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myGully |
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14.02.23, 15:55
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#1
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.244
Bedankt: 22.254
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Niederländisches Gericht verbietet diskriminierende Polizeikontrollen
Zitat:
Racial Profiling
Niederländisches Gericht verbietet diskriminierende Polizeikontrollen
Ein Gericht in den Niederlanden hat entschieden, dass es verboten ist, bei Kontrollen der Grenzpolizei Menschen anhand der Hautfarbe auszuwählen. Amnesty International sprach von einem »historischen Urteil«.
14.02.2023, 16.08 Uhr
Mpanzu Bamenga, einer der Kläger, vor dem Gerichtsgebäude in Den Haag
Foto: Mike Corder / AP
Die niederländische Grenzpolizei darf nicht länger Menschen basierend auf ihrer Hautfarbe kontrollieren. »Ohne objektive und angemessene Begründung« sei das »eine besonders schwerwiegende Form von Diskriminierung«, urteilte ein Berufungsgericht in Den Haag.
Damit hob es das Urteil aus erster Instanz auf, das Kontrollen nach ethnischen Kriterien noch erlaubt hatte.
Einige schwarze Niederländer und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International hatten den Staat verklagt, da nach ihrer Ansicht systematisch schwarze Menschen an den Grenzen kontrolliert wurden. Amnesty sprach von einem »historischen Urteil«.
Die Grenzpolizei kontrolliert in Stichproben den Aufenthaltsstatus von Flug-Passagieren und Zugreisenden sowie grenzüberschreitenden Autoverkehr.
Vor Gericht argumentierte der Staat, dass Hautfarbe bei Stichproben ein relevantes Kriterium sein könne, da diese auf eine mögliche ausländische Herkunft hinweise. Das Gericht wies das zurück.
bbr/dpa
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Quelle:
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
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14.02.23, 17:14
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#2
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.245
Bedankt: 23.296
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Großartig !
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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14.02.23, 20:00
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#3
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viel-leserin
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.763
Bedankt: 4.684
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ohne objektive und angemessene Begründung...
sehr schwampfig...das wird noch theater geben...
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„Spunk!“, sagte Pippi triumphierend. „Spunk?“, fragte Tommy. „Was bedeutet das?“ „Wenn ich das bloß wüsste“, sagte Pippi. „Das Einzige, was ich weiß, ist, dass es nicht Staubsauger bedeutet.“
Astrid Lindgren
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15.02.23, 11:16
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Aug 2020
Beiträge: 293
Bedankt: 423
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Großartig !
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Ohne das Urteil im Detail zu kennen und nur auf Grundlage des vorliegenden Artikels würde ich aber behaupten, dass es für die polizeiliche Praxis völlig daneben ist. Beziehe meinen Beitrag mal auf unsere Polizei in DE...
Der unterstellte Trugschluss ist: Personen werden auf Grund ihrer Hautfarbe kontrolliert, weil man ihnen wegen ihrer Nationalität eine erhöhte Kriminalität unterstellt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, plakativ und tatsächlich rassistisch (Racial Profiling). Der Trugschluss enthält keine faktische Kausalität sondern unterstellt Menschen auf Basis ihrer nationalen und somit kulturellen Identität delinquentes Verhalten.
Näher an der Wahrheit wäre: Personen werden auf Grund ihrer Hautfarbe kontrolliert, weil bei ihnen eher von prekären Lebensbedingungen ausgegangen werden muss, insb. im Zusammenhang der Migrationsbewegungen der letzten Jahren. Es ist nicht der kulturelle Hintergrund, der Menschen kriminell werden lässt, es sind beschissene Lebensumstände. Verzweiflung und Perspektivlosigkeit, man hat nicht mehr viel zu verlieren. Da müsste man politisch und auch gesellschaftlich ansetzen und diese Menschen aus dem Loch herausholen, in das man sie zuvor geworfen hat.
Für die polizeiliche Arbeit sind Statistiken und Erfahrungswerte aber essenziell, und die beschränken sich bei Weitem nicht auf die Hautfarbe, sondern auf das generelle Erscheinungsbild. Ein 25 jähriger Polo Fahrer mit Basecap wird bei Drogenkontrollen garantiert eher mal rausgefischt als die 40 jährige Mutti im Fiat Panda. Ein Fall von Alters- und Geschlechterdiskriminierung? Finde ich nicht.
Ohne derartige Erfahrungswerte wäre eine präventive Polizeiarbeit meiner Ansicht nach nicht mehr möglich. Prävention ist neben Repression die wichtigere der beiden zentralen Säulen von Polizeiarbeit und bedeutet dort, wo Kriminalität zu erwarten ist, bereits im Vorfeld einzugreifen.
Insofern bin ich nach dem Lesen des Artikels wirklich zwiegespalten. Polizei muss einerseits effizient bleiben. Andererseits darf kein Mensch auf Grund seiner Kultur (s.o.) unter Generalverdacht gestellt werden. Freue mich auf andere Beiträge und Sichtweisen.
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Experte in schlechten Vergleichen
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Tassenkuchen bedankt:
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15.02.23, 11:42
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#5
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.245
Bedankt: 23.296
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Das ist es ja, eine pauschale Verdächtigung und Personenkontrolle aufgrund der Hautfarbe ist nicht zulässig. Es spielen, wie Du schon sagtest, viel mehr Gründe rein oder sollten dies tun. Es ist schon traurig das auch hier in München schwarze Studenten es gewohnt sind regelmäßig kontrolliert zu werden. Das ist kein hinnehmbarer Zustand !
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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15.02.23, 11:57
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#6
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Banned
Registriert seit: Nov 2020
Beiträge: 2.505
Bedankt: 13.840
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Die Hautfarbe kann in die Entscheidung zur Kontrolle ein Teilaspekt sein, darf aber nicht das Hauptkriterium darstellen. Wäre totaler Quatsch und ist für gezielte Stichproben-Kontrollen kontraproduktiv.
Weshalb sollte ich zB. an der Grenze auf Teufel komm Raus einen BPoC im Maßanzug, der in einem brandneuen BMW oder in der 1. Klasse im Zug sitzt, kontrollieren ? Macht nur Sinn wenn kulturelle Aneignung strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen würde.
Geändert von DokuQuelle (15.02.23 um 13:48 Uhr)
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei DokuQuelle bedankt:
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15.02.23, 12:28
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#7
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.233
Bedankt: 2.979
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Es berichten ja auch Eltern die ein Kind mit dunkler Hautfarbe adoptiert haben, dass diese im Vergleich zu den "weißen" Kindern deutlich(!) häufiger kontrolliert werden. Jetzt ist die Frage, wie sich ein Kind/Teenager außer durch seine Hauptfarbe von gleichaltrigen unterscheidet?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei csesraven:
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26.02.23, 12:56
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#8
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.095
Bedankt: 13.104
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27.02.23, 20:38
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#9
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.640
Bedankt: 2.131
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mir stellt sich eher die frage, wieso das urteil nur auf die hautfarbe begrenzt wurde....
wenn der polizist jetzt gesagt hätte: ja, wir haben sie durchsucht, weil sie ein mann sind.....wie sähe dann das urteil aus?
ich vermute mal, dass das urteil ganz anders ausgesehen hätte
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Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
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27.02.23, 22:26
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#10
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2022
Beiträge: 492
Bedankt: 541
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Ich erinnere mich an ähnliche Vorwürfe an die Polizei, als diese 1 Jahr nach der Silvesternacht in Köln eben jenes Klientel verstärkt kontrolliert hat, die das Silvester (2015) zuvor auf der Kölner Domplatte unzählige Frauen belästigt, begrapscht, sexuell genötigt hat. Auch damals wurden Rufe nach Racial Profiling und Rassismus laut.
Auf Flughäfen haben die dort stationierten Polizisten sehr viel Erfahrung, welches Klientel schmuggelt oder was auch immer. Da werden immer stichprobenartige Kontrollen gemacht und nun soll dies auch wieder rassistisch und falsch sein? Bin auch schon des öfteren kontrolliert worden, wenn ich geflogen bin. Habe ich jedes Mal empört? Nein! War alles harmlos. Manchmal sogar sehr witzig, weswegen man kontrolliert wurde.
Natürlich darf man nicht jemanden kontrollieren, nur weil derjenige die Hautfarbe A hat. Wenn allerdings Erfahrungswerte bestimmte Menschen mit gewissen strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Sachen in Verbindung bringt, sollte schon stichprobenartig kontrolliert werden. Wenn nichts ist, wünscht man einen schönen Tag und gut ist. Da kommt doch normalerweise keiner auf die Idee, einen Aufstand wegen was auch immer für einer Diskriminierung zu machen.
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28.02.23, 19:26
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#11
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Moderator
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 6.147
Bedankt: 7.789
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Zitat:
Zitat von bpHinch
Auf Flughäfen haben die dort stationierten Polizisten sehr viel Erfahrung, welches Klientel schmuggelt oder was auch immer.
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Mir deucht, dass Du von Beamten des Zolls redest. Der Zoll untersteht dem Bundesministerium für Finanzen.
Und wenn es um Geld geht, da verliert auch dieses Land mitunter sein Zivilisation, sprich, Zollbeamte dürfen viel mehr.
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01.03.23, 08:04
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#12
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Banned
Registriert seit: Mar 2021
Beiträge: 196
Bedankt: 138
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Ich wurde früher, als ich noch mit verrosteter Studentenkarre und entsprechender... ich nenns mal "Kleidung"... unterwegs war, mindestens drei bis vier mal im Jahr kontrolliert.
Die Beamten waren aber immer freundlich, vermutlich lags daran, dass auch ich mich trotz innerem Ärger stets bemüht habe, sachlich zu bleiben. Heißblütigere Kommilitonen mussten da mehr Schikanen erdulden.
Der "erste Eindruck" nachdem die Beamten ein Opfer auswählen kann also normalerweise bei gutem Willen meistens recht schnell korrigiert werden. Man muss nur wollen.
Das mittelalterliche Sprichwort "Mitgefangen, mitgehangen" war wohl schon in biblischen Zeiten wohl bekannt, an der Stelle, wo auch gute Pflanzen ausgerissen werden, falls sie unglücklicherweise gerade direkt neben dem Unkraut wachsen.
Was soll denn ein Kontrolleur tun, wenn gerade ein Axtschwinger durch die U-Bahn getobt ist? Soll er eine Oma mit Rollator oder eine junge Mutter mit Kinderwagen kontrollieren?
Jeder, auch wenn er völlig unschuldig und lieb und tugendhaft ist, der das Pech hat, zu einer in Äußerlichkeiten ähnlichen Gruppe zu gehören, bei der der Kontrollbedarf höher ist, (ganz unabhängig, ob die "Verbrechen" jetzt Kiffen, Schmuggeln oder Vergewaltigen sind), wird ganz automatisch öfter kontrolliert werden.
Aber es geht noch weiter.
Jeder, der absichtlich oder aus Faulheit oder aus sonstigen Gründen trotz der Möglichkeit sich vom Bodensatz abzuheben, darauf verzichtet, macht sich zumindest zum Teil mit schuldig, weil er die Verfolgung von Straftätern erschwert.
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