Der Angeklagte habe aber spätestens seit diesem Tag gewusst, dass er das Abschalten der Geräte auch über ein Amtsgericht hätte erstreiten können. Das wäre zwar "lang und schwer" gewesen, gestand der Richter ein. Dennoch hätte der Angeklagte diesen Weg in Angriff nehmen sollen.
so sieht es aus. wo kämen wir hin, wenn jeder jeden aus mitleid ungestraft töten dürfte?
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"Der Hund ist das einzige Lebewesen auf der Welt, das Dich mehr liebt als sich selbst."
Jeder Normalbürger, der mit Jura nicht viel am Hut hat ( das kann man auch nicht verlangen), liest nur den Paragrafen der jeweiligen Straftat und legt dann sofort los. Er vergisst dabei die Systematik des StGB...es hat nämlich noch einen sehr umfangreichen allgemeinen Teil, der i.d.R. sehr viel komplizierter ist (Warum wohl ist Jura ein Studienfach ?).
Zur Tötung hier im Thread als Beispiel der § 212 StGB:
Zitat:
Zitat:
§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Na was ist denn das, da steht ja gar nichts drin ! Wurde aber rationell gelöst. Nun braucht man also den § 211 StGB dazu:
Zitat:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Hier beim Mord tauchen neben den 7 anderen Tatbestandmerkmalen deine angeführten niedrigen Beweggründe auf.
Weil der Richter im Fall diese nicht sah, erfolgte keine Verurteilung wegen Mordes.
Nach deinen Vorstellungen müsste man dann einen extra Paragrafen oder wenigsten ein Absatz erfinden, der nur für den Sohn/Angehörige gilt. Und das überträgst du jetzt auf die meisten Straftatbestände, natürlich in Variationen. Was wäre das für ein unübersichtliches Werk ?
Für alle die Interesse am StGB haben hier mal der komplette Text...einzeln anklickbar.
Nun braucht ihr bei einer anderen Diskussion nicht mehr nach der speziellen Einzelnorm suchen.
Und nochwas zum Schluss:
Allgemein gilt auch hier, es sollte Rechtssicherheit herschen, d.h. jeder sollte sich darauf verlassen können, was strafbar ist und was nicht. Ich möchte kein Strafrecht, dass von Meinungen, Stimmungen und von persönlichen Erlebnissen geprägt ist...auch hier wieder...NEIN DANKE !
Ja war es. Den kannst du Feststellen das der Geistig behinderte "Leidet"? Wenn ich jeden töten dürfte weil ich selbst so nicht leben wollte könnte ich das auch auf dich und andere Forumuser Anweden - den so wie sie wollte ich bestimmt nicht "leben".
Da das aber Quatsch ist bezog sich meine Aussage darauf einem Menschen der Schmerzen erleidet und nur deswegen am Leben erhalten wird damit er eben am Leben bleibt (ohne Aussicht auf Besserung) das Leiden zu ersparen. Eben aus Güte.
Für mich wäre es sogar "Unterlassene Hilfeleistung" jemanden am Leben zu lassen der Leidet und das immerfort bis er dann endlich durch Organversagen oder was auch immer stirbt.
Ist doch wirklich Menschlich einen Menschen noch 5 Jahr am "Leben" zu erhalten in der er dann als Zombie im Bett sitzt und die Decke anstarrt.
Und es ist natürlich unmenschlich bzw Mord ihn durch Medikamente Langsam und Schmerz frei einschlafen zu lassen?
Alles klar Wie hättest du eigendlich in seiner Situation reagiert? Erzähl mal.
@pauli8
Ich weiß auch nicht genau wie man so einen Paragraphen ins StGB aufnehmen kann. Jeder Richtet entscheidet wohl auch zum Teil nach seiner eigenen "Meinung" in einem Fall. Es fehlt einfach eine Art Paragraf des "Allgemeinwohls" wenn man ihn so nennen will.
Es gibt Situationen da Wissen alle ganz genau das jemand "Schuldig" ist - noch besser sie sagen es einem sogar noch ins Gesicht (z.B Mietnomaden) Man kann aber absolut nichts dagegen tun da die Tätet z.B durch das GG geschützt werden bzw sie biegen es sich so hin das man ihnen nichts anhaben kann.
Zitat:
Und nochwas zum Schluss:
Allgemein gilt auch hier, es sollte Rechtssicherheit herschen, d.h. jeder sollte sich darauf verlassen können, was strafbar ist und was nicht. Ich möchte kein Strafrecht, dass von Meinungen, Stimmungen und von persönlichen Erlebnissen geprägt ist...auch hier wieder...NEIN DANKE !
Nun ich denke es Herrscht immer Rechtssicherheit solange man sich einfach wie ein Zivilisierter Mensch benimmt und nicht gegen die Guten Sitten verstößt oder? Und was Gute Sitten sind, ist allgemein auch bekannt oder?
Dass das deutsche Strafrecht bemüht ist, sich im Gegensatz zu sehr vielen anderen Ländern den "Veränderungen" in der Gesellschaft anzupassen, sieht man am Spoiler von GrowJoe:
Beihilfe zum Selbstmord
Irrtum:
Anstiftung und Beihilfe zum Selbstmord sind strafbar.
Richtig ist:
Deutschland ist eines der wenigen Länder der Welt, in
denen Beihilfe und Anstiftung zum Selbstmord nicht
bestraft werden können.
In fast allen Ländern der Welt, unter anderem auch in
Österreich und in der Schweiz, ist es strafbar, einem
Lebensmüden einen Giftbecher, eine Pistole oder einen
Strick zu reichen, damit dieser sich umbringen kann.
Die Täter werden dort in solchen Fällen wegen Beihilfe
zum Selbstmord zur Verantwortung gezogen.
Auch die Anstiftung, d.h. das Überreden zu einem
Selbstmord, ist fast überall auf der Welt unter Strafe
gestellt.
Viele gehen wie selbstverständlich davon aus, dass dies
in Deutschland nicht anders sein könne. Tatsächlich ist
Deutschland jedoch eines der wenigen Länder, in denen
die Beihilfe und auch die Anstiftung zum Suizid nicht
bestraft werden können.
Der Grund hierfür ist simpel: Nach deutschem Recht
kann Beihilfe nur zu einer Straftat geleistet werden.
Gleiches gilt für die Anstiftung. Nur wer einen anderen
zu einer Straftat anstiftet, kann auch selbst zur Rechenschaft
gezogen werden. Ein eigenverantwortlicher Selbstmord,
der ohne Zwang oder Täuschung geschieht, ist
jedoch in Deutschland keine Straftat. Anderenfalls
müsste jeder, der schon einmal mit einem Selbstmordversuch
gescheitert ist, anschließend vor den Strafrichter
gebracht und wegen seiner versuchten Selbsttötung zur
Rechenschaft gezogen werden. Da also der Selbstmord
an sich nicht strafbar ist, kann es nach der Logik des
deutschen Strafrechts auch nicht verboten sein, einen
anderen zum Suizid anzustiften oder ihm dazu Beihilfe
zu leisten.
Dies wird viele überraschen. Schließlich hat jeder
schon einmal gehört, dass Sterbehilfe in Deutschland
verboten sei. Und tatsächlich können Personen, die
anderen beim Sterben Unterstützung leisten, in vielen
Fällen dennoch bestraft werden.
Das gilt in jedem Fall, wenn nicht nur Beihilfe zu
einem Selbstmord vorliegt, sondern eine so genannte
Tötung auf Verlangen. Der Unterschied ist schnell erklärt:
Wer einem Lebensmüden eine Giftspritze reicht,
mit der sich dieser anschließend umbringt, begeht nur
eine straflose Beihilfe zum Selbstmord. Wer dem Sterbewilligen
die Giftspritze mit dessen Einverständnis dagegen
selbst injiziert, begeht eine strafbare Tötung auf
Verlangen.
Vor allem aber besteht paradoxerweise eine Pflicht
zum Einschreiten, sobald der Selbstmörder nicht mehr
eigenverantwortlich handeln kann, weil er zum Beispiel
bewusstlos geworden ist. Nun muss jeder Versuch unternommen
werden, um ihn zu retten. Dies führt zu folgendem
kuriosen Ergebnis: Es ist zwar erlaubt, einem
Lebensmüden den Strick zu reichen, mit dem er sich
anschließend erhängt. Sobald er jedoch das Bewusstsein
verliert, ist man verpflichtet, ihn wieder abzuschneiden
und lebensrettende Maßnahmen einzuleiten. Wer dies
nicht tut, begeht zumindest eine unterlassene Hilfeleistung.
Im hies. Fall dürfte es sehr schwer werden, weil kein Richter in das Gehirn (hier des Sohnes) schauen kann.
Er sagt es war nur Mitleid...und wenn er gerade nicht mal ne sechstellige Summe erbt, wäre niemand in der Lage, das zu widerlegen.
Und was mancher unter "Gute Sitten" versteht, sieht man am besten hier bei myGully !