Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
|
20.12.10, 21:07
|
#1
|
Bac Si Dien
Registriert seit: Mar 2010
Ort: München
Beiträge: 169
Bedankt: 80
|
HILFE - Wann greift meine Versicherung??
Hallo
da dies ein "allgägliches Problem" ist denke ich, dass es hier noch eher hingehört als ins Offtopic und hier auch mehr gehör finden wird. zumindest hoffe ich das.
mir ist etwas schreckliches Passiert. In der Arbeit ist mir mein handy abhanden gekommen. Es wurde entweder gestohlen oder wird gerade von einer Müllpresse verarbeitet, in dem fall wäre es eigenverschulden.
Ich habe mein samsung Wave Gt 8500 bei 02 gekauft, und zwar auf Raten. 15 € im Monat. Dazu hab ich eine Versicherung bei 02 für zusätzlich 5 € im Monat abgeschlossen. (beides für 24 Monate).
Jetzt bezahle ich das Handy noch ab. Wäre schade, wenn ich es umsonst abbezahlen müsste.
Auf der Seite habe ich gesehen, dass diese "Protection Packs" nur in begrenzten Fällen greift. Und da steht was von eigenbeteiligung. Meine frage ist jetzt:
Was kann ich sagen, damit mein Handy ersetzt wird? Denn "Mysteriöses Verschwinden", "Verlust - Umstände Unbekannt" und "Taschendiebstahl" deckt meine Versicherung ja nicht. Nur "Zufallsschäden" (aber dafür müsste ich das Phone ja vorweisen können) und "Diebstahl", dabei frage ich mich, was der unterschied zwischen Diebstahl und Taschendiebstahl ist. Aus deren sicht.
Ich hab warhscheinlich nur eine gelegenheit, das richtige zu sagen, damit ich mein Handy erstattet bekomme. Ihr würdet mir wirklich das leben retten, denn ich muss noch knapp 400 € insgesamt abbezahlen, bis dahin könnte ich mir kein zweites Handy leisten.
Danke im Voraus
__________________
Die Chillout Lounge
|
|
|
20.12.10, 21:14
|
#2
|
Bac Si Dien
Registriert seit: Mar 2010
Ort: München
Beiträge: 169
Bedankt: 80
|
Das Problem ist, dass ich einen grund aufführen muss, der mich von der Pflicht entbindet, das Handy direkt vorzulegen. Denn es ist ja Spurlos verschwunden.
Und wie gesagt, das Handy kostet eigentlich 300 euro aber ich zahl ja 24 monate lang 5 euro für die Versicherung mit drauf, also nochma 120 dazu. Aber jetzt sehe ich, dass die eben nicht für alles greift und ich muss gucken, was ich sagen kann.
__________________
Die Chillout Lounge
|
|
|
20.12.10, 21:18
|
#3
|
Bac Si Dien
Registriert seit: Mar 2010
Ort: München
Beiträge: 169
Bedankt: 80
|
Also, die Versicherung die ich habe greift bei Diebstahl und bei zufallsschäden. Für die zufallsschäden muss ich ja das Phone vorlegen.
ABER da steht dass es bei TASCHENdiebstahl nicht greift! Was für mich widersinnig ist, da diebstahl und taschendiebstahl für mich das selbe ist. Wo ist da der Unterschied?!? Ich muss - hab ich gerade gelesen - gleich bei der Polizei anrufen. WEnn ich das nicht innerhalb des Tages mache greift die Versicherung garnicht mehr.
Achso, auch bei "Verlust (umstände unbekannt)" und "Mysteriöses Verschwinden" greift die Versicherung nicht. Was erzähl ich denen jetzt?
__________________
Die Chillout Lounge
|
|
|
20.12.10, 21:22
|
#4
|
Bac Si Dien
Registriert seit: Mar 2010
Ort: München
Beiträge: 169
Bedankt: 80
|
Ich hab jetzt mal nachgeschaut
Taschendiebstahl ist, wenn ich das Ding am Körper mit mir getragen habe - was eigentlich der fall war.
Wenn ich aber das Ding nicht bei mir getragen habe ist es kein Taschendiebstahl? Kann ich also sagen dass es in einem Nicht abgeschlossenem Spint lag? Greift dann die versicherung?
__________________
Die Chillout Lounge
|
|
|
20.12.10, 21:28
|
#5
|
Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.169
Bedankt: 3.131
|
Für den Diebstahl solltest du zumindest eine plausible Erklärung haben.
Meistens verlangen die Versicherungen aber auch, das das GErät oder sonstwas bei der Polizei als gestohlen gemeldet ist. Dann bekommst du ein Wisch bei der Polizei, den du bei der Versicherung vorlegen kannst....
Mfg
|
|
|
20.12.10, 21:28
|
#6
|
Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 56
Bedankt: 66
|
Wenn es in einem nicht abgeschlossenen Spint lag ist es grob Fahrlässig, dafür würde keine Versicherung aufkommen.
|
|
|
20.12.10, 21:31
|
#7
|
Newbie
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 72
Bedankt: 54
|
Das ist genau die gleiche Klausel, wie wenn du etwas in der Deutschen Bahn verlierst,
wenn du da deine Tasche liegen lässt, kurz aufs Klo gehst und wieder zurück kommst
und dein Geldbeutel geklaut wurde kriegst du nichts ersetzt,
wenn du aber bei deiner Tasche bist, kurz einschläfst und dann etwas geklaut wird,
dann wird dir das ersetzt ^^
Was ich damit sagen will, ist, dass du nachweisen musst,
dass du nichts Fahrlässiges unternommen hast, dass du das Handy verloren hast,
also dein Handy nicht aus den Augen gelassen hast..
k.A. indem du zB erzählst dass du auf dem Weihnachtsmarkst warst
und es dir aus der Tasche geklaut wurde oder so
*edit*
Weihnachtsmarkt ftw xD
|
|
|
20.12.10, 21:48
|
#8
|
Bac Si Dien
Registriert seit: Mar 2010
Ort: München
Beiträge: 169
Bedankt: 80
|
Hm... weihnachtsmarkt wird schwierig sein, da ich zu der Zeit a) arbeiten war und es dafür b) keine Zeugen gibt. Ich werd gleich abgeholt, damit wir zur Polizei fahren können. (ohne Aktenzeichen geht garnichts)
Also nochmal der Sachverhalt: Es wird für TASCHENDIEBSTAHL nicht aufgekommen ... hm... Also ich kann nur sachen erzählen die am Arbeitsplatz stattgefunden haben. Tatsache ist aber, DASS es jemand gefunden hat, denn trotz vollem Akku ist niemand erreichbar, d.h. die Simkarte wurde rausgenommen. Ich weiß also, dass es jemand anderes hat (wurde alles schon gesperrt) und habe zeugen dafür dass ich überall danach gesucht habe UND dass ich auf Arbeit war.
__________________
Die Chillout Lounge
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:09 Uhr.
().
|