Wenn er einen Fall eröffnet, hat er die Kohle iwann eh wieder..egal ob er zurückschickt oder nicht. Das bezieht sich aber nur auf Paypal und denen ist alles, bis auf den Zwang den Käufer um jeden Preis zu schützen, egal.
Hast du in deiner Auktion den zauberhaften Satz "Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" gebracht und das lief über eine Banküberweisung, dann musst du gar nix. Und grundsätzlich gilt Ware gegen Geld und wird dann auch so rückabgewickelt
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