnere.
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Zitat von Pornoratte
Den Eltern sollte man das Sorgerecht entziehen.
Und den Richter mal ne Schelle geben.
Deutsche Justiz - Affenverein.
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Dann wander halt aus

Es gibt genügend Länder, in denen der Justiz das Gesetz völlig egal ist.