Zitat:
Zitat von 321meins
Das ist aber auch nur deine Meinung.
So einfach ist es nicht.
Und was hat das hier mit Betrug zu tun?!
Lass uns doch einfach den klassischen zivilrechtlichen Fall betrachten und nicht abschweifen...
Na wenn du das sagst... 
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Na, grundsätzlich muss ein privater Verkäufer eben keine Gewährleistungsrechte gegen sich gelten lassen - anders verhält es sich, wenn er willentlich und wissentlich ein defektes Teil als funktionsfähig verkauft, dann muss er rückabwickeln und setzt sich insofern auch der Gefahr einer Anzeige wegen Betruges aus - soviel hat das damit zu tun.
Und ja, ich sage, er kann sich beruhigt zurücklehnen, weil ihn eben keine Ansprüche des Käufers treffen, wenn er ihn eben nicht gelinkt hat. Garantien usw. gelten für private Verkäufer eben nicht, auch wenn eBay das vielleicht (weiss ich nicht) gerne hätte.
Und 321meins, tu mir doch bitte einen Gefallen. Wenn du das nächste Mal mit deiner arroganten Art nen Beitrag "zerpflückst", dann führ doch Gründe an und sag nicht bloß "so ist es nicht".