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myGully |
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20.07.24, 10:11
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#1
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.826
Bedankt: 3.622
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Versehentlich bedankt ...
Wenn du den Art. 18 GG lesen würdest, wäre dir bekannt, wo die Grenzen sind ...
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei gerhardal bedankt:
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20.07.24, 10:33
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 686
Bedankt: 535
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Zitat:
Zitat von gerhardal
Wenn du den Art. 18 GG lesen würdest, wäre dir bekannt, wo die Grenzen sind ...
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seit wann ist das BmI das Bundesverfassungsgericht ?
oder ignorieren wir den letzten Satz des Art 18 ?
das BmI kann einen Antrag stellen, die Entscheidung trifft das Bundesverfassungsgericht
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei brakal1:
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20.07.24, 11:31
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#3
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.826
Bedankt: 3.622
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Was schreibst du für einen Müll:
Das BMI kann verbieten, aber letzendlich entscheidet das Gericht.
Noch nix von Gewaltenteilung gehört ??
Der Polizist kann auch ohne Gerichtsbeschluss verhaften ... aber das Gericht entscheidet ...
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei gerhardal bedankt:
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20.07.24, 12:50
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#4
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.339
Bedankt: 22.565
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Zitat:
Zitat von gerhardal
[...]
Noch nix von Gewaltenteilung gehört ??
Der Polizist kann auch ohne Gerichtsbeschluss verhaften ... aber das Gericht entscheidet ...
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Das Beispiel beisst sich jetzt schon selbst arg in den Allerwärtesten 
Geradzu ein Fallbeispiel für nicht vorhandene Gewaltenteilung.
Die Polizei (in ihrer Eigenschaft als Hilfsbeamtin der Staatsanwaltschaft) darf/kann lediglich eine vorläufige Festnahme anordnen und durchführen. Siehe auch Vorausetzungen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Eine "Verhaftung" erfolgt ausschliesslich aufgrund eines Haftbefehles, welcher durch ein Gericht erlassen wurde. Das ist dann die korrekte Gewaltenteilung
Aber zurück zum Thema:
Pressefreiheit... ein gewaltiges Argument, aber dieses hat seine Grenzen. Wie ja schon richtigerweise erähnt. Ein Verbot von compact ist die logische Schlussfolgerung. Nun liegt es an den Gerichten zu entscheiden, ob das BMI tatsächlich hier verfassungskonform handelte. Eine gegenteilige gerichtliche Entscheidung würde mich allerdings wundern. Ausser es lägen formale (nicht inhaltliche) Fehler vor.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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20.07.24, 12:55
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 686
Bedankt: 535
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Zitat:
Zitat von gerhardal
Das BMI kann verbieten, aber letzendlich entscheidet das Gericht.
Noch nix von Gewaltenteilung gehört ??
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Noch nichts von Grundrechtverwirkung gehört?
Grundrechtverwirkung wird nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen
du bist doch mit Artikel 18 dahergekommen . Ja es gibt Grenzen, aber wann diese überschritten sind und die Konsequenzen daraus, obliegt einzig und allein dem Verfassungsgericht!
Zitat:
Der Polizist kann auch ohne Gerichtsbeschluss verhaften ... aber das Gericht entscheidet ...
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Äpfeln mit Birnen?
im übrigen gibt es einen Unterschied zwischen Verhaftung und Polizeigewahrsam, gelle
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei brakal1 bedankt:
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