Aufatmen für Tauschbörsen-Nutzer - Musikindustrie bekommt keine Akteneinsicht
Die Hilfsbereitschaft gegenüber der Medieninsdustrie sinkt seitens den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten immer mehr. Nach den Vorfällen von Wuppertal und Duisburg verweigert nun auch das Landgericht (LG) Saarbrücken Akteneinsicht für die Medienindustrie.
Das Gericht begründet dies mit entgegenstehenden, überwiegend schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten nach § 406e Abs. 2 StPO.
Aus der Tatsache, dass sich eine IP-Adresse einem Anschlussinhaber zuordnen lasse, könne noch nicht geschlossen werden, dass dieser auch die konkrete Urheberrechtsverletzung begangen hätte.
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na mal gespannt wieviele noch mitziehen !
auch wenn ich kein torrent oder esel benutze finde ich das gut , weil langsam muss was passieren gegen die abmahnungswellen !