Zitat:
Zitat von theodosorius
Und 321meins, tu mir doch bitte einen Gefallen. Wenn du das nächste Mal mit deiner arroganten Art nen Beitrag "zerpflückst", dann führ doch Gründe an und sag nicht bloß "so ist es nicht".
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Das Problem ist, dass du dich mit der Materie ganz eindeutig nicht auskennst und hier zivil- und strafrechtliche Aspekte miteinander vermischt, ohne dass es zur Beurteilung des Sachverhalts notwendig ist.
Wie willst du denn Beweis führen, dass man dir vorsätzlich ein defektes Gerät verkauft hat, um dich in deinem Vermögen zu schädigen, obwohl man eine Rückabwicklung anbietet?
Diesen Beweis wirst du niemals führen können. Von daher finde ich die Betrugsthematik hier einfach fehl am Platz.
Was meinst du denn mit "Garantien gelten für private Verkäufer nicht"?
Woher hast du denn das? Du behauptest hier doch Sachen, die einfach nicht stimmen.
Wenn ich in meiner Auktion schreibe, dass das Gerät voll funktionsfähig ist, dann ist das eine Garantie, denn diese liegt in der Regel in der Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft - und das wäre in diesem Fall die zugesicherte Funktionsfähigkeit.
Auch ein Gewährleistungsausschluss nach §444 BGB ändert nichts daran, siehe zweiter Halbsatz.
Ich hoffe, du verstehst jetzt, wieso ich den Satz
Zitat:
Also mMn ist das einzige Entscheidende, ob du Gewährleistungsrechte, Rücknahme usw. ausgeschlossen hast, oder nicht.
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so nicht stehen lassen konnte.
Zumal ist fraglich, ob der Gewährleistungsausschluss auch wirksam erklärt wurde, da in der jüngsten Vergangenheit, "pauschale" Gewährleistungsausschlüsse vor Gericht häufig für unwirksam erklärt wurden. Wichtig für den formularmäßigen Ausschluss der Gewährleistung ist, dass der Ausschluss nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gilt.