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myGully |
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28.03.15, 22:08
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#1
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Hans-Peter!`?
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 209
Bedankt: 44
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rka rechtsanwälte, fall Hitmann
hey
habe einen brief von den RKA rechtsanwälten bekommen, diese laut brief im Auftrag von Koch media gmbh handeln
vorwurf: das ich in einem p to p netztwerk hitman absolution heruntergeladen haben soll ... das datum war der 05.04.13 !
die wollen 800€ und ich soll eine forformulierte unterlassungserklärung unterschreiben
wie soll ich mich nun verhalten ... woher soll ich wissen was ich vor 2 jahren gemacht haben soll o.o
habe was von einer modifizierten unterlassungserklärung gelesen ... hat damit jmd erfahrung?
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28.03.15, 22:59
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#2
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Morgen ihr Luschen!!!
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 58
Bedankt: 21
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Hast du Hitman runtergeladen oder nicht? Wenn ja: Über p2p? Wenn ja: Selbst schuld und geschieht dir recht.
Hast du Hitman runtergeladen oder nicht? Wenn ja: Über p2p? Wenn nein, dann widersprechen und die Unterlassungerklärung auf keinen Fall unterzeichnen sondern einen schriftlichen Nachweis anfordern.
Hast du Hitman runtergeladen oder nicht? Wenn nein, dann widersprechen mit den Aussage, dass du keine p2p Netzwerk benutzt. Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen.
Merkwürdig bei dieser Sache ist aber auch, dass sie erst jetzt damit kommen.
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29.03.15, 10:34
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#3
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.006
Bedankt: 4.080
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Gar nix machen ist genau der falsche Weg ! Such Dir einen auf Internetrecht spezialisierten Anwalt . Dieser kann Dich mit Sicherheit besser beraten !
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei AlittleR2D2:
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29.03.15, 10:58
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#4
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Newbie
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 70
Bedankt: 60
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Die IP wurde ja schon zugeordnet, ansonsten hätten Sie ja auch keine Adresse!
Allerdings gibt es ja mittlerweile einige Entscheide zur z.B. Störerhaftung usw.
Daher ggf mal bei RA ne Beratung einholen ...
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29.03.15, 12:26
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#5
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Bye Bye myGully
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 2.763
Bedankt: 10.720
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Du solltest auf jeden Fall zum Anwalt gehen und dir von ihm eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren lassen die du dann abgibst.
Und auf keinen Fall solltest du nichts tun und nicht auf die Abmahnung reagieren.
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29.03.15, 18:34
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#6
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Alt - Teil
Registriert seit: Mar 2011
Ort: O.V.W.
Beiträge: 361
Bedankt: 285
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Auf die Schnelle hier mal eine [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Gab es da (vor nicht all zu langer Zeit) mal eine Grundsatzentscheidung ... betreffs Minderjährige und Aufsichtspflicht Evtl. könnte man da was inszenieren.
Gruss Clon
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02.04.15, 11:18
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#7
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Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 57
Bedankt: 131
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Zitat:
Zitat von grandy
Ein Schulfreund von mir und ich hatten uns beide das selbe Spiel runtergeladen über torrent und wurden erwischt. Das liegt mittlerweile 10 Jahre zurück aber trotzdem möchte ich von meiner/unserer Erfahrung berichten.
Ich hatte damals eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet gesucht (zu der Zeit gab es einige große Abmahnwellen, dementsprechend fand man einige recht annehmbare Vorlagen), und 150€ berappt und nie wieder von dennen gehört.
Mein Schulfreund meinte es besser zu wissen und hat die Post ignoriert.
Letztlich wurde er vor Gericht gezerrt und musste > 1000€ zahlen.
Ich kann dir aus meiner Erfahrung also nur empfehlen unbedingt ein Antwortschreiben in Form eine modifizierte UE zu verfassen/ verfassen zu lassen bzw. eine Vorlage aus dem Internet besorgen die es zuhauf kostenlos geben sollte.
Sieh es als Lehrgeld und meide künftig p2p.
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Ist bei mir damals ganz genauso gewesen. Modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Web, gut €400,- gezahlt, Sache gegessen.
Ein Freund hat das mit Anwaltshilfe geregelt, Gesamtdauer des Vorgangs gut 1,5 Jahre, nur Ärger und Schriftkram, Gesamtkosten über €1.500,-.
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18.04.15, 11:08
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#8
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Hans-Peter!`?
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 209
Bedankt: 44
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habe denen einen mod-ue geschickt, nun werde ich warten ... hatte das ja schon einmal. da kam auch nichts zurück ...
haben die nichts besseres zu tun als sachen von vor 2 jahren rauszukramen ... von 2-3 rechtschreib/grammatikfehlern in dem schreiben dieser anwaltsfirma ganz zu schweigen. sehr seriös...
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21.04.15, 22:16
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 548
Bedankt: 387
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2013 ist dabei ja noch fast human. Es gibt gewisse Berliner Kanzleien,die neuerdings längst verjährte Abmahnungen aus den Jahren 2009 und 2010 einklagen. Offenbar scheint die Abmahnwelle so langsam abzuflauen,so daß diese Gauner schaun müssen,wie sie noch Geld machen können.
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22.04.15, 11:42
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 44
Bedankt: 25
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Dein 12 Jähriger Bruder hat es runtergeladen fertig und aus.
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