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Share-Online: Staatsanwaltschaft will Top Uploader belangen

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Ungelesen 22.02.21, 10:38   #1
winnie44
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Zitat:
Zitat von gonzelmann Beitrag anzeigen
Das ist schon eine recht interessante Theorie. Werde ich gleich mal meinem Anwalt erzaehlen, wird mir sehr helfen.
[/I]"
Nun, ich habe schon einigen Sitzungen beigewohnt, zwar nicht als Angeklagter, aber was man da teilweise so mitbekommt, lässt einen schon öfters mit dem Kopf schütteln.

Im Zweifel wäre das eben eine juristische Frage, ob der Tatbestand vollständig erfüllt ist.
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Draalz (22.02.21)
Ungelesen 22.02.21, 17:54   #2
gonzelmann
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gonzelmann wird langsam von ratten respektiert | 133 Respekt Punktegonzelmann wird langsam von ratten respektiert | 133 Respekt Punkte
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Zitat:
Zitat von winnie44 Beitrag anzeigen
Im Zweifel wäre das eben eine juristische Frage, ob der Tatbestand vollständig erfüllt ist.
Nunja, ich denke mal viel haengt von den Rechtsverdrehern... pardon, Rechtsbeistaenden ab, wie gut sie Grauzonen und Spielraeume in der Gesetzgebung und Rechtssprechung fuer ihre Argumente ausnutzen koennen.

Sollte tatsaechlich mal jemand ein Gericht ueberzeugen koennen, dass allein die Tatsache, dass eine Kopie eines kopiergeschuetztes Werk nicht vollstaendig ist, vor den Konsequenzen von Urheberrechtsverletzungen schuetzen oder sie milder kann (unabhaenig davon ob das Nuggeln selbst nun einen relevanten Straftatbestand darstellen wuerde oder nicht), dann haben die Uploader in Zukunft eine prima Versicherung gegen moegliche Klagen/Schadensersatzanforderungen von Rechteinhabern: Vor dem Uppen einfach mal hier oder da eine Minute aus dem Film rausschneiden (oder den Film als zwei unabhaengige Haelften unter verschiedenen OCH-Accounts anbieten {*}), und schon gelten mindernde Umstaende. Ja, waere das nicht schoen? ;-)


{*} natuerlich so gestaltet, dass es dann idealerweise ein Problem fuer die Rechteinhaber wird, diese unterschiedlichen Accounts ein- und demselben Rechtsverletzer zuzuordnen.
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knuddeln (10.09.22)
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