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Ungelesen 15.06.12, 14:35   #1
Octal
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War das so abwegig? Wo ziehst du denn die Grenze?

Und vor allem: Wer darf denn die Grenze ziehen?
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Ungelesen 15.06.12, 16:34   #2
UltimateCreature
Sexgott
 
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Zitat:
Der Angeklagte habe aber spätestens seit diesem Tag gewusst, dass er das Abschalten der Geräte auch über ein Amtsgericht hätte erstreiten können. Das wäre zwar "lang und schwer" gewesen, gestand der Richter ein. Dennoch hätte der Angeklagte diesen Weg in Angriff nehmen sollen.
so sieht es aus. wo kämen wir hin, wenn jeder jeden aus mitleid ungestraft töten dürfte?
__________________
"Der Hund ist das einzige Lebewesen auf der Welt, das Dich mehr liebt als sich selbst."

25.12.2000 - 26.12.2012 ... Missing You
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Ungelesen 15.06.12, 18:13   #3
pauli8
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@ nochmal an KleineKaffetasse:

Jeder Normalbürger, der mit Jura nicht viel am Hut hat ( das kann man auch nicht verlangen), liest nur den Paragrafen der jeweiligen Straftat und legt dann sofort los. Er vergisst dabei die Systematik des StGB...es hat nämlich noch einen sehr umfangreichen allgemeinen Teil, der i.d.R. sehr viel komplizierter ist (Warum wohl ist Jura ein Studienfach ?).

Zur Tötung hier im Thread als Beispiel der § 212 StGB:

Zitat:
Zitat:
§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Na was ist denn das, da steht ja gar nichts drin ! Wurde aber rationell gelöst. Nun braucht man also den § 211 StGB dazu:

Zitat:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Hier beim Mord tauchen neben den 7 anderen Tatbestandmerkmalen deine angeführten niedrigen Beweggründe auf.

Weil der Richter im Fall diese nicht sah, erfolgte keine Verurteilung wegen Mordes.

Nach deinen Vorstellungen müsste man dann einen extra Paragrafen oder wenigsten ein Absatz erfinden, der nur für den Sohn/Angehörige gilt. Und das überträgst du jetzt auf die meisten Straftatbestände, natürlich in Variationen. Was wäre das für ein unübersichtliches Werk ?

Für alle die Interesse am StGB haben hier mal der komplette Text...einzeln anklickbar.

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Nun braucht ihr bei einer anderen Diskussion nicht mehr nach der speziellen Einzelnorm suchen.

Und nochwas zum Schluss:
Allgemein gilt auch hier, es sollte Rechtssicherheit herschen, d.h. jeder sollte sich darauf verlassen können, was strafbar ist und was nicht. Ich möchte kein Strafrecht, dass von Meinungen, Stimmungen und von persönlichen Erlebnissen geprägt ist...auch hier wieder...NEIN DANKE !
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.06.12, 20:29   #4
KleineKaffeetasse
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Zitat:
Zitat von Octal Beitrag anzeigen
War das so abwegig? Wo ziehst du denn die Grenze?

Und vor allem: Wer darf denn die Grenze ziehen?

Ja war es. Den kannst du Feststellen das der Geistig behinderte "Leidet"? Wenn ich jeden töten dürfte weil ich selbst so nicht leben wollte könnte ich das auch auf dich und andere Forumuser Anweden - den so wie sie wollte ich bestimmt nicht "leben".

Da das aber Quatsch ist bezog sich meine Aussage darauf einem Menschen der Schmerzen erleidet und nur deswegen am Leben erhalten wird damit er eben am Leben bleibt (ohne Aussicht auf Besserung) das Leiden zu ersparen. Eben aus Güte.

Für mich wäre es sogar "Unterlassene Hilfeleistung" jemanden am Leben zu lassen der Leidet und das immerfort bis er dann endlich durch Organversagen oder was auch immer stirbt.

Ist doch wirklich Menschlich einen Menschen noch 5 Jahr am "Leben" zu erhalten in der er dann als Zombie im Bett sitzt und die Decke anstarrt.

Und es ist natürlich unmenschlich bzw Mord ihn durch Medikamente Langsam und Schmerz frei einschlafen zu lassen?

Alles klar Wie hättest du eigendlich in seiner Situation reagiert? Erzähl mal.

@pauli8

Ich weiß auch nicht genau wie man so einen Paragraphen ins StGB aufnehmen kann. Jeder Richtet entscheidet wohl auch zum Teil nach seiner eigenen "Meinung" in einem Fall. Es fehlt einfach eine Art Paragraf des "Allgemeinwohls" wenn man ihn so nennen will.

Es gibt Situationen da Wissen alle ganz genau das jemand "Schuldig" ist - noch besser sie sagen es einem sogar noch ins Gesicht (z.B Mietnomaden) Man kann aber absolut nichts dagegen tun da die Tätet z.B durch das GG geschützt werden bzw sie biegen es sich so hin das man ihnen nichts anhaben kann.
Zitat:

Und nochwas zum Schluss:
Allgemein gilt auch hier, es sollte Rechtssicherheit herschen, d.h. jeder sollte sich darauf verlassen können, was strafbar ist und was nicht. Ich möchte kein Strafrecht, dass von Meinungen, Stimmungen und von persönlichen Erlebnissen geprägt ist...auch hier wieder...NEIN DANKE !
Nun ich denke es Herrscht immer Rechtssicherheit solange man sich einfach wie ein Zivilisierter Mensch benimmt und nicht gegen die Guten Sitten verstößt oder? Und was Gute Sitten sind, ist allgemein auch bekannt oder?
KleineKaffeetasse ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.06.12, 20:52   #5
pauli8
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@KleineKaffetasse:

Dass das deutsche Strafrecht bemüht ist, sich im Gegensatz zu sehr vielen anderen Ländern den "Veränderungen" in der Gesellschaft anzupassen, sieht man am Spoiler von GrowJoe:



Im hies. Fall dürfte es sehr schwer werden, weil kein Richter in das Gehirn (hier des Sohnes) schauen kann.

Er sagt es war nur Mitleid...und wenn er gerade nicht mal ne sechstellige Summe erbt, wäre niemand in der Lage, das zu widerlegen.

Und was mancher unter "Gute Sitten" versteht, sieht man am besten hier bei myGully !
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