Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
21.09.18, 09:48
|
#1
|
Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.568
Bedankt: 34.773
|
Bis zu fünf Jahre Haft bei unlizenziertem 3D-Waffendruck
Zitat:
Trotz der internationalen Aufregung über Schusswaffen aus dem 3D-Drucker will die Bundesregierung das Waffenrecht nicht verschärfen. Für den Umgang und die Produktion von Pistolen bedürfe es bereits jetzt einer speziellen Erlaubnis, Zuwiderhandlungen würden bestraft.

Eine Waffe vom Typ Liberator aus dem 3D-Drucker
Die Gruppe Defense Distributed um Gründer Cody Wilson verkauft Pläne für Feuerwaffen aus dem 3D-Drucker mittlerweile online. Zuvor hatte ihr ein US-Gericht verboten, diese gratis im Netz zu veröffentlichen. 2013 zeigte sich die Bundesregierung noch alarmiert angesichts schon damals drohender Gefahren, dass etwa Kunststoffwaffen per Rapid Prototyping in Eigenregie erstellt und gegebenenfalls auch ohne Munition zumindest als Drohmittel eingesetzt werden könnten. Inzwischen sieht das Kabinett die Situation aber offenbar entspannter und will vorerst nicht auf die neuen Entwicklungen in den USA reagieren.
Aus waffenrechtlicher Sicht bestünden derzeit "ausreichende rechtliche Regelungen", schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Demnach sind auch Gewehre oder Pistolen aus Kunststoff, deren Einzelteile in einem 3D-Drucker gefertigt wurden, "Schusswaffen nach der waffenrechtlichen Begriffsbestimmung". Für den Umgang mit Revolvern und anderen Schusswaffen bedürfe es grundsätzlich einer Erlaubnis, erläutert das zuständige Bundesinnenministerium. Der Ausdruck einer einsatzfähigen Schusswaffe oder der dafür benötigten Teile mit einem 3D-Drucker sei eine kommerzielle oder nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung, für die jeweils ebenfalls eine spezielle Lizenz erforderlich sei.
Für die gewerbsmäßige Waffenherstellung ohne Erlaubnis könne eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden, warnt die Regierung. Die nichtgewerbsmäßige Produktion könne mit Haft bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Rechtlich gesehen gebe es so aktuell keinen Handlungsbedarf durch neue technische Entwicklungen. Beim derzeitigen Stand der Technik rund um die private Waffenproduktion sei auch "keine konkrete Bedrohungssituation für die Bevölkerung" erkennbar, "der mit gezielten Maßnahmen begegnet werden müsste".
Gängige Schusswaffen sind einfacher zu beschaffen
Wie das Innenressort darlegt, ist im nationalen Waffenregister bislang keine mit einem 3D-Drucker gedruckte Schusswaffe registriert. Dieses Verzeichnis bilde seit 2013 den legalen privaten Besitz von Schusswaffen in Deutschland ab. Auch sind der Regierung bisher hierzulande keine Fälle bekannt, in denen in 3D-Druckern hergestellte Feuerwaffen eingesetzt worden seien, um Straftaten zu begehen.
Weiter stellt das Innenministerium klar, dass die 3D-Druck-Waffenherstellung aktuell keine Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland spiele und vom Bund auch nicht gefördert werde. Es sei zudem gar nicht so einfach, funktionstüchtige Schusswaffen in einem Rapid-Verfahren zu fertigen. Selbst wenn sich Baupläne oder Software dafür online ausbreiteten, brauche man für die weiteren Schritte eine "relativ kostenintensive Technik" wie CAD-Werkzeugmaschinen oder eben 3D-Drucker.
Im Gegensatz dazu könnten sich Interessierte - bei vergleichbarer krimineller Energie - illegale Schusswaffen leichter beschaffen, argumentiert die Regierung. Es gebe daher keinen gewichtigen Grund, die Verbreitung einschlägiger 3D-Druckvorlagen zu verbieten. Pläne für Vorschriften, um den Ausdruck von Waffenteilen zu erkennen und vorzeitig zu stoppen, lägen auch nicht in der Schublade. Zudem gibt das Innenressort zu bedenken, dass legal hergestellte Schusswaffen eine "Beschussprüfung" bestehen müssten. Dabei könnten wesentliche Teile von Pistolen oder Gewehre, die per 3D-Fertigung entstanden, "dem hohen Druck und der thermischen Belastung nicht standhalten".
Sicherheitsbehörden haben ein Auge auf die Technik
Registriert hat die Regierung laut Auskunft, dass "Angebote zum Kauf von illegalen Waffen und Munition sowie sonstiger inkriminierter Waren" im Internet beziehungsweise Darknet zugenommen hätten. Sofern dort Anhaltspunkte für strafrechtlich relevante Tätigkeiten erkennbar seien, würden die zuständigen Ermittlungsbehörden aber "alle rechtlich zulässigen und erforderlichen Maßnahmen der Strafprozessordnung" ausschöpfen.
Die Sicherheitsbehörden sind der Auskunft nach auch in der Lage, sich technisch auf den aktuellen Stand zu bringen und daraus Erkenntnisse zu dem Gefahrenbereich zu gewinnen. So habe sich etwa das Bundeskriminalamt (BKA) 2012 und 2013 in einer Projektgruppe mit der Thematik befasst und seither ein einschlägiges "Technologiemonitoring" betrieben. Wesentlich neue potenzielle Bedrohungsszenarien hätten sich dadurch aber nicht ergeben. Die Bundespolizei habe den Bereich seit 2014 im Blick und teste kontinuierlich "diverse Waffenmuster im Hinblick auf ihre Schussfähigkeit sowie deren Detektions-/Erkennungsfähigkeit mit unterschiedlicher Sicherheitsausrüstung". Dabei sei unter anderem herausgekommen, dass es "unwahrscheinlich ist, dass mit den geprüften Druckdateien schussfähige und zuverlässige Schusswaffen hergestellt werden können".
Die Geheimdienste seien ebenfalls involviert, schreibt die Regierung. So beobachte beispielsweise der Bundesnachrichtendienst (BND) fortwährend "Innovationen und Entwicklungen, die Einfluss auf Wehr- und Waffentechnik besitzen können - so auch den 3D-Druck". Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) lege zudem aufgrund seines gesetzlichen Auftrags ein Augenmerk auf ein potenzielles Interesse beschatteter Personen an Waffen oder gefährlichen Gegenständen. Besondere Herstellungsprozesse seien für die Verfassungsschützer dabei "ohne Belang".
|
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:51 Uhr.
().
|