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Mahnung

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Ungelesen 19.03.12, 19:35   #1
darthmaul3
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Standard Mahnung

Ich finde keine infos zum Thema, deswegen mach ich eben ein neues auf. Sorry falls ich zu blöd war es zu finden.

Ich habe einen netten Brief in meinem Briefkasten.Eine Mahnung.
Ich gestehe das ich manchmal auch torrents lade.Es geht dabei um einen Film den ich nicht mal gezogen habe.Besser gesagt, fing ich an habe aber dann wieder abgebrochen, glaube ich.Ist schonn eine Zeit her.Auf jeden Fall, will jetzt eine Kanzlei von mir Knapp 1000 Euro haben. Ich soll da jetzt eine Unterlassungserklärung unterschreiben, was ich aber nicht machen werde.Wenn dann schreibe ich eine die nicht die Forderung mit einschliest.
Zur meiner Frage: Erwirken die einen Titel vor Gericht, der dann vollstreckt werden kann?? Läuft das auf eine Strafanzeige hinaus?? Oder mit was kann ich rechnen??
Ich musste in meiner jüngsten Vergangenheit aufgrund Privater Angelegenheiten einen gewissen "Eit" ablegen. Schliesst dieser Eit so eine Sache mit ein, oder muss ich in den Knast deswegen?? Ich würde mich um SACHLICHE Antworten freuen.Danke!!!!!
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Ungelesen 19.03.12, 19:39   #2
ckjthedogmaster
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Ganz ehrlich.... wegen einem Film ist heutezutage noch niemand in den Knast gekommen...

Torrents... ist klar, da brauchen wir auch nicht weiter drauf rumhaken... und eingehen...


Sachlich ist erstmal die Frage welche Kanzlei mahnt welchen Film ab und zu was für einer Summe kommen die zusammen...

2. Frage wäre, ob es auch tatsächlich deine Ip ist, da du dir anscheinend siche rbist, denn Film nicht geladen zu haben... Es gibt auch schwarze Schafe und hoffen auf zahlungskräftige Nichtwisser...

3. Um dich auf jeden Fall vor irgendwas zu schützen, solltest du das Schreiben nicht einfach in den Müll stecken und abwarten, sonden innerhalb der gesetzten Fristen handeln.. Und das überlässt du am besten einem Anwalt, der sich mit der Matherie auskennt.

Aber mach mal ein paar Details zur Abmahnung, dann kann man schon sehen, in welche Richtung es geht.

Mfg
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Ungelesen 19.03.12, 19:48   #3
CookieCrumbs
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Also ich hab' mal von 'nen Anwalt gehört (ging nicht um mich ^^), dass die höchstens 100 Euro fordern dürfen und dann halt die Unterlassungserklärung.
Aber erstmal sind die verpflichtet zu beweisen, dass der Film wirklich über deine Internetleitung geladen wurde.

Nenn' uns einfach mal den Namen der Kanzlei
Vielleicht hatte jemand ja schon die Ehre mit denen ^^
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Ungelesen 19.03.12, 19:52   #4
darthmaul3
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Waldorf Frommer Rechtsanwälte! Die vertreten--->Constantin Film Verleih GmbH
Und es geht um den Film "Die drei Musketiere".So wie ich das sehe haben die meine richtige IP.
Und nein ich werde das schreiben nicht in die Tonne werfen. Und ich habe abgebrochen weil die kacke mir zu lange gedauert hat.( von 21.29-21.41Uhr)
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Ungelesen 19.03.12, 20:14   #5
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Ob du den Film komplett geladen hast, istuninteressant, anbei gemerkt...

Waldorf Frommer,... lass mich raten 956,00€ vorgefertigtes Schreiben...

Joa, meiner Meinung nach wirst du einen wirtschaftlichen Vergleich anstreben müssen, der die Kosten deutlich senkt. Lass dich wie gesagt vom Anwalt beraten...

Waldorf Frommer darf im übrigstens diesen Film abmahnen.

Mfg
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Ungelesen 19.03.12, 20:38   #6
darthmaul3
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Und an was für eine Rubik-Anwalt soll ich mich da wenden??
Und ja, das ist so ein Wundertolles Schreiben mit'nem Anhang eines Präzedenzfall's.......... von München.
Ach die bieten so was ähnliches an, und wollen auf 450Euro eingehen.(Wirtschaftlichen-Vergleich)
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Ungelesen 19.03.12, 21:56   #7
MW75
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Zitat:
Zitat von darthmaul3 Beitrag anzeigen
Auf jeden Fall, will jetzt eine Kanzlei von mir Knapp 1000 Euro haben. Ich soll da jetzt eine Unterlassungserklärung unterschreiben, was ich aber nicht machen werde.
Du solltest durchaus eine Unterlassungserklärung abgeben. Aber nicht die,die der Abmahner "freundlicherweise" gleich mitgeschickt hast,den das Ding ist viel zu weit gefasst. Google einfach mal nach "modifizierte Unterlassungserklärung" und gib diese ab. Die entspricht den rechtlichen Anforderungen,ohne daß du mehr Zugeständnisse machst,als du musst. Auch zur Zahlung verpflichtest du dich damit nicht und du solltest auch nichts zahlen,da die meisten Abmahner sowieso nur auf Dummenfang aus sind.

Alternative 1: Such dir einen Fachanwalt für Medienrecht. Der wird aber auch nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und ggf. mit dem Abmahner um die zu zahlende Summe verhandeln. Das kommt dich im Endeffekt auch nicht wesentlich billiger als die eigentliche Abmahnsumme,da dein Anwalt ja auch nicht umsonst arbeitet.

Alternative 2: Unterlassungserklärung unterschreiben und bezahlen. Dann kannst du aber fast Gift drauf nehmen,daß du bald die nächste Abmahnung im Briefkasten hast. Denn wer einmal zahlt,zahlt immer wieder. Das wissen auch die Abmahner.


Zitat:
Erwirken die einen Titel vor Gericht, der dann vollstreckt werden kann??
Manche Abmahner versuchen ihr Glück,indem sie einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen, dem man ohne Angabe von Gründen widersprechen sollte. Das ist nur ein Druckmittel. Ein Vollstreckungsbescheid kommt erst,wenn du auf so einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht reagierst.



Zitat:
Läuft das auf eine Strafanzeige hinaus??
Nein, mit Strafrecht hat das nix zu tun. Abmahnungen sind ausschließlich Zivilrecht.
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Ungelesen 19.03.12, 21:58   #8
MW75
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Zitat:
Zitat von darthmaul3 Beitrag anzeigen
Und ja, das ist so ein Wundertolles Schreiben mit'nem Anhang eines Präzedenzfall's.......... von München.
Nenn doch mal das Aktenzeichen des Falles,auf den sich Waldorf hier bezieht. In den allermeisten Fällen sind diese Prozesse nämlich nicht mit den stinknormalen Abmahnungen vergleichbar.
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Ungelesen 05.04.12, 14:51   #9
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Ich hatte mal ne Zeit lang 4 oder 5 Briefe bekommen wegen Filmen und Spielen von verschiedenen Abmahn Anwälten.
Habe alles zerrissen und ab in die Tonne, es kamen dann hin und wieder mal paar Briefe, wieder zerrissen und ab in die Tonne.
Jetzt sind schon über 2,5 Jahre vorbei und es kommt gar nichts mehr.
Die hätten mir auch 1000 Briefe schicken können, und mit Gericht drohen oder sonstwas, da lache ich nur drüber.
Ich habe schon viel zu viel mitgemacht, als das ich mich wegen sowas billigem ernsthaft Sorgen machen müsste,grins.
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Ungelesen 07.04.12, 13:13   #10
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Ich würde gar nichts machen. Auf einen Prozess lassen es die nicht ankommen! habe mal vor 5 jahren eine bekommen. habe gar nichts gemacht und ist auch nichds mehr gekommen.
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Ungelesen 07.04.12, 15:37   #11
MW75
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Naja...eine Modifizierte Unterlassungserklärung sollte man trotzdem abgeben,die schützt vor einer einstweiligen Anordnung. Die wird zwar nur in wenigen Fällen erwirkt, ist für den Abmahner aber wesentlich einfacher zu bekommen als ein Urteil...hat aber im Grunde die selben Auswirkungen wie ein solches.

Die größten Witzbolde in der Abmahnbranche sind Waldorf und Schutt&Waetke. Waldorf hat seine Forderungen Ende letzten/Anfang diesen Jahres an ein ominöses Inkassobüro abgegeben,welches noch verblödetere Briefe schreibt als Waldorf selbst.
S&W ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen. Die treten ihre Forderungen immer kurz vor Verjährung an das Inkassobüro Infoscore ab, welches seinerseits die Forderung bei Misserfolg an Rechtsanwalt Haas abtritt (alle 3 sitzen übrigens im selben Gebäudekomplex). Und natürlich fordert jeder der Beteiligten die Gesamtkosten des jeweiligen Vorgängers + eigene Gebühren. Das ist natürlich unzulässig, Mahn/Inkassokosten dürfen nur 1x berechnet werden (deswegen wird im Inkassobereich auch so selten geklagt).
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Ungelesen 08.04.12, 11:15   #12
VanilleWaffel
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Zitat:
Eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte versetzt viele Personen die bisher keinen Kontakt mit dem Urheberrecht hatten in Angst und Schrecken. Die Forderung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte beläuft sich in der Abmahnung auf 506,00 UR Rechtsanwaltskosten für die Waldorf Frommer Rechtsanwälte und 450 EUR Schadenersatz.
Wie soll man sich bei einer Waldorf Frommer Abmahnung verhalten?

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer ignorieren.
Handeln Sie besonnen und überlegen Sie gemeinsam mit uns was zu tun ist.
Zitat:
Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag, die Höhe der eingeforderten Beträge in der ABmahnung von Waldorf Frommer kann zu hoch sein.
Zitat:
Unterschreiben Sie nicht voreilig die von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten eingeforderte Unterlassungserklärung!
Kannst dich mal Durchlesen Eventuell hilft es dir!
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