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myGully |
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25.12.10, 18:01
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 11
Bedankt: 15
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Zitat:
Zitat von hirschcola
denn kein ernsthafter Jurist wird sich wegen 4 bis 17 Euro Streitwert die Mühe machen auch nur nen Brief zu schreiben. Wenn er es aber täte, kostet dieser Brief erstmal Geld und das geht schnell an die 100 Euro.
Also Geld abschreiben und neuen Hoster suchen.
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Du nimmst als Student oder Hartz 4 Empfänger den Vordruck vom Amtsgericht mit, der dir "kostenlose" Rechtsbeihilfe gewährt, bei 10Euro Selbstbeteiligung, füllst das aus, nimmst das mit bis zum Anwalt, und der macht alles, was in seiner Macht steht, denn der Staat zahlt und nicht in Raten.
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Wir brauchen nicht mehr Reiche, die sich mit Armut beschäftigen, sondern mehr Arme, die sich mit Reichtum beschäftigen.
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25.12.10, 19:22
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#2
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.010
Bedankt: 11.640
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Zitat:
Zitat von h3rk1
Du nimmst als Student oder Hartz 4 Empfänger den Vordruck vom Amtsgericht mit, der dir "kostenlose" Rechtsbeihilfe gewährt, bei 10Euro Selbstbeteiligung, füllst das aus, nimmst das mit bis zum Anwalt, und der macht alles, was in seiner Macht steht, denn der Staat zahlt und nicht in Raten.
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Und wird wegen Belanglosigkeit und zu niedrigem Streitwert niedergeschmettert, wolltest bestimmt noch sagen, hmm? Als ob es nichts wichtigeres geben würde.
Und bin ja gespannt was der Kläger sagt, wenn es herauskommt, dass OCHL eine Art One Klick Hoster ist.
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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25.12.10, 19:32
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 11
Bedankt: 15
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Zitat:
Zitat von painjester
Und wird wegen Belanglosigkeit und zu niedrigem Streitwert niedergeschmettert, wolltest bestimmt noch sagen, hmm? Als ob es nichts wichtigeres geben würde.
Und bin ja gespannt was der Kläger sagt, wenn es herauskommt, dass OCHL eine Art One Klick Hoster ist.
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was das Gericht entscheidet, liegt in deren Ermessen, deswegen heisst es ja auch unabhängig. und ein OCH ist noch kein Grund, kein Recht auf Vertragserfüllung einklagen zu dürfen.
Oder hältst du dich für illegal, wenn du hier im forum etwas schreibst?
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25.12.10, 20:31
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#4
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 558
Bedankt: 815
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Zitat:
Zitat von h3rk1
was das Gericht entscheidet, liegt in deren Ermessen, deswegen heisst es ja auch unabhängig. und ein OCH ist noch kein Grund, kein Recht auf Vertragserfüllung einklagen zu dürfen.
Oder hältst du dich für illegal, wenn du hier im forum etwas schreibst?
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Zumal man wohl eher eine Sammelklage anstreben würde als als Einzelkläger zu agieren.
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"If you don´t stand for something, you´ll fall for anything" -Sucker Punch- Wiseman
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25.12.10, 21:47
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#5
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.010
Bedankt: 11.640
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Zitat:
Zitat von h3rk1
was das Gericht entscheidet, liegt in deren Ermessen, deswegen heisst es ja auch unabhängig. und ein OCH ist noch kein Grund, kein Recht auf Vertragserfüllung einklagen zu dürfen.
Oder hältst du dich für illegal, wenn du hier im forum etwas schreibst?
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Ich halte mich für illegal wenn ich mit OCHLoad was herunterlade. Oder denkst du, mit den 4,99€ im Monat bezahlst du sämtliche Rechte für die Filme, Spiele usw?
Aus dem Kläger kann da ganz schnell der Beklagte werden und dann ist Schluß mit lustig bzw. Belanglosigkeit.
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