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			18.01.23, 09:54
			
			
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			#1
			
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			 Newbie 
			
			
			
			
				 
				Registriert seit: Sep 2009 
				
				
				
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				Wohnungsgeberbestätigung Vermietersicht
			 
			 
			
		
		
		
			
			Servus, 
 
ist jemand Vermieter und weiß, ob die Einwohnermeldestelle bei Abgabe der Bestätigung durch den Mieter der Vermieter vom Amt darüber informiert wird?
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			18.01.23, 11:23
			
			
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			#2
			
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			 Insane Noob 
			
			
			
				
			
			
				 
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			Soweit ich das weiß wird der Vermieter nicht darüber informiert. 
Nachdem die Bestätigung ausgestellt wurde, sieht oder hört der Vermieter davon nichts wieder. 
 
Warum ist das denn für Dich interessant? 
Sofern der Vermieter Dir die ausstellt, weiß er ja eh Bescheid.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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					Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei  Shao-Kahn bedankt:
				
				
				
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			18.01.23, 11:40
			
			
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			#3
			
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	| 
			
			 Newbie 
			
			
			
			
				 
				Registriert seit: Sep 2009 
				
				
				
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			Ein Bekannter ist Vermieter und er dachte, er wird darüber informiert. 
Ohne eine Vermieterinfo ist der Prozess doch recht sinnlos, da die Bestätigung ja auch verfälscht werden könnte usw. 
Sonst wird man ja auch über Bestätigungen etc. informiert das was beantragt wurde :-D
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			18.01.23, 11:54
			
			
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			#4
			
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	| 
			
			 Insane Noob 
			
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: Aug 2010 
				
				
				
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			Was soll denn da verfälscht werden? 
 
Das ist ja nur für die Ummeldung gedacht. 
Wenn der Mieter damit Schindluder betreibt, steht nachher eine falsche Adresse im Ausweis. Den Bumerang wollte ich nicht fangen müssen.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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					Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei  Shao-Kahn bedankt:
				
				
				
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			18.01.23, 14:51
			
			
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			#5
			
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	| 
			
			 Newbie 
			
			
			
			
				 
				Registriert seit: Sep 2009 
				
				
				
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			passt schon, wir dachten halt das Amt informiert, die Pflicht liegt ja beim Mieter und somit braucht der Vermieter halt deine info offiziell, es langt die bestätigung zu kopieren für den eigenen nachwies. 
 
Danke!
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			18.01.23, 15:51
			
			
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			#6
			
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	| 
			
			 Legende 
			
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: Aug 2011 
				Ort: in der Wildnis 
				
				
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			Ich habe mich eben als Mieter umgemeldet und neben dem Meldezettel auch eine Bestätigung der Neuanmeldung aus dem Zentralen Melderegister erhalten. Die ist zur Weiterleitung an den Vermieter gedacht. So ist es zumindest in Österreich. Ob das auch für Deutschland gilt weiß ich leider nicht.
		 
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
		
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					Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei  TinyTimm bedankt:
				
				
				
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			18.01.23, 16:16
			
			
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			#7
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Insane Noob 
			
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: Aug 2010 
				
				
				
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			Irgendwie habe ich das Gefühl, dass da jemand angemeldet werden soll, von dem der Vermieter nichts wissen darf. 
 
 
Da wird dann einer Augen machen, wenn die Ermittlung des Mietspiegels per Zufall den geheimnissvollen Unbekannten aus der Lostrommel zieht.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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					Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei  Shao-Kahn bedankt:
				
				
				
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			18.01.23, 20:30
			
			
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			#8
			
		 | 
	
 
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			 True Crime Liebhaber 
			
			
			
			
				 
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			Vermieter macht zufällig warum auch immer ne Abfrage aufm Bürgerbüro oder wie auch immer es am Standort heißt  
 
Urkundenfälschung , Betrug , Anzeige , ob sich das lohnt ?
		 
		
		
		
		
		
		
		
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					Folgendes Mitglied bedankte sich bei el samak:
				
				
				
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			18.01.23, 21:09
			
			
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			#9
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Streuner 
			
			
			
				
			
			
				 
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			Wieso denn Urkundenfälschung? [  Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] nur mit Erlaubnis des Vermieters.
		  
		
		
		
		
		
		
		
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					Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei  karfingo bedankt:
				
				
				
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			19.01.23, 07:57
			
			
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			#10
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Insane Noob 
			
			
			
				
			
			
				 
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			Die unerlaubte Untervermietung hatte ich da gerade auch im Kopf. 
 
Wenn das auffliegt, dann ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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					Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei  Shao-Kahn bedankt:
				
				
				
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