Einfach mal durchlesen und wirken lassen...
Ist die Nutzung von kino.to legal?
Markus Gronau, Rechtsanwalt, Referat für Urheber- und Medienrecht bei der Kanzlei Praetoria Rechtsanwälte in Hamburg, hält die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken aus dem Internet für nicht ungefährlich. Bei einer Nutzung von kino.to würde zwar keine dauerhafte Kopie eines Werks auf dem eigenen Rechner abgelegt, technisch bedingt aber zumindest vorübergehend Doppel erzeugt und in den Arbeitsspeicher geladen. "Diese Kopien werden zwar beim Neustart des Rechners gelöscht, urheberrechtlich handelt es sich aber streng genommen um Vervielfältigungen", argumentiert Gronau.
Der Rechtsexperte gibt aber auch zu bedenken, dass es derzeit noch an unmittelbar einschlägigen Gerichtsentscheidungen fehle. "Vergleichbare Verfahren gab es bisher nur zur Verwendung von Computerprogrammen. Auch die dazu vorliegende Rechtssprechung ist uneinheitlich. Das Amtsgericht Freising stellte bereits im Jahr 1999 fest, dass das Einlesen des Programms in den Arbeitsspeicher des Computers eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 UrhG und nach § 106 UrhG strafbar sei." Eine ähnliche Entscheidung habe 2007 das Landgericht München gefällt und wurde vom Oberlandesgericht bestätigt. Das Landgericht Mannheim entschied hingegen im Jahr 1999, dass das bloße Laden in den Arbeitsspeicher mit Ausnahme von Fällen außergewöhnlicher Nutzung entgegen der herrschenden Meinung in der Literatur nicht strafbar sei.
Nutzung in der Grauzone
Dennoch mahnt Gronau zur Vorsicht. Wer kino.to nutze, erzeuge flüchtige oder begleitende Vervielfältigungen auf dem Rechner. "Diese Vervielfältigungsmethoden sind mangels rechtmäßiger Nutzung meines Erachtens nicht zulässig", so der Anwalt. Man könne sich auch nicht auf das Recht einer Privatkopie gemäß § 53 UrhG berufen. Dazu fehle es an dem notwendigen Original. Es bleibe daher festzuhalten, "dass der kostenlose Genuss von aktuellen Kinofilmen über kino.to riskant ist." Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten handele es sich zumindest um eine Grauzone.
Ich hoffe ich konnte helfen