myGully.com

myGully.com (https://mygully.com/index.php)
-   News (https://mygully.com/forumdisplay.php?f=390)
-   -   [Kurioses] 14jähriger wegen Knutschfleck in Sexualstraftäter-Datei (DE) (https://mygully.com/showthread.php?t=2831484)

Plastikwindel 08.02.13 20:08

14jähriger wegen Knutschfleck in Sexualstraftäter-Datei (DE)
 
Zitat:

Karlsruhe soll über Knutschfleck entscheiden

Ein 14-Jähriger verpasst einer 13-Jährigen Klassenkameradin einen Knutschfleck: Gehört er deshalb in eine Sexualstraftäter-Datei? Ja, urteilte das Amtsgericht Erfurt. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Von Jana Stegemann


Zwei Schüler treffen sich, halten Händchen, tauschen Zärtlichkeiten aus. Er ist 14 Jahre alt, sie 13. Er macht ihr einen Knutschfleck - und landet vor Gericht. Das Amtsgericht Erfurt verlangt von dem Jungen eine DNA-Probe, um ihn in einer Gendatei für Sexualstraftäter zu speichern. Jetzt liegt der Fall vorm Bundesverfassungsgericht.

Die Verfassungsrichter haben eine Entnahme der DNA-Probe vorerst verhindert, die Kammer erließ eine einstweilige Anordnung. Nun soll darüber entschieden werden, ob die Speicherung des Jungen als Sexualstraftäter rechtmäßig ist - so heißt es in einer offiziellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Über den Fall aus Thüringen ist wenig bekannt. Nur soviel: Ein 13-jähriges Mädchen kam mit einem Knutschfleck nach Hause. Daraufhin zeigten ihre Eltern den Verursacher, einen damals 14-Jährigen, wegen Kindesmissbrauchs an. Die Polizei ermittelte, Anwälte wurden beauftragt. 2011 kam es zur Anklage vor dem Arnstadter Jugendgericht, berichtet die taz.

Der Angeklagte habe das Mädchen so am Hals geküsst, dass ein "Knutschfleck deutlich sichtbaren Ausmaßes" entstand, heißt es in der Anklageschrift. Außerdem soll er das Mädchen "mehrfach am bekleideten Geschlechtsteil" angefasst haben. Der Junge habe jedoch berichtet, dass das Küssen "aus seiner Sicht auf gegenseitiger Zuneigung beruhte".

Auf Anfrage von Süddeutsche.de sah sich das Gericht am Freitag außer Stande, die Position des Mädchens wiederzugeben. Nach Angaben der Anwältin des Angeklagten habe das Mädchen die Einvernehmlichkeit verneint. Ein Jugendrichter verwarnte den Jugendlichen wegen "sexuellen Missbrauchs von Kindern" und erlegte ihm 60 Stunden gemeinnützige Arbeit auf.

"Überzogene Reaktion"

Was dann folgte, bezeichnet die Anwältin des Jungen, Silke Müller, im Gespräch mit Süddeutsche.de als "überzogene Reaktion". Das Amtsgericht Erfurt verlangte von dem Jungen eine DNA-Probe, um ihn in der Gendatei beim Bundeskriminalamt als rückfallgefährdeter Straftäter speichern zu können. Das käme einer nur schwer reparablen Stigmatisierung des Jungen gleich, heißt es in der Erklärung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Anwältin des Jungen geht deshalb davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die DNA-Anforderung für rechtswidrig erklären wird: "Es fehlt jede Begründung, warum der Junge künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen soll." Die Richter am Verfassungsgericht wollen ihre Entscheidung in den kommenden sechs Monaten treffen.
Quelle: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
Ich habe extra mal ein DE in die überschrift gemacht, weil ich bei der Überschrift zuerst dachte, dass sowas nur in Amerika passiert.

johnhill3 08.02.13 20:45

immer wenn man denkt dass es dümmer nicht mehr geht...
hoffentlich wird die perverse sau für immer weggesperrt.

Nike16995 08.02.13 21:11

Den Richter sollte man aufgrund eines Kindesmissbrauchs verurteilen, immerhin zerstört er so ein Menschenleben ...

EazyRick 08.02.13 21:24

Bisschen übertrieben vom Richter erinnert mich an das hier : [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] :D

Ts150 08.02.13 21:37

Es Lebe Das Beklopte Ammi Lad!!! Intiliegenz Getht Anderst !!!

Plastikwindel 08.02.13 21:39

Das war aber in Deutschland @ Ts150

cloud7928 08.02.13 21:40

@Ts150: Is ja auch allgemein bekannt das Thüringen in den USA liegt...

nolte 08.02.13 21:56

"Liebes BVG,
ich bin 14. Meine Freundin ist 13.
Dürfen wir uns schon küssen?
Wenn ja, bitte erklären Sie mir genau, wie ich knutschen soll damit ich nicht in der Verbrecherkartei lande.
Und zählen die Doktorspiele vor 10Jahren als Sexualstraftat oder isses verjährt.

mfg"

Beyond Birthday 08.02.13 21:56

deutschland only..

bambamfeuerstein 08.02.13 22:07

richtig so....die hätte durch den knutschfleck schwanger werden oder aids kriegen oder FDP wählerin werden können....
aber die gerichte werden ja immer lascher, wetten der kommt mit einer bewährungsstrafe davon


aber jetzt mal ernsthaft: bei solchen urteilen muss man doch mal die richter kontrollieren, ob die noch alle sinne beisammen haben

gentleman-smart 08.02.13 22:11

Nein. Nicht Deutschland only, sondern die Gesellschaft heute.

Noch vor 30 Jahren hätte man somit ganze Schulen einknasten müssen...

Buzz Lightyear 08.02.13 22:19

Ich kann mir Vorstellen das dass Mädchen wegen den Eltern Lügt.
Hab das irgendwie im Gefühl....

mrPants 08.02.13 22:21

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

noch von beiden ne unterschrift drunter und fertig ist die laube...
ohne scheiss leute wenn jetzt auch noch die welle von den americunts rüberschwappt werd ich auf dauer drüber nachdenken ob ich nicht 1 oder 2 so zettel am mann habe wenn ich am WEauf die piste gehe.
mann war das schön als ich noch jung und sex etwas schönes war und nicht jedes mal vor gericht gelandet ist oder als waffe verwendet wurde.

GGeorgopulos 08.02.13 22:51

Zitat:

Zitat von bambamfeuerstein (Beitrag 24273964)
bei solchen urteilen muss man doch mal die richter kontrollieren, ob die noch alle sinne beisammen haben

Votingfrage: In welchem Semester des Jurastudiums wird der gesunde Menschenverstand ruiniert?
Ich tippe mal, bereits im ersten...

Straightor 08.02.13 23:46

Weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll.
Das ist dermaßen absurd und gleichzeitg ein echter Tiefpunkt für unsere Justiz.

Ach ja, nicht das man die Eltern vergisst zu schelten. Die gehören nämlich auch ausgepeitscht.
Als ob Knutscherei und Turtelei in dem Alter nicht allgegenwärtig ist.

Zum Haare ausreißen.

Origami 08.02.13 23:54

Zitat:

Zitat von bambamfeuerstein (Beitrag 24273964)
aber jetzt mal ernsthaft: bei solchen urteilen muss man doch mal die richter kontrollieren, ob die noch alle sinne beisammen haben

Ein ähnliches System müsste da tatsächlich mal durchgesetzt werden. Kontrolle der Richter nach mehrfachem erfolgreichen Widerrufungen durch höhere Instanz oder so.

Man kann ja meinen, dass das deutsche Gesetz so feinfühlig und penibel festgeschrieben ist, dass wir global gesehen für viele Staaten als Vorbild dienen können.
Bei so nem Murks (oder auch der andere Fall, bei dem ein ungewollter Vater Unterhalt zahlen muss, obwohl reichlich Beweise für ihn sprechen) schäme ich mich wirklich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu tragen.
Da muss man ja bald echt schon Zukunftspläne über ein Leben im Ausland schmieden - nicht nur aus Egoismus, sondern ggf. auch für die eigenen Kinder.

Lord_Wellington 09.02.13 01:14

Zitat:

Zitat von Nike16995 (Beitrag 24273811)
Den Richter sollte man aufgrund eines Kindesmissbrauchs verurteilen, immerhin zerstört er so ein Menschenleben ...

Der Richter kann dafür wenig, der hat sich ans Gesetz zu halten. Und wenn man Gesetze laufend verschärft, weil die Bevölkerung eben den wählt, der "auch mal an die Kinder denkt", dann kommt am Ende eben so etwas heraus.

Ehrlich gesagt wundert es mich, dass es so lange gebraucht hat, bis es so ein Fall mal in die Presse schafft - Stichwort "Jugendpornografie" und "Scheinjugendliche". Es ist nicht nur strafbar, wenn ein 18-Jähriger Nacktfotos von seiner 17-jährigen Freundin mit deren Einverständnis macht, sondern auch dann, wenn die Freundin schon 18 ist, aber jünger aussieht. Im Extremfall dürfen zwei 14-jährige miteinander Sex haben, aber zwei 18-jährige sich nicht gegenseitig fotografieren. Völlig absurde Gesetzgebung, aber geltendes deutsches Recht.

bambamfeuerstein 09.02.13 09:21

Zitat:

Zitat von Lord_Wellington (Beitrag 24274289)
Der Richter kann dafür wenig, der hat sich ans Gesetz zu halten.

als richter kann er dem jungen auch ne kleine geldstrafe verpassen und die sache is vergessen....bei jugendlichen sogar ohne akteneintrag, soweit ich weiss. was der da macht, ist einfach überzogen.

falls ich mich irren sollte, lass ich mich gerne eines besseren belehren

/edit: da fällt mir ein.....bei einem knutschfleck platzen doch blutgefäße....da is doch sicher auch noch schwere körperverletzung drin....wenn der junge auch noch ne erektion hatte ist es schwere körperverletzung mit einer scharfen waffe :p

GGeorgopulos 09.02.13 10:07

Zitat:

Zitat von Lord_Wellington (Beitrag 24274289)
Der Richter kann dafür wenig, der hat sich ans Gesetz zu halten.

Also, wenn ein Gesetz so etwas wie ein mathematisches Verfahren wäre, das unabhängig vom Richter immer zum gleichen Ergebnis führt, dann bräuchte es so etwas wie Berufung gar nicht zu geben.
Es ist vielmehr so, daß die Gesetzesinterpretation des Richters, auf Deutsch gesagt seine Tageslaune, zu einem Urteil führt. Erfolgreiche Rechtsanwälte halten sich auch nicht lange mit Gesetzesparagraphen auf, sondern lokalisieren gleich in ihrer Urteilsdatenbank irgendeine für ihren Mandanten günstige "Rechtsprechung", auch wenn sie dem Volk, in dessen Namen sie ausgesprochen wurde, noch so absurd erscheint.

Auch ich bin der Meinung, daß es eine übergeordnete Bewertung für Richter geben müßte, vielleicht wie von meinem Vorredner vorgeschlagen aus der Anzahl der Berufungen bzw. Urteilsänderungen in höherer Instanz zu messen, oder noch besser, indem jeder Bürger auf einer Website einen Richter bzw. ein Urteil ähnlich wie eine eBay-Transaktion bewerten kann. Dann könnte man sehr schnell nachmessen, welche Urteile wirklich im "Namen des Volkes" ausgesprochen wurden. Ein Richter mit weniger als 80% positiver Bewertungen sollte dann nur noch für die Schlichtung von Streitigkeiten im Kindergarten zugelassen werden, wenn sich Kleinkinder um Bonbons zanken...

onyx80 09.02.13 11:37

Zitat:

Zitat von GGeorgopulos (Beitrag 24274773)
Auch ich bin der Meinung, daß es eine übergeordnete Bewertung für Richter geben müßte, vielleicht wie von meinem Vorredner vorgeschlagen aus der Anzahl der Berufungen bzw. Urteilsänderungen in höherer Instanz zu messen, oder noch besser, indem jeder Bürger auf einer Website einen Richter bzw. ein Urteil ähnlich wie eine eBay-Transaktion bewerten kann. Dann könnte man sehr schnell nachmessen, welche Urteile wirklich im "Namen des Volkes" ausgesprochen wurden. Ein Richter mit weniger als 80% positiver Bewertungen sollte dann nur noch für die Schlichtung von Streitigkeiten im Kindergarten zugelassen werden, wenn sich Kleinkinder um Bonbons zanken...


Ja ne ist klar.
Angenommen ich werde wegen irgendetwas belangt und das ausgesprochene Urteil ist absolut in Ordnung. Der Richter hat also seinen Job ordentlich gemacht. Da mir das aber überhaupt nicht passt, bewerte ich mit meinen zig Accounts den Richter schlecht und lass das auch gleich noch von etlichen Bekannten, Freunden und Familienangehörigen machen.
Was kommt dabei raus?
Richtig.... der Richter der seinen Job gut gemacht hat, bekommt eine miserable Bewertung. Lass das dann mal jeden machen und wir haben nur noch Richter, die mit Kleinkindern beschäftigt sind. :rolleyes:

321meins 09.02.13 11:58

Ohje, hier gehts ja mal wieder richtig polemisch zur Sache.
Keiner kann hier beurteilen, was wirklich vorgefallen ist. Dazu gibt es noch keine genaueren Informationen. War es einvernehmlich oder nicht? Das ist die entscheidende Frage, die sich jedoch anhand der vorliegenden Presseartikel nicht beantworten lässt.
Es ist nun mal sexueller Mißbrauch, wenn ein Junge ein Mädchen gegen ihren Willen an den Genitalien berührt und ihr einen Knutschfleck verpasst. Und sollte die Hemmschwelle in jungen Jahren bereits so niedrig sein, ist es meiner Meinung nach auch folgerichtig, den Jungen in die Datei mit aufzunehmen.

The Dark Prophecy 09.02.13 12:15

Warum nicht gleich jeden männlichen Neugeborenen eine Speichelprobe entnehmen, immerhin besteht ja die Möglichkeit, das es mal eine kranke Sau wird! :rolleyes:

Schonmal was von jugendlicher Neugier gehört?

Plastikwindel 09.02.13 12:27

Naja @ 321meins

Wenn ich also nem Klassenkameraden auf die Schulter schlagen würde. Und er mich dann anzeigt, gehöre ich dann auch gleich in Sicherheitsverwahrung?

Ungefähr auf diesem Niveau finde ich dieses Urteil.

Jedoch hast du recht, das aus dem Text leider nicht herausgeht ob es einvernehmlich war oder nicht. Was aber ja die Frage ist, das Mädchen sagt nein. Jedoch klingt das ganze eher danach, dass sie das wegen den Eltern sagt.

cd2412 09.02.13 12:57

Ich finde ja persönlich die Reaktion der Eltern übertrieben gleich zur Polizei zu rennen...
Kenne das so dass wenn etwas vorfällt man wie normale Menschen darüber sprechen kann.
Ich glaube auch kaum das es gegen ihren Willen geschehen ist den so niedrig ist die Hemmschwelle eines 14-Jährigen nun doch nicht.

Exelsius 09.02.13 13:02

Und dann wundert sich alle Welt, warum wir keine Kinder mehr kriegen :D
Das ganze System geht den Bach runter... :'(

alpah_centauri 09.02.13 13:10

da fehlt im Vertrag noch der Passus mit "notarieller Beglaubigung und Videoüberwachung" damit man im faller einer vermeintlichen Vergewaltigung einen Beweis dafür hat, das dies nicht der Fall ist und auch im Falle eines Meineides sofort auch Strafanzeige wegen Meineides machen kann. Nicht das wir auch noch einen Kachelmann Nr2 als Opfer haben...... :(

Lord_Wellington 09.02.13 13:11

Zitat:

Zitat von bambamfeuerstein (Beitrag 24274668)
als richter kann er dem jungen auch ne kleine geldstrafe verpassen und die sache is vergessen....bei jugendlichen sogar ohne akteneintrag, soweit ich weiss. was der da macht, ist einfach überzogen.

falls ich mich irren sollte, lass ich mich gerne eines besseren belehren

Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.

bambamfeuerstein 09.02.13 13:30

Zitat:

Zitat von Lord_Wellington (Beitrag 24275393)
Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.

ok...wusste ich net...dann halt paar sozialstunden oder sowas

Lord_Wellington 09.02.13 13:57

Die gab es ja auch.

Was ich ganz überlesen habe: offensichtlich ging es ja nicht nur um einen Knutschfleck, sondern er hat ihr auch mehrfach zwischen die Beine gefasst. Bei einer Person unter 14 Jahren ist das nun mal Kindesmissbrauch, egal ob einvernehmlich oder nicht. Und selbst, dass das Mädchen damit einverstanden war, scheint ja nicht ganz sicher zu sein.

60 Sozialstunden finde ich dafür nicht so übertrieben. Die kassieren andere schon für einen Ladendiebstahl.

Rygen 09.02.13 14:43

In der heutigen Gesellschaft sollte man mit Frauen besser garkeinen Kontakt mehr haben.Alles artet in einem Gerichtsverfahren aus :rolleyes:

AoXis 09.02.13 17:02

na wenn das so ist hat er es verdient !!!! *ironie*

luluk 09.02.13 17:12

Kann überhaupt ein Kind ein Kinderschänder sein ? Die ganze sache ist doch nur ein risen großer Witz.
Ich wrüd ja jetzt sagen das ich als 14 Jähriger auch mal rum geknutscht habe aber wen ich das jetzt sagen würde wäre ich wahrscheinlich auch schon ein Sexualstraftäter. Meine Fresse!

Plastikwindel 09.02.13 18:17

Zitat:

Zitat von Lord_Wellington (Beitrag 24275553)

Was ich ganz überlesen habe: offensichtlich ging es ja nicht nur um einen Knutschfleck, sondern er hat ihr auch mehrfach zwischen die Beine gefasst. Bei einer Person unter 14 Jahren ist das nun mal Kindesmissbrauch, egal ob einvernehmlich oder nicht. Und selbst, dass das Mädchen damit einverstanden war, scheint ja nicht ganz sicher zu sein.

Naja sehe da einen großen Unterschied. Die sind sogar in der gleichen Klasse, also ist da vllt ein Unterschied von 5 oder 6 Monaten. Das ist was anderes als wenn der 16, 17 oder 18 wäre...

Watcher 09.02.13 19:49

der Junge wäre wohl besser Lehrer gewesen

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

DoocX 09.02.13 19:52

Ich kenn den ganzen Hintergrund ja nicht, nur wird ihm ein Eintrag ins Sexualstrafregister das ganze Leben lang begleiten..das find ich jetzt nicht angemessen.
Eine Dummheit in der Jugend(Wenns so war) ist nicht mit Missbrauch/Vergewaltigung zu vergleichen!


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:21 Uhr.

Powered by vBulletin® (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.