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myGully |
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16.01.19, 13:54
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#1
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.322
Bedankt: 23.530
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AfD scheitert mit Klage vor Staatsgerichtshof
Zitat:

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat eine Klage der AfD-Fraktion zurückgewiesen, wie NDR 1 Niedersachsen berichtet. Die AfD hatte dagegen geklagt, aus dem Stiftungsrat niedersächsischer Gedenkstätten ausgeschlossen worden zu sein. Darin sah die Fraktion ihr Recht auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit als Oppositionspartei verletzt. Das sahen die Richter anders. Beim Stiftungsrat handele es sich nicht um ein parlamentarisches Gremium. Nur weil darin auch Mitglieder des Landtags vertreten seien, müsse der Stiftungsrat nicht wie die Parlamentsausschüsse alle im Landtag vertretenen Fraktionen abbilden. Die Klage hielten die Richter für unbegründet und teilweise unzulässig. Gegen das Urteil von Niedersachsens höchstem Gericht ist keine Berufung möglich.
Holocaust-Überlebende protestierten gegen AfD im Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist unter anderem auch für die KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen zuständig. Holocaust-Überlebende fürchteten nach dem Einzug der AfD in den Niedersächsischen Landtag, dass künftig Personen in dem Gremium sitzen, die den Holocaust verharmlosen oder leugnen und revisionistische oder antisemitische Meinungen vertreten. Daraufhin beschloss der Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Grünen, den Stiftungsrat so zu verkleinern, dass nur noch vier Personen darin vertreten sind. Das Parlament wählt demnach vier Abgeordnete, die den Landtag im Stiftungsrat vertreten. Zuvor konnte jede Fraktion einen Sitz beanspruchen. Die AfD beklagte daraufhin eine "bewusste Ausgrenzung" - auch des Bevölkerungsanteils, den sie vertrete.
AfD: "Gericht hat sich vor Chancengleichheits-Definition gedrückt"
"Grundsätzlich ist ein Urteil eines höchsten Gerichts zu akzeptieren", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Klaus Wichmann. Er beklagte aber, dass sich das Gericht davor gedrückt habe, den Anspruch seiner Fraktion auf Chancengleichheit in der Öffentlichkeit näher zu definieren. Seiner Ansicht nach könne sich dieser nicht allein auf das öffentliche Wirken seiner Partei im Parlament beziehen.
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Die AfD hat in verschiedenen kommunalen Parlamenten versucht steuerliche Unterstützung für Holocaust Gedenkstätten einzustellen. Das sie hier nun gescheitert sind, begrüße ich sehr.
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Die folgenden 7 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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16.01.19, 14:01
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.097
Bedankt: 12.627
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Moin,
wer sich auch nur in die gedankliche Nähe von Holocaustleugnern begibt hat in diesem Stiftungsrat nichts verloren. Korrekte Entscheidung! man kann sich vorstellen was die das veranstalten wollten. Gut, dass dem ein Riegel vorgeschoben ist.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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17.01.19, 11:24
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#3
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Süchtiger
Registriert seit: Aug 2017
Beiträge: 869
Bedankt: 816
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ich empfinde die entscheidung auch gut. richtig so. was wollen die den da auch?
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