Zitat:
Zitat von muszezeige
Seit wann kann man einem EU-Bürger die Einreise verweigern? Ach ja, die Briten sind ja raus!
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Die Briten sind noch drin und nach EU Recht (§ 6 (2) FreizügG/EU) darf man auch EU Bürgern die Einreise verweigern.
Wir reden hier von einem
Intensivtäter, der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt.