Zitat:
Zitat von KleineKaffeetasse
Jein. Nicht uneingeschränkt. Es muss nun mal eine bestimmte Dauer festgelegt werden ab wann man "den Stecker zieht". Diese Zeit muss Individuell nach Krankheit und Chance die einem die Ärzte geben errechnet werden. Dann allerdings ja. Ein Patient darf nicht bis in alle Ewigkeit Künstlich am Leben erhalten werden.
Durch spritzen von Schlafmitteln sollte anschließend ein Schmerzloser Tod herbeigeführt und falls nötig die Organe zur Spende entnommen werden (aber das ist ein anderes Thema)
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ok, soweit verstanden, auch wenn ich nicht der selben Meinung bin.
Verleihen wir dann Angehörigen, die mit der Entscheidung eines Arztes nicht einverstanden sind und ihre eigene Entscheidung umsetzen, trotzdem Orden ?