Also wenn du mir schon mit §-Bloggern kommst:
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Da geht es allgemein um Lärm. Unter anderem gibt es da auch was über Ruhezeiten:
Zitat:
Ruhezeit: Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr ruhestörenden Lärm, verursacht durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören und Herumtrampeln, zu unterlassen (BGH V ZB 11/9 .
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Eine Waschmaschine im Schleudergang ist wohl lauter als Zimmerlautstärke.