„Jede Zeile ist für dich, und jede Träne ist von Herzen...“
Freunde der an einer Überdosis Drogen gestorbenen Berliner Schülerin Kristina Hani († 14) trauern – auf ihre ganz persönliche Weise. Sie haben einen Rap-Song für die Gymnasiastin geschrieben und damit ihrer Wut und Traurigkeit Ausdruck verliehen.
Zeilen wie: „Wir werden dich nie vergessen!“ oder „Es ist nur eine Träne, die ich weine. Die Träne zeigt, wie ernst ich es meine“ drücken ihren Schmerz aus.
Wird ihr unfassbarer Tod jetzt gesühnt? Heute hat der Prozess gegen einen 18-jährigen staatenlosen Palästinenser begonnen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord durch Unterlassen vor. Nach Angaben der Verteidigung bestreitet der Angeklagte die Tat.
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Jugendliche fanden die verkohlte Leiche der Gymnasiastin am 16. April 2007 in einem in Brand gesteckten Koffer innerhalb einer Grünanlage.
Zunächst waren die Ermittler davon ausgegangen, dass die hübsche Gymnasiastin mit den langen schwarzen Haaren bei lebendigem Leib verbrannte. Später wurde eine Überdosis Drogen als Todesursache ermittelt.
Der damals 17-jährige Hauptangeklagte soll Kristina in einer Wohnung hochgradig reines Heroin gegeben haben, an dem sie starb.
„Wenn diese Anklage stimmt, ist das ein nahezu einmaliger Vorgang“, sagte Roland Weber, der Anwalt von Kristinas Mutter: Möglicherweise habe sich ein Jugendlicher neben das Mädchen gesetzt und brutal gewartet, bis sie stirbt, damit er nicht als Dealer auffliegt.“
Der Täter hätte zumindest einen Notruf alarmieren müssen. Um die Tat zu vertuschen, soll er die Leiche mit einem bislang unbekannten Komplizen in den Rollkoffer gezwängt, in den Park gebracht und dort verbrannt haben.
Da die Schülerin nach Einnahme des Heroins noch hätte gerettet werden können, geht die Anklage von einem Mordversuch aus.
Der Anwalt des Angeklagten, Richard Radtke, erklärte, sein Mandant bestreite die Vorwürfe „energisch“.
Die Beweislage ist schwierig. Es gibt keine Tatzeugen und keine DNA-Spuren von dem mutmaßlichen Täter. Die Anklage stützt sich auf Aussagen von früheren Mitgefangenen, gegenüber denen sich der 18-Jährige bezichtigt haben soll. Der Angeklagte saß zu diesem Zeitpunkt bereits eine Strafe wegen Drogendelikten im Knast ab.
Diese Aussagen seien aber sehr widersprüchlich, sagte der Verteidiger. Der Staatsanwalt vertraut dagegen auf Zeugen, die am Freitag vernommen werden sollen.
Kristinas Mutter hatte das Mädchen als vermisst gemeldet. Erst eine Woche nach ihrem Auffinden im Park konnte ihre Identität geklärt werden. Es dauerte sieben Monate, bis die Spuren zu dem Tatverdächtigen führten.
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