Zitat:
Zitat von MySoulTakeDown
@guerillafighter
Aus reiner Neugier, wie haben sie Wind von deinem filesharing bekommen?
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Technisch gesehen ist sowas keine Kunst....jeder Filesharingclient zeigt die "Gegenstellen", mit der man gerade kommuniziert..sowohl Upload,als auch Download. Das Loggen erfolgt durch "Ermittlungsfirmen", die im Grunde nichts anderes machen, als diverse Filesharingbörsen nach Werken ihres jeweiligen Auftraggebers zu durchforsten, den Download/Upload anzustoßen und die IPs der Gegenstellen mitzuschreiben. Die Daten gehen dann an den Rechtsanwalt, der einen Auskunftsbeschluß bei Gericht erwirkt, mit dem der Provider, der zur IP gehört, die Daten des Anschlußinhabers rausrücken muss. Und dann geht die Abmahnung raus.
Allerdings sind die Machenschaften der Ermittlungsfirmen zumindest fragwürdig. Denn einerseits behaupten sie, selbst keine Daten uploaden würden, andererseits aber auch, dass es keine "Leechermods" (Filesharingclients, die nur down- aber nicht uploaden können) geben könne...ihr eigener Client könne das jedoch. Ja...was denn nun ?
Wenn jemand einen "Leechermod" benutzt, beschützt ihn das nicht unbedingt vor einer Abmahnung,weil auch diese Mods zumindest so tun, als könnten sie irgendwas uploaden. Und das reichte in der Vergangenheit schon, damit die überalterte deutsche Justiz tatsächlich eine "Schuld" wegen des Verteilens urheberrechtlich geschützter Werke bestätigte. Also die Klientel, für die das Internet noch immer Neuland ist. Mit anderen Worten: Leute, die nur *vorgaben* irgendwas anzubieten, wurden genauso abgemahnt und sogar verurteilt wie jemand, der es tatsächlich getan hat.
Offiziell behaupten die Ermittlungsfirmen, dass ihr Client keine Daten hochladen könne....aber dann wäre ein Vorfall wie Guardaley vs. ipoque unmöglich gewesen...damals haben sich diese beiden Firmen nämlich mal gegenseitig geloggt, was wohl kaum möglich wäre, wenn sie nichts anbieten.
Offiziell behaupten de Firmen auch, dass sie ein Werk immer erstmal 1x runterladen und auf Authentizität prüfen. Erst dann würden sie damit beginnen, das Werk zu überwachen. Aus eigener Erfahrung wage ich zu bezweifeln,dass das tatsächlich stimmt. Etwa 2011 kam ein Werk einer bekannten amerikanischen Band auf den Markt. Genau am Erscheinungstag um 0:00 Uhr tauchte die Datei bei Torrent.to auf,wo ich den Download startete. Es gab nur einen einzigen Seeder (=Anbieter). Mein Client hat also das Werk nicht aus mehreren Quellen zusammengestückelt,sondern von diesem einzigen Seeder bekommen. Einige Zeit später bekam ich eine Abmahnung...datiert auf 0:11. D.h. in 11 Minuten will die Ermittlungsfirma das Werk am ursprünglichen Uploader bezogen haben, auf Echtheit geprüft und dann den Loggingvorgang gestartet haben ? Halte ich für eine Lüge. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass es die Loggingbude selbst war, die das Werk angeboten hat. Und aus dem Umstand,dass es einer von ihnen runtergeladen hat, darauf schloss, dass derjenige es auch weiterverteilt. Denn streng genommen wird ja nicht der Download abgemahnt, sondern das beim Filesharing gleichzeitige Angebot zum Re-Upload.