Hallo,
also Du musst
sofort schriftlich Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht einlegen. Bringe dabei die hier genannten Gründe (15Jh, Vertragsschluss ohne Zustimmung der Eltern nicht möglich etc.) an.
Das Amtsgericht (nicht mehr das Mahngericht, sondern das Gericht, welches bei Dir am Ort am nächsten ist) prüft dann, ob der Vollstreckungsbescheid nach dem Einspruch aufgehoben wird. Davon ist nach dem vorgenannten auszugehen.
Viel Glück.
Xfight