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myGully |
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07.04.21, 23:17
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#1
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.358
Bedankt: 3.181
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Zitat:
Zitat von richardhe
D
Außer Sie verzichtet mit einer Erklärung darauf, die müsstest du aber schriftlich haben, was wahrscheinlich der Fall ist, außer Sie hat keine Beistandschaft.
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Das geht nicht:
Zitat:
Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB ist es nicht möglich, dass ein Elternteil zu Lasten des von ihm betreuten minderjährigen Kindes gegenüber dem anderen, grundsätzlich unterhaltsverpflichteten Elternteil auf die Zahlung der laufenden monatlichen Unterhaltsleistungen verzichtet.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei csesraven:
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09.04.21, 20:10
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#2
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Registriert seit: May 2013
Beiträge: 109
Bedankt: 63
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Zitat:
Zitat von csesraven
Das geht nicht:
Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB ist es nicht möglich, dass ein Elternteil zu Lasten des von ihm betreuten minderjährigen Kindes gegenüber dem anderen, grundsätzlich unterhaltsverpflichteten Elternteil auf die Zahlung der laufenden monatlichen Unterhaltsleistungen verzichtet.
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Das geht schon, denn es wird nicht komplett verzichtet sondern reduziert.
Und eine Reduzierung ist zu 100% möglich. Im Beispiel nämlich von 270€ auf 200€.
Man bekommt dann eine neue Unterhaltsurkunde.
Zitat:
Zitat von richardhe
Wenn Sie eine Beistandschaft beim Jugendamt hat und dein Unterhaltstitel 270€ betragt, dann bringt es Dir nichts 200€ zu zahlen, denn dann baust du monatlich 70€ Schulden beim Jugendamt auf.
Außer Sie verzichtet mit einer Erklärung darauf, die müsstest du aber schriftlich haben, was wahrscheinlich der Fall ist, außer Sie hat keine Beistandschaft.
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Geändert von richardhe (09.04.21 um 20:19 Uhr)
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