die eltern haben es erfahren und die shisha bar angezeigt jetzt war meine frage ob ich schuld bin ?? oder was der brief heißen soll ???? ja shisha ist ab 18
kannse nicht einfach die aussage verweigern. Das ist ja lächerlich für soetwas eine Anzeige zu machen...Also ich würde einfach versuchen garkeine Aussage zu machen. Ich denke das Verfahren wird wegen gerinfügigkeit des Vergehens eh eingestellt.
sie hatte bei aufnahme der bestellung
durch eine auswei? kontrolle das alter des jungedliche kontoliren mussen.
eine bloße abfrage des alters bei dem jugendlichen ist nicht ausreichend .weiterhin hatten sie ihm
die shisha nicht servieren durfen.
Da die Anzeige bereits da ist, gebe doch genau das an:
1. Du hast vergessen nach dem Ausweis zu fragen !
2. Du hattest ihn gefragt, ob er 18 ist, und er sagte ja!
Gib genau das zu Protokoll, und sage auch,
das viel los war, und du im Eifer des Gefechts (der Laden war voll...hehe)
du echt vergessen hattest nach den Ausweis zu fragen!
So könnte eine Verwarnung rauskommen !
(ohne Garantie) !!!
2. Du hattest ihn gefragt, ob er 18 ist, und er sagte ja!
Gib genau das zu Protokoll, und sage auch,
das viel los war, und du im Eifer des Gefechts (der Laden war voll...hehe)
du echt vergessen hattest nach den Ausweis zu fragen!
Der war doch mit seinem Kumpel da ... der hat nicht hinter der Theke gestanden und serviert
btw ... da geht's eher dem Ladeninhaber an den Kragen, weil er eben verpflichtet ist, das Alter zu überprüfen und evtl. noch den Eltern?! Euch sollte nix passieren. Wenn ihr nicht nach dem Alter oder nem Ausweis gefragt wurdet, dann sagste das eben.
... der hat nicht hinter der Theke gestanden und serviert
Doch! Das steht doch im angeblichen Anhörungsbogen:
Zitat:
Zitat von cheeto
folgende ordnungswidrigkeit begangen zu haben
sie haben am 16.01.2010 als kelner der V.G. gastate (name von shishabar) an der minderjarigen alex (xx.xx.1995) und
seine minderjarigen frenude eine gebraucht fertige shisha verkauft
Wobei der, der sowas getippt hat, sicher auch nicht mehr ganz nüchtern war...
EDIT: Zweiter!
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Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
Doch! Das steht doch im angeblichen Anhörungsbogen:
Wobei der, der sowas getippt hat, sicher auch nicht mehr ganz nüchtern war...
Zitat:
Was heißt es für mich ? und was soll ich machen ? ich habe ja nichts mit der sache zu tuen ich war nur mit dem rauchen und bin 17 ich hab angst jetzt das ich wegen so ein dumen kak eine anzeige habe ? obwohl ich es nicht war bitte um hilfe !!!!!!!!
Nee Schnulli ... ich hab das so gelesen, dass er ihn begleitet hat ... was soll'n 17jähriger in ner Bar bedienen?
... er hat das doch abgetippt ... vielleicht ist das der Schrieb für den Barbesitzer.
Zitat:
Zitat von pcplayer
also was ist nun, komme aufgrund des Schreibstils echt nicht mehr mit...
hat ... was soll'n 17jähriger in ner Bar bedienen?
naja, bedienen kann man ja, sowie auch im Supermarkt als
Kassierer (Ausbildung; 16 Jahre) an der Kasse Zigaretten und Alkohol verkaufen!
Nur eben nicht selber genießen....
naja, bedienen kann man ja, sowie auch im Supermarkt als
Kassierer (Ausbildung; 16 Jahre) an der Kasse Zigaretten und Alkohol verkaufen!
Nur eben nicht selber genießen....
Supermarkt ... okay aber Bar?! Bin in der Thematik nicht drin aber damals an der Tankstelle musste ich 18 sein. *grübel*
Alles schon so lang her :s
... alles klar ... wer sucht, der findet zumindest nen Teil
Zitat:
Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, die Abgabe, zum Beispiel Verkauf und Verleih, von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (zum Beispiel in Diskotheken).
Wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sind:
* Alkohol, Tabak
In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt:
Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Zigarettenautomaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Zigaretten durch unter 18-Jährige nicht möglich ist.
Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch: branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden.
Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
* Filme, Spielprogramme
Computerspiele und Bildschirmspielgeräte müssen wie Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen in der Öffentlichkeit (zum Beispiel in Handel und Videotheken) nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Alter haben.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann neben allen herkömmlichen auch alle neuen Medien - mit Ausnahme des Rundfunks – auf Antrag indizieren. Sie kann auch ohne Antrag auf Anregung bestimmter Stellen tätig werden, um zu gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden.
Schwer jugendgefährdende Trägermedien (zum Beispiel Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die zum Beispiel den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, sind auch ohne Indizierung (kraft Gesetzes) mit weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt.
* Aufenthalte
In Gaststätten und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (zum Beispiel in Diskotheken) gelten Alters- und zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen. Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs sowie in öffentlichen Spielhallen darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden.
Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die zuständigen Behörden in den Ländern können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die entsprechenden Sanktionen insbesondere gegen die Gewerbetreibenden und Veranstalter verhängen, die den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln.
Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk) ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder. Sie können hier die aktuelle, nicht-amtliche Fassung sowie weitere Informationen zum Gesetz abrufen. Die amtliche Fassung eines Gesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Wobei ich mir dann auch net vorstellen kann, dass es erlaubt ist, wenn Jugendliche Alkohol ausschenken oder verkaufen aber vielleicht hat pcplayer ja recht.
1. Es tut mir leid das ich ausländer bin und kein gutes deutsch kann und euch wegen meiner hektik und verzweiflung nicht so viel information gegeben habe
2. ich bin sein freund und 100% habe ich da noch nie gekelnert und auch nicht gearbeitet. Deswwegen versteh ich nicht wieso da steht das ich kelner bin
3. Der brief war 100% an mich weil da mein name steht
hab ich alle fragen gelöst? jetzt nun zu meinem problem
2. Du hast nicht gekellnert, sondern warst dort nur als Gast zu Besuch!
3. In dem Anhörungsbogen wird behauptet, Du hättest gekellnert und so Deinen Freund die Shisha "verkauft"!
Hab' ich das jetzt alles richtig verstanden?
EDIT: Wenn dem so ist, sieht das zwar erstmal scheiße aus, aber Du bist noch lange nicht angezeigt! Deshalb heißt das Ding ja auch Anhörungsbogen!
Zitat:
Zitat von cheeto
zur aufklarung des angebenen verstoßes bitte ich sie auf dem beiligenden antowrtebogen aufgefuhrten fragen zur person
genau auszuruhlen, sich zum sachverhalt zu außern udn den bogen inerhalb von 14 tagen zuruck zu senden
Also: Antwortbogen ausfüllen! "Zu dem von Ihnen genannten Vorwurf nehme ich, cheeto, wie folgt Stellung: usw." ...und dann schreibst Du die Wahrheit! - Fertig!
P.S.: 4. Ob Du Ausländer bist, oder nicht, ist mir scheißegal! Vielleicht bin ich auch einer?
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Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
Auch ein Ausländer kann von einem in deutsch verfassten Brief richtig abschreiben. Wenn du keine Zeit hast oder in Eile bist brauchst kein Thema eröffnen und nach Hilfe fragen. Sorry aber ist so.
Und zum Thema. Ist das der gesamte Brief? Wenn ja frag halt nach was das soll, wenn nein solltest dir entweder die mühe machen und ihn ganz abtippen oder halt einscannen und hier zeigen.
Auch ein Ausländer kann von einem in deutsch verfassten Brief richtig abschreiben. Wenn du keine Zeit hast oder in Eile bist brauchst kein Thema eröffnen und nach Hilfe fragen. Sorry aber ist so.
Und zum Thema. Ist das der gesamte Brief? Wenn ja frag halt nach was das soll, wenn nein solltest dir entweder die mühe machen und ihn ganz abtippen oder halt einscannen und hier zeigen.
sorry, aber EIGENTOR! Wer mit so einer Antwort kommt wenn er Hilfe braucht und die Leute nach Hintergrundinformationen Fragen, sollte ne Verwarnung bekommen und der Thread geclosed werden, fertig!
Im übrigen scheint mein Beitrag durch die Themenzusammenführung verloren gegangen zu sein:
Wenn du ne Rechtsschutz hast: Konsultiere ein Anwalt
Falls nicht: Erstmal mit Mutti/Vatti reden, was du bzw. ihr tun könntet. Zusätzlich noch das Forum aufsuchen, das hirsebrey vorschlug, und da dein Fall schildern.
Eigentlich wollte ich dir ja nimmer helfen nach dem Post von dir, aber ich war mal so gnädig.
Hätteste mal die Posts gelesen, dann wüßtest Du mittlerweile auch, dass er Kunde in dem Laden war ... zusammen mit seinem Freund
Zitat:
Zitat von cheeto
rätselt nmal weiter
Dir wünsch ich viel Spaß beim Leisten Deiner Sozialstunden, für Dein total undurchsichtiges Vergehen. Dich drüber zu amüsieren, wenn Leute hier versuchen Dir zu helfen ist wirklich frech. Entweder biste jetzt mal in der Lage den Schrieb ordentlich abzuschreiben / einzuscannen oder Du bekommst halt keine Hilfe mehr!
Zitat:
Zitat von Averlance
sorry, aber EIGENTOR! Wer mit so einer Antwort kommt wenn er Hilfe braucht und die Leute nach Hintergrundinformationen Fragen, sollte ne Verwarnung bekommen und der Thread geclosed werden, fertig!
Ich wäre auch für nen Close... allein wegen Doppelposting (ich war nämlich derbst irritiert, weil meine Beiträge dazu gar nicht mehr da waren -> anderer Thread wahrscheinlich) und dann so ner blöden Ansage...
wobei... einfach nimmer antworten, soll er doch in der Sch... stecken bleiben
Da ich auch nicht verstehe was der TH will und mir so langsam verarscht vorkomme, ist hier vorerst dicht. Sollte der TH auf die Idee kommen doch mal genaue Angaben zu machen, die jeder normaler Mensch verstehen kann, so soll er dieses mir mitteilen und ich werde den Thread wieder öffnen!
tut mir leid das ich unklar war selbstverständlich werde ich in diesem post mehr angaben schreiben damit jeder versteht was mein problem ist aus auftregung habe ich woll vergessen zu schreiben was mein problem ist aber ich werde dir posten was ich noch zu dem Thread schreibe
Liebe F-H User wie ihr mitbekommen habt haben sich manche User beschwert oder ratlos gefragt wer wo was ist.
Ich bin ein Schüler 17 jahre und der Freund von Alex. Im brief steht das ich als kelner arbeite aber in wirklichkeit arbeite ich nicht als kelner. Alex eltern haben aber gegen diese Shishabar anzeige gemacht weil wir rein durften ohne ausweiskontrolle und ich sollte als zeuge ausagen. Nun habe ich ein brief bekommen vom Ordnungsamt darin steht das ich kelner bin wir ihr schon gelesen habt. Nun Frage mich wieso werde ich beschuldigt ? könnte es sein das ein Fehler hinterlaufen ist ? und was heißt es für mich wird es für mich konsequenzen haben, auch wen ich nichts damit zu tuen habe ?
So nen Mist ist einfach ne Frechheit. Erst bittet er um Hilfe aber mehr als iwelcher unverständlicher Quatsch kommt dabei net raus. Sorry Cheeto aber so kontaktiere ich niemanden der mir ein zwei Tipps für dich geben kann und die Ausrede ich bin ein Ausländer? ICH KANN SIE NICHT MEHR HöREN! Wenn ich als Deutscher in die Türkei auswander und kein Wort Türkisch kann oder verstehe, dann fragen sich die Türken auch, ob ich ihre Kutur und Sprache ernst nehme. Es ist ein leichtes sich ein bisschen ans Land und dessen Sprache zu gewöhnen. und sry, aber wieso kann man nen VORHANDENES Schreiben nicht sauber abtippen? Sry aber ich bin in Eile ist keine Ausrede. Abtippen in Eile kann mal nen Wort verschandeln aber dein ganzer text explodiert nur so vor Rechtschreibfehlern, das ich anfange zu zweifeln, ob es dieses Schreiben bei dir wirklich gibt. Ich würde einfach vorschlagen schliesst den Topic, alles in allem sieht mir das hier nach nem künstlichen Beiträgepush aus!
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Du wurdest geboren, Du wurdest gemessen und Du wurdest für nicht gut genug befunden.
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