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myGully |
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23.03.18, 21:20
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#1
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Störung des Hausfriedens - Wenn der Nachbar ein Tyrann ist
Zitat:
Meist beschränkt sich das Miteinander in einem Mietshaus auf ein "Guten Tag". Doch manchmal ist mit dem Nachbarn auch nicht gut Kirschen essen. Dann wird das Leben beschwerlich. Und der Querulant muss sich unter Umständen nach einer neuen Bleibe umsehen.
Seine Nachbarn kann man sich als Mieter nicht aussuchen. Vermieter können sich hingegen die Bewohner ihrer Immobilie frei wählen. Doch nicht immer liegen sie bei ihren Entscheidungen richtig. Was dann sowohl für alle anderen Hausbewohner, als auch für den Eigentümer schwierig werden kann. Treibt es eine einzelne Mietpartei zu bunt und stört permanent den Hausfrieden, kann der Vermieter den Querulanten an die Luft setzen - fristlos, wie das Amtsgericht (AG) München entschieden hat (Az.: 418 C 6420/17).
In dem verhandelten Fall bewohnte eine Mieterin seit 2008 eine Einzimmerwohnung. Und sorgte in dieser Zeit regelmäßig für Ärger. Eigentümer und die anderen Mieter warfen der Frau unter anderem vor, sie würde beim Verlassen und bei Betreten des Wohnhauses grundsätzlich die Hauseingangstür offenstehen lassen, sie tyrannisiere ihre Mitbewohner durch Lärm, und lasse im Keller regelmäßig das Licht brennen. Ferner beschimpfe und beleidige sie die Nachbarn, sie gieße eimerweise Wasser aus ihrer Wohnung auf die Terrasse der Nachbarn und habe einen Teppichvorleger einer anderen Nachbarin entwendet.
In einem Gespräch mit der Frau versuchte der Vermieter die Wogen zu glätten, hatte er sich doch wöchentlich mit drei bis vier Beschwerden über die Mieterin herumzuschlagen. Allerdings erfolglos. Statt ein Einlenken zu erreichen, musste dieser das Aggressionspotential der unbequemen Dame kennenlernen. So habe diese geschrien und brüllend sein Büro verlassen. Woraufhin ihr die Wohnung fristlos gekündigt wurde.
Zu Recht, wie das AG entschied. Denn durch die zahlreichen Vertragsverstöße und das massive Fehlverhalten der Mieterin ist die Vertrauensgrundlage zwischen den Parteien so schwerwiegend erschüttert worden, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sich die Frau für die teilweise strafrechtlich relevanten Vertragsverletzungen auch nicht entschuldigt hat, befand das Gericht.
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