Drei Jahre Gefängnis für Sterbehilfe an der Mutter
Zitat:
Drei Jahre Gefängnis für Sterbehilfe an der Mutter
12.06.2012, 14:40 Uhr
Ein Fall an der Grenze des Rechts: Wegen Sterbehilfe an seiner Mutter, die jahrelang im Wachkoma lag, muss ein 26-jähriger Mann für drei Jahre ins Gefängnis. Dass der junge Mann aus Mitleid gehandelt hat, nahm ihm das Gericht ab - es spielte bei dem Urteil aber keine Rolle.
Begründung, kurz gesagt: Einen Menschen zu töten, ist und bleibt eine Straftat. Die Richter am Landgericht in Braunschweig blieben mit ihrem Strafmaß nur knapp unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe, die ein halbes Jahr mehr verlangt hatte. Der Verteidiger hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen; ob er Revision einlegen wird, ließ er offen.
Die getötete Mutter hatte 2004 einen schweren Reitunfall gehabt, seitdem lag sie im Wachkoma, ohne Aussicht auf Besserung. Anfang des Jahres erstickte ihr Sohn sie mit einem Handtuch in einem Pflegeheim bei Braunschweig. Eine Patientenverfügung gab es nicht. Zum Prozessauftakt Ende Mai sagte der 26-Jährige, er habe seine Mutter "erlösen" wollen.
Moralisch Verständnis
"Dieser Fall bringt das Recht an Grenzen", sagte der Vorsitzende Richter Ralf-Michael Polomski während seiner einstündigen Urteilsbegründung. Obwohl "viele Menschen moralisch Verständnis" für die Tat hätten, liege eine Straftat vor.
Zwar nehme die Kammer dem Angeklagten ab, dass er aus Mitleid gehandelt habe. Aber wenn die Kammer der Forderung des Verteidigers nach einer Bewährungsstrafe gefolgt wäre, hätte es "kein Halten mehr" gegeben, sagte Polomski weiter. "Wie soll das Gericht entscheiden, wenn nächstes Mal ein Pfleger aus Mitleid handelt?", fragte er mit Blick auf potenzielle Trittbrettfahrer.
"Der Schutz des Lebens ist in unserer Gesellschaft absolut", stellte der Richter zudem klar. Gemeinsam mit den Mitgliedern der Kammer sowie mit Staatsanwältin Charlotte Wieneke und Verteidiger Willi Schmitt-Roolfs hatte er im Vorfeld des Prozesses das besagte Pflegeheim bei Braunschweig besucht. Dort liegen vor allem junge Komapatienten, die einen Unfall erlitten haben. Er sei "erschüttert" gewesen, gab der Richter zu. "Wenn wir bei solchen Menschen die Solidaritätsgemeinschaft nicht dazu bringen können, die Behandlungskosten voll zu tragen - wann denn dann?", fragte Polomski.
Nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft
Die Kammer lastet dem Angeklagten vor allem an, dass er nicht alle legalen Möglichkeiten vor der Tat vollständig ausgeschöpft hat. Im Frühjahr vergangenen Jahres hatte der 26-Jährige die Heimleitung in einem Gespräch darum gebeten, die künstliche Ernährung seiner seit sieben Jahren im Wachkoma liegenden Mutter zu beenden. Das sei kategorisch abgelehnt worden. "Das ist das gute Recht des Heimes", sagte Polomski.
Der Angeklagte habe aber spätestens seit diesem Tag gewusst, dass er das Abschalten der Geräte auch über ein Amtsgericht hätte erstreiten können. Das wäre zwar "lang und schwer" gewesen, gestand der Richter ein. Dennoch hätte der Angeklagte diesen Weg in Angriff nehmen sollen.
Während der Verhandlung hatte der sachverständige Psychologe Ulrich Diekmann die Leitung des Pflegeheims scharf kritisiert. "Es wäre möglich gewesen, den Angeklagten dabei zu unterstützen, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden", hatte er gesagt. Der Psychologe beklagte, dass der Angeklagte allein gelassen worden sei.
Bloß keine Selbstjustiz
Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte das Urteil am Montag. Die "Rechtfertigung, aus Mitleid zu töten, muss genau hinterfragt werden", erklärte Vorstand Eugen Brysch nach der Urteilsverkündung. Er warnte in diesem Zusammenhang vor "Selbstjustiz".
Verteidiger Schmitt-Roolfs hatte vergangene Woche in seinem Plädoyer bereits darauf hingewiesen, dass "dieses Verfahren ein richtiger Schritt in die Richtung einer verantwortlichen Sterbekultur" sein könnte. Ein Gericht allein sei aber vielleicht "das falsche Gremium" dafür, folgerte er nach der Urteilsverkündung vor dem Gerichtssaal.
Ich selbst finde es in Ordnung. Vorallem habe ich in meiner Familie das Thema schon ausreichend diskutiert. Und wwir alle sind der Meinung das keiner von uns so "leben" moechte. Fuer mich hat dieser Mann eine Leistung erbracht die nicht jeder von sich aus treffen kann.
Im Frühjahr vergangenen Jahres hatte der 26-Jährige die Heimleitung in einem Gespräch darum gebeten, die künstliche Ernährung seiner seit sieben Jahren im Wachkoma liegenden Mutter zu beenden. Das sei kategorisch abgelehnt worden. "Das ist das gute Recht des Heimes"
ich finde der satz wirft ein interessantes licht auf das heim, offensichtlich handelt es sich dabei um ein gewächshaus für menschliches gemüse (man verzeihe meine wortwahl) da wird der profit über das wohl der patienten gestellt. und das wird sogar noch vom gesetzgeber gebilligt.
pfui teufel.
würde mich interessieren ob das ein privates heim ist oder ob es da einen christlichen trägerverein gibt.
Euthanasie war schon immer ein sehr schweres Thema im Lande und anderswo,für die einen ist es eine gerechte Sache,wie jetzt hier,für andere ist es Mord...warum weiß ich auch nicht.Würde ich 7 Jahre lang im Koma oder Wachkoma oder sonst wie rumhängen würde ich es begrüßen,aber würde dies meine Mum auch wollen?kp.Es ist ein schweres Thema und ich bin dafür das jeder selber entscheiden sollte.... Moment die Frau kann nicht entscheiden hmm damn scho haben wir das Problem.Die Frage die sich mir stellt ist mehr ab wann ist Euthanasie erlaubt?Ab den Zeitpunkt wenn man nicht mehr selber entscheiden kann oder scho in anderen belangen.
Finde da einen bestimmten Absatz in einem Buch recht interessant
Beihilfe zum Selbstmord
Irrtum:
Anstiftung und Beihilfe zum Selbstmord sind strafbar.
Richtig ist:
Deutschland ist eines der wenigen Länder der Welt, in
denen Beihilfe und Anstiftung zum Selbstmord nicht
bestraft werden können.
In fast allen Ländern der Welt, unter anderem auch in
Österreich und in der Schweiz, ist es strafbar, einem
Lebensmüden einen Giftbecher, eine Pistole oder einen
Strick zu reichen, damit dieser sich umbringen kann.
Die Täter werden dort in solchen Fällen wegen Beihilfe
zum Selbstmord zur Verantwortung gezogen.
Auch die Anstiftung, d.h. das Überreden zu einem
Selbstmord, ist fast überall auf der Welt unter Strafe
gestellt.
Viele gehen wie selbstverständlich davon aus, dass dies
in Deutschland nicht anders sein könne. Tatsächlich ist
Deutschland jedoch eines der wenigen Länder, in denen
die Beihilfe und auch die Anstiftung zum Suizid nicht
bestraft werden können.
Der Grund hierfür ist simpel: Nach deutschem Recht
kann Beihilfe nur zu einer Straftat geleistet werden.
Gleiches gilt für die Anstiftung. Nur wer einen anderen
zu einer Straftat anstiftet, kann auch selbst zur Rechenschaft
gezogen werden. Ein eigenverantwortlicher Selbstmord,
der ohne Zwang oder Täuschung geschieht, ist
jedoch in Deutschland keine Straftat. Anderenfalls
müsste jeder, der schon einmal mit einem Selbstmordversuch
gescheitert ist, anschließend vor den Strafrichter
gebracht und wegen seiner versuchten Selbsttötung zur
Rechenschaft gezogen werden. Da also der Selbstmord
an sich nicht strafbar ist, kann es nach der Logik des
deutschen Strafrechts auch nicht verboten sein, einen
anderen zum Suizid anzustiften oder ihm dazu Beihilfe
zu leisten.
Dies wird viele überraschen. Schließlich hat jeder
schon einmal gehört, dass Sterbehilfe in Deutschland
verboten sei. Und tatsächlich können Personen, die
anderen beim Sterben Unterstützung leisten, in vielen
Fällen dennoch bestraft werden.
Das gilt in jedem Fall, wenn nicht nur Beihilfe zu
einem Selbstmord vorliegt, sondern eine so genannte
Tötung auf Verlangen. Der Unterschied ist schnell erklärt:
Wer einem Lebensmüden eine Giftspritze reicht,
mit der sich dieser anschließend umbringt, begeht nur
eine straflose Beihilfe zum Selbstmord. Wer dem Sterbewilligen
die Giftspritze mit dessen Einverständnis dagegen
selbst injiziert, begeht eine strafbare Tötung auf
Verlangen.
Vor allem aber besteht paradoxerweise eine Pflicht
zum Einschreiten, sobald der Selbstmörder nicht mehr
eigenverantwortlich handeln kann, weil er zum Beispiel
bewusstlos geworden ist. Nun muss jeder Versuch unternommen
werden, um ihn zu retten. Dies führt zu folgendem
kuriosen Ergebnis: Es ist zwar erlaubt, einem
Lebensmüden den Strick zu reichen, mit dem er sich
anschließend erhängt. Sobald er jedoch das Bewusstsein
verliert, ist man verpflichtet, ihn wieder abzuschneiden
und lebensrettende Maßnahmen einzuleiten. Wer dies
nicht tut, begeht zumindest eine unterlassene Hilfeleistung.
Ich weiß,so wirklich passt es nicht dazu da dies eine andere Situation ist aber...
Naja egal,ich wäre dafür.
Ps: @wAv3 hast du eine Patientenverfügung?
__________________
"Gibst du einem Mann einen Fisch, so ernährst du ihn für einen Tag. Erschlägst du den Mann aber mit einem Stock, so bekommst du nicht nur den Fisch, sondern auch seine Frau!"
Link down? PM! Re-Up kommt!
Die Frau hätte einfach eine Patientenverfügung erstellen sollen...
Wie recht du hast wAv3 !
Ist schon 12 Jahre her...meine Mutter hatte damals schon eine und die Ärzte richteten sich ohne Probleme danach.
Anstatt sich vorher ein paar Gedanken darüber zu machen und selbst darüber zu bestimmen, sucht man dann eben Schuldige woanders...schiebt den Schwarzen Peter an die Justiz weiter...ist doch so einfach und noch dazu kann man sich aufregen.
Habt ihr nicht die vom Richter erwähnten Konsequenzen gelesen. Da spritzt der Pfleger die Oma aus Mitleid ab und alles klatscht Beifall...nein danke.
Und kommt mir jetzt nicht mit Fällen, wo sich die Ärzte nicht nach der Patientenverfügung gerichtet haben.
Es gibt genug Kliniken in Deutschland...da muss man nicht in ein "erzkatholisches" Krankenhaus gehen.
ich meine ja, solange es einem gut geht macht man sich darüber keine Gedanken. Ich persönlich tu mich schwer damit.
Ich werde das Thema allerdings in Angriff nehmen, schließlich sollte niemand anders, wenn es denn soweit kommt, für meine (Feigheit?) einstehen müssen und dann selbst die Dinge in die Hand nehmen.
Eine Strafe ist für mich gerechtfertigt wenn das Handeln eines Täters aus niederen Beweggründen heraus geschieht. In dem Fall war es aber kein niederer Beweggrund wie Gier usw sonder GÜTE.
Und ihn dafür zu bestrafen ist einfach nur Scheise.
Ich hätte in diesem Fall nicht der Vorsitzende Richter bzw. Mitglied der Kammer sein wollen.
Den einerseitz kann ich den Täter bezüglich dem Mitleid verstehen allerdings auch das Gericht den es ist und bleibt eine mutwillige Tötung (das Wort "Mord" möchte ich hier nicht verwenden).
Aber das diese sogenannte "Patientenschutzorganisation" das gut findet kann ich wiederum nicht verstehen, denn es bestand keine Aussicht auf Besserung und ein Wachkoma ist für den Patienten schon ne ganz schöne Zumutung.
Ich persönlich würde nicht wollen das man mich so am "Leben" hält, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht oder nur auf Leben mit einer starken behinderung. Denn ich bin schon lieber Tot als mit starken behinderungen zu leben, ob geistig oder körperlich. Das Leben in "" denn was ist das schon für ein Leben?!
Ein schweres Urteil aber ich hätte wohl 3 Jahre auf Bewährung verhängt.
Btw: Kann ich eigentlich mit 15 eine Patientenverfügung beantragen?
__________________
Signatur? Du kommst hier net rein
Ach und übrigens: Es heißt Datecode und nicht Datacode
Eine Strafe ist für mich gerechtfertigt wenn das Handeln eines Täters aus niederen Beweggründen heraus geschieht... Und ihn dafür zu bestrafen ist einfach nur Scheise.
Kleine Kaffetasse darf ich mal deinen Gedanken zu Ende führen.
Bei allen meinen Straftataten ist mein Motiv nur allein Gutes zu tun, denn ich verteile den "Ertrag" nur an bedürftige Menschen bzw. Organisationen.
Ich raube eine Bank aus, erschieße den Kassierer und spende die erbeuteten 500.000 Euro an die Kinderkrebshilfe !
Ich nehme die Ehefrau des Sparkassendirektors als Geisel, verbuddle sie in einer Kiste im Wald, erpresse 500.000 Euro und spende sie für Straßenkinder in Bogotá !
Dieses Motiv allein gesehen, stellt niemals einen niedrigen Beweggrund dar...also Freispruch ?
Ich vermute, du hast dich da nur etwas unglücklich ausgedrückt.
Und wenn du es nur auf diesen Fall bezogen hast, was ich doch stark annehme, weil ich einige Beiträge von die kenne....
...es gab in der Vergangenheit sehr viele Beispiele (auch in meinem früheren Berufsleben), wo das Mitleid aus persönlicher psychischer Auffälligkeit einfach als Motiv zur Verteidigung herangezogen wurde.
Ich möchte mich da lieber nicht auf die persönliche und subjektive Meinung des final Handelnden verlassen müssen. Gestörte gibt es genug auf der Welt.
Ich will jetzt keinen Crashkurs in Strafrecht geben, aber die objektiven Tatbestandsmerkmale und die menschliche Handlung ohne einen im StGB definerten Rechtfertigungsgrund zu haben, ist im Beispiel erfüllt.
Die Schuld spielt nur eine Rolle in der Strafzumessung, ändert aber nichts daran, dass es eine Straftat bleibt.
@Atze19:
Leider nur ab Volljährigkeit...als ab 18 Jahren.
Sprich mit deinen Eltern darüber, sie bestimmen bis 18.
Kleine Kaffetasse darf ich mal deinen Gedanken zu Ende führen.
Bei allen meinen Straftataten ist mein Motiv nur allein Gutes zu tun, denn ich verteile den "Ertrag" nur an bedürftige Menschen bzw. Organisationen.
Wenn du Gutes tust in dem du anderen ein "Leid" antust dann ist es nichts Gutes mehr.
Zitat:
Ich raube eine Bank aus, erschieße den Kassierer und spende die erbeuteten 500.000 Euro an die Kinderkrebshilfe !
Nicht gerechtfertigt da du einen Mord an einem Unschuldigen begehst der nichts dafür kann. Außerdem entwendest du Geld das "normalen" Menschen gehört die nichts damit zu tun haben. Anders würde es aussehen wenn du eine Mafia Bank ausraubst und einen Mafioso erschießt der z.B selber schon mal einen Mord an einem Unschuldigen begangen hat. Das wäre dann aus Moralischer Sicht (nicht Rechtlicher) "ok"
Zitat:
Ich nehme die Ehefrau des Sparkassendirektors als Geisel, verbuddle sie in einer Kiste im Wald, erpresse 500.000 Euro und spende sie für Straßenkinder in Bogotá !
Auch nicht gerechtfertigt da du wieder einer 3 Person "Leid" antust - es sei den du Erpresst einen Gangster um seine Mafia Millionen (Drogengeld ect..) und Spendest diese dann
Zitat:
Dieses Motiv allein gesehen, stellt niemals einen niedrigen Beweggrund dar...also Freispruch ?
Niedriger Beweggründe als Motiv nein ABER du nimmst "niedrige Beweggründe" in Kauf um an dein Ziel zu kommen.
Zitat:
Ich vermute, du hast dich da nur etwas unglücklich ausgedrückt.
Und wenn du es nur auf diesen Fall bezogen hast, was ich doch stark annehme, weil ich einige Beiträge von die kenne....
Keine Angst ich weiß worauf du hinaus willst. Ich kenne die Zwickmühlen des StGB und des BGB da ich jeden Tag damit zu tun habe.
Wie gesagt in dem Fall hier gab es kein "Opfer" da jeder "Gewinnt". Die Mutter wurde erlöst und der Sohn muss nicht weiter Leiden weil er seine Mutter (man verzeihe mir den Ausdruck aber er passt sehr gut) verrecken sieht.
OK KleineKaffeetasse...deine Argumentation verstehe ich, insbesondere auch den Sohn, der seine Mutter vom Leiden erlöst hat. Aber es hätte da Alternativen gegeben.
Du kennst die Zwickmühlen zwischen StGB und BGB...ich auch und da hast du recht.
Ich stelle mir nur vor, wie schwierig es sein muss, die Handlung des Tötens eines Menschen in wenigen Zeilen in einen Straftatbestand zu erfassen. Da gibts eben nur letzendlich manchmal nur Entscheidungen der letzten Instanz. Eine "Abminderung" gibt es ja bei der Schuld in der Strafzumessung.
Ich frage mich aber, hätten alle in [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] auf Mitleid "gemacht"...wie hätte man dann urteilen sollen ??????
Edit:
Zur Verdeutlichung...ein Chirurg operiert, begeht keinen Kunstfehler...Patient stirbt trotzdem. Strafrecht sagt: Chirurg tötet Patienten...soweit ist es eine Tötung...der Rechtfertigungsgrund schließt die Strafbarkeit aber von vorneherein aus und es kommt nicht mehr zur weiteren Prüfung der "Schuld", wenn es nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst (evtl. Gutachten) geschah.
Zahnarzt macht bei dir eine Wurzelbehandlung = Körperverletzung. Da Einverständnis und nicht gegen die "Guten Sitten" verstößt...nicht strafbar.
Ach Jura ist doch so simple...oder ????????
Ja das ist so eine Sache mit unseren Deutschen Gesetzen. Es gibt so viele und trotzdem anscheinen immer noch nicht genug damit alles rund läuft...
Man muss einfach Abwegen welche Seite die "Akzeptablere" ist. Banal gesagt musst du dich entscheiden welchen Hebel du umlegen willst damit weniger Menschen sterben (sterben werde aber immer welche so oder so)
Wenn die Mutter von dem Leiden erlöst sein will, warum sollte man ihr das dann verwehren oder gar bestrafen?
Woher weiss man denn das sie das wollte? Weil WIR denken das WIR so nicht leben wollen? Was hat sie denn gesagt? Wann? Zu Wem?
Soll man denn jeden umbringen dürfen der mal einen Todeswunsch hatte und dessen Leben uns nicht lebenswert erscheint?
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Der Angeklagte habe aber spätestens seit diesem Tag gewusst, dass er das Abschalten der Geräte auch über ein Amtsgericht hätte erstreiten können. Das wäre zwar "lang und schwer" gewesen, gestand der Richter ein. Dennoch hätte der Angeklagte diesen Weg in Angriff nehmen sollen.
so sieht es aus. wo kämen wir hin, wenn jeder jeden aus mitleid ungestraft töten dürfte?
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"Der Hund ist das einzige Lebewesen auf der Welt, das Dich mehr liebt als sich selbst."
Jeder Normalbürger, der mit Jura nicht viel am Hut hat ( das kann man auch nicht verlangen), liest nur den Paragrafen der jeweiligen Straftat und legt dann sofort los. Er vergisst dabei die Systematik des StGB...es hat nämlich noch einen sehr umfangreichen allgemeinen Teil, der i.d.R. sehr viel komplizierter ist (Warum wohl ist Jura ein Studienfach ?).
Zur Tötung hier im Thread als Beispiel der § 212 StGB:
Zitat:
Zitat:
§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Na was ist denn das, da steht ja gar nichts drin ! Wurde aber rationell gelöst. Nun braucht man also den § 211 StGB dazu:
Zitat:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Hier beim Mord tauchen neben den 7 anderen Tatbestandmerkmalen deine angeführten niedrigen Beweggründe auf.
Weil der Richter im Fall diese nicht sah, erfolgte keine Verurteilung wegen Mordes.
Nach deinen Vorstellungen müsste man dann einen extra Paragrafen oder wenigsten ein Absatz erfinden, der nur für den Sohn/Angehörige gilt. Und das überträgst du jetzt auf die meisten Straftatbestände, natürlich in Variationen. Was wäre das für ein unübersichtliches Werk ?
Für alle die Interesse am StGB haben hier mal der komplette Text...einzeln anklickbar.
Nun braucht ihr bei einer anderen Diskussion nicht mehr nach der speziellen Einzelnorm suchen.
Und nochwas zum Schluss:
Allgemein gilt auch hier, es sollte Rechtssicherheit herschen, d.h. jeder sollte sich darauf verlassen können, was strafbar ist und was nicht. Ich möchte kein Strafrecht, dass von Meinungen, Stimmungen und von persönlichen Erlebnissen geprägt ist...auch hier wieder...NEIN DANKE !
Ja war es. Den kannst du Feststellen das der Geistig behinderte "Leidet"? Wenn ich jeden töten dürfte weil ich selbst so nicht leben wollte könnte ich das auch auf dich und andere Forumuser Anweden - den so wie sie wollte ich bestimmt nicht "leben".
Da das aber Quatsch ist bezog sich meine Aussage darauf einem Menschen der Schmerzen erleidet und nur deswegen am Leben erhalten wird damit er eben am Leben bleibt (ohne Aussicht auf Besserung) das Leiden zu ersparen. Eben aus Güte.
Für mich wäre es sogar "Unterlassene Hilfeleistung" jemanden am Leben zu lassen der Leidet und das immerfort bis er dann endlich durch Organversagen oder was auch immer stirbt.
Ist doch wirklich Menschlich einen Menschen noch 5 Jahr am "Leben" zu erhalten in der er dann als Zombie im Bett sitzt und die Decke anstarrt.
Und es ist natürlich unmenschlich bzw Mord ihn durch Medikamente Langsam und Schmerz frei einschlafen zu lassen?
Alles klar Wie hättest du eigendlich in seiner Situation reagiert? Erzähl mal.
@pauli8
Ich weiß auch nicht genau wie man so einen Paragraphen ins StGB aufnehmen kann. Jeder Richtet entscheidet wohl auch zum Teil nach seiner eigenen "Meinung" in einem Fall. Es fehlt einfach eine Art Paragraf des "Allgemeinwohls" wenn man ihn so nennen will.
Es gibt Situationen da Wissen alle ganz genau das jemand "Schuldig" ist - noch besser sie sagen es einem sogar noch ins Gesicht (z.B Mietnomaden) Man kann aber absolut nichts dagegen tun da die Tätet z.B durch das GG geschützt werden bzw sie biegen es sich so hin das man ihnen nichts anhaben kann.
Zitat:
Und nochwas zum Schluss:
Allgemein gilt auch hier, es sollte Rechtssicherheit herschen, d.h. jeder sollte sich darauf verlassen können, was strafbar ist und was nicht. Ich möchte kein Strafrecht, dass von Meinungen, Stimmungen und von persönlichen Erlebnissen geprägt ist...auch hier wieder...NEIN DANKE !
Nun ich denke es Herrscht immer Rechtssicherheit solange man sich einfach wie ein Zivilisierter Mensch benimmt und nicht gegen die Guten Sitten verstößt oder? Und was Gute Sitten sind, ist allgemein auch bekannt oder?
Dass das deutsche Strafrecht bemüht ist, sich im Gegensatz zu sehr vielen anderen Ländern den "Veränderungen" in der Gesellschaft anzupassen, sieht man am Spoiler von GrowJoe:
Beihilfe zum Selbstmord
Irrtum:
Anstiftung und Beihilfe zum Selbstmord sind strafbar.
Richtig ist:
Deutschland ist eines der wenigen Länder der Welt, in
denen Beihilfe und Anstiftung zum Selbstmord nicht
bestraft werden können.
In fast allen Ländern der Welt, unter anderem auch in
Österreich und in der Schweiz, ist es strafbar, einem
Lebensmüden einen Giftbecher, eine Pistole oder einen
Strick zu reichen, damit dieser sich umbringen kann.
Die Täter werden dort in solchen Fällen wegen Beihilfe
zum Selbstmord zur Verantwortung gezogen.
Auch die Anstiftung, d.h. das Überreden zu einem
Selbstmord, ist fast überall auf der Welt unter Strafe
gestellt.
Viele gehen wie selbstverständlich davon aus, dass dies
in Deutschland nicht anders sein könne. Tatsächlich ist
Deutschland jedoch eines der wenigen Länder, in denen
die Beihilfe und auch die Anstiftung zum Suizid nicht
bestraft werden können.
Der Grund hierfür ist simpel: Nach deutschem Recht
kann Beihilfe nur zu einer Straftat geleistet werden.
Gleiches gilt für die Anstiftung. Nur wer einen anderen
zu einer Straftat anstiftet, kann auch selbst zur Rechenschaft
gezogen werden. Ein eigenverantwortlicher Selbstmord,
der ohne Zwang oder Täuschung geschieht, ist
jedoch in Deutschland keine Straftat. Anderenfalls
müsste jeder, der schon einmal mit einem Selbstmordversuch
gescheitert ist, anschließend vor den Strafrichter
gebracht und wegen seiner versuchten Selbsttötung zur
Rechenschaft gezogen werden. Da also der Selbstmord
an sich nicht strafbar ist, kann es nach der Logik des
deutschen Strafrechts auch nicht verboten sein, einen
anderen zum Suizid anzustiften oder ihm dazu Beihilfe
zu leisten.
Dies wird viele überraschen. Schließlich hat jeder
schon einmal gehört, dass Sterbehilfe in Deutschland
verboten sei. Und tatsächlich können Personen, die
anderen beim Sterben Unterstützung leisten, in vielen
Fällen dennoch bestraft werden.
Das gilt in jedem Fall, wenn nicht nur Beihilfe zu
einem Selbstmord vorliegt, sondern eine so genannte
Tötung auf Verlangen. Der Unterschied ist schnell erklärt:
Wer einem Lebensmüden eine Giftspritze reicht,
mit der sich dieser anschließend umbringt, begeht nur
eine straflose Beihilfe zum Selbstmord. Wer dem Sterbewilligen
die Giftspritze mit dessen Einverständnis dagegen
selbst injiziert, begeht eine strafbare Tötung auf
Verlangen.
Vor allem aber besteht paradoxerweise eine Pflicht
zum Einschreiten, sobald der Selbstmörder nicht mehr
eigenverantwortlich handeln kann, weil er zum Beispiel
bewusstlos geworden ist. Nun muss jeder Versuch unternommen
werden, um ihn zu retten. Dies führt zu folgendem
kuriosen Ergebnis: Es ist zwar erlaubt, einem
Lebensmüden den Strick zu reichen, mit dem er sich
anschließend erhängt. Sobald er jedoch das Bewusstsein
verliert, ist man verpflichtet, ihn wieder abzuschneiden
und lebensrettende Maßnahmen einzuleiten. Wer dies
nicht tut, begeht zumindest eine unterlassene Hilfeleistung.
Im hies. Fall dürfte es sehr schwer werden, weil kein Richter in das Gehirn (hier des Sohnes) schauen kann.
Er sagt es war nur Mitleid...und wenn er gerade nicht mal ne sechstellige Summe erbt, wäre niemand in der Lage, das zu widerlegen.
Und was mancher unter "Gute Sitten" versteht, sieht man am besten hier bei myGully !
Den kannst du Feststellen das der Geistig behinderte "Leidet"?
Aha. Und genau das kannst du also bei einer Person, die im Wachkoma liegt, entscheiden.
Zitat:
Für mich wäre es sogar "Unterlassene Hilfeleistung" jemanden am Leben zu lassen der Leidet und das immerfort bis er dann endlich durch Organversagen oder was auch immer stirbt.
Ist doch wirklich Menschlich einen Menschen noch 5 Jahr am "Leben" zu erhalten in der er dann als Zombie im Bett sitzt und die Decke anstarrt.
Eine echte Sensation, die einen Paradigmenwechsel in der Behandlung von Wachkoma-Patienten nach sich ziehen muss“, sagt Univ.-Prof. Dr. Walter Oder vom AUVA-Rehabilitationszentrum Meidling. Die Sensation: Mittels High-Tech-Medizin konnte eine belgische Forschergruppe beweisen, dass einige Wachkoma-Patienten ein gewisses Sprachverständnis haben.
ine seit mehr als sechs Jahren im Wachkoma liegende Frau ist in den USA für drei Tage aufgewacht und hat sich mit ihrer Familie unterhalten, bevor sie wieder zurückfiel. Das berichtete die Mutter von Christa Lilly, die ihre Tochter seit einem Herzinfarkt und Schlaganfall zu Hause in Colorado Springs pflegt. Der behandelnde Neurologe Randall Bjork sagte, er könne nicht erklären, warum die Patientin in der Lage war zu sprechen.
Zitat:
Zitat von KleineKaffetasse
Und es ist natürlich unmenschlich bzw Mord ihn durch Medikamente Langsam und Schmerz frei einschlafen zu lassen?
Unmenschlich im wahrsten Sinne des Wortes ist es, über Leben und Tod Anderer zu entscheiden! Das spricht gegen so ziemlich jede Verfassung und normalerweise auch gegen die Moral, aber da gibt es scheinbar auch Ausnahmen.
Wer sagt eigentlich, dass alle Menschen, die im Wachkoma liegen, leiden?!
Ich frage dich noch einmal: Wo soll da die Grenze gezogen werden, und vor allem: Wer darf diese Grenze ziehen?
Hoffentlich nicht jemand wie du, der einzig und allein nach Bauchgefühl entscheidet...
Stimmt es versucht sich anzupassen aber es bleibt nun mal das was es ist - Deutsche Bürokratie. Und die ist zäh.
Man kann nie 100% ausschließen das in dem Fall doch niedere Beweggründe der Auslöser waren, da die Mutter jedoch gelitten hat und nun nicht mehr würde ich in dem Fall für den Anklagten Sprechen.
Lieber lasse ich (in diesem einen Fall jetzt) einen Mörder davon kommen der eine Kranke Frau "erlöst" hat, als das ich einen Mann der aus Mitleid und Liebe gehandelt hat einsperre für eine eigendlich "gute Tat"
Zitat:
Zitat von Octal
Aha. Und genau das kannst du also bei einer Person, die im Wachkoma liegt, entscheiden.
Das können die Ärzte die Schmerzmittel verabreichen wohl sehr Gut entscheiden Selbst wenn es in diesem Fall keine Körperlichen Schmerzen da sein sollten so möchte ich nicht mit so einer Person tauschen die im Prinzip dauerhaft in einem halb wachen zustand ist - wer weis - vll juckt dir ja dein Zeh oder dein Kopf - und zwar noch 10 oder 20 Jahre bis du eben stirbst....
Zitat:
Hm...
Habe ich irgend wo behauptet das es solche Fälle nicht auch gibt? Und nur weil es Sie gibt bedeutet das jetzt Automatisch das jeder Halbtote noch vor sich hin vegetieren muss FALLS er doch mal gerettet werden kann? Wie lange sollen die Ärzte warten bis jemand dann doch erlöst werden darf? 10 Jahre? 30 Jahre?
Zitat:
Unmenschlich im wahrsten Sinne des Wortes ist es, über Leben und Tod Anderer zu entscheiden! Das spricht gegen so ziemlich jede Verfassung und normalerweise auch gegen die Moral, aber da gibt es scheinbar auch Ausnahmen.
Wer sagt eigentlich, dass alle Menschen, die im Wachkoma liegen, leiden?!
Pah erzähl DU mir nichts von Moral - einen Menschen Leiden zu lassen nur damit er weiter lebt ist also Moralisch einwandfrei? Und ob jemand schmerzen hat oder nicht habe ich oben sehr genau beschrieben.
Zitat:
Ich frage dich noch einmal: Wo soll da die Grenze gezogen werden, und vor allem: Wer darf diese Grenze ziehen?
Die Grenzen werden genau so gezogen so wie sie Heute gezogen werden - nach genauer Prüfung der Sachlage. Du hast mir übrigens immer noch nicht geantwortet wie du in seiner Situation reagiert hättest.
Zitat:
Hoffentlich nicht jemand wie du, der einzig und allein nach Bauchgefühl entscheidet...
Mach dir mal da keine Sorgen. Es gibt genug Menschen wie mich die solche Entscheidungen treffen. Menschen die noch Mitleid empfinden können.
ich finde, das man auch vergewaltigungsopfer aus mitleid und humanität töten sollte, dann müssten die nicht so lange, teilweise sogar ihr ganzes bewusstes leben lang, leiden.
__________________
Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
Du hast Recht KleineKaffetasse, scheiß auf die paar Leute, die noch spüren, Wortverständnis haben und Reaktion zeigen, oder sogar aufwachen. Lieber gleich alle abknallen, um ihnen Leid zu ersparen.
Wie ich in der Situation reagiert hätte? Vernünftig. Ganz einfach. Vernunft ist das, was Menschen von Tieren unterscheidet.
Wie ich in der Situation reagiert hätte? Vernünftig. Ganz einfach. Vernunft ist das, was Menschen von Tieren unterscheidet.
So so du Reagierst also Vernünftig nach dem du deine Mutter lange Zeit so dahin siechen siehst...Interessant.
Führe doch mal ein bisschen weiter aus wie das bei einem Gesetzes treuen Octal aussiehst.
Was heißt bei dir Vernünftig? Würde mich wirklich brennend Interessieren. Lässt du sie noch ein bisschen Leiden und Besuchst sie jeden Tag um es dir anzuschauen? Oder rufst du sie nur an um dir das Elend nicht anzuschauen?
Damit du zum 4. Mal sagen kannst: "Würdest du sie leiden lassen, bis sie sterben"?
Das ist der einzige Inhalt jeder deiner Beiträge hier.
Und da du scheinbar nicht einmal in der Lage bist, auch nur im Ansatz zu verstehen, was ich versuche, dir hier zu erklären, wäre jedes weitere Wort wohl verlorene Zeit.
Achja, und diese "wie wäre es bei deiner Mutter (Vater/Oma/Opa/Kätzchen...)"-Schiene zieht auch schon lange nicht mehr, zeigt aber en weiteres Mal, dass du ausschließlich aus einer Emotion heraus entscheidest und bewertest.
(Das klappt übrigens auch andersrum: Würdest du deiner Mutter, nachdem sie sich viele viele Jahre um dich gekümmert hat, dich erzogen, dich geliebt hat, ein Kissen aufs Gesicht drücken, bis sie erstickt, auch wenn noch eine Chance besteht, dass sie wieder aufwacht?")
Zitat:
Oder rufst du nur an
Denk nochmal drüber nach, ob das so sinnvoll ist, was du da gerade gesagt hast
Ich habe mich bei dir für deinen ironischen Sarkasmus bedankt...weil bei manchen da eine bestimmte Fähigkeit nicht vorhanden ist...
Ironie und Sarkasmus verstehen
Zitat:
Wichtig ist dabei eine Fähigkeit, die Psychologen "Theory of Mind" (übersetzt etwa: Theorie über den Geist) nennen: Nur wer eine solche Theorie darüber hat, was sein Gegenüber denkt, kann sich in seine Lage versetzen - eine unabdingbare Voraussetzung dafür, Ironie und Sarkasmus zu begreifen. Kleinkindern etwa fehlt diese Fähigkeit, sie können sich noch nicht vorstellen, was im Kopf anderer Menschen vor sich geht - und sind deshalb beispielsweise sehr schlechte Lügner. Ähnliches gilt für Patienten, die an Autismus leiden: Ihre Mitmenschen erscheinen ihnen rätselhaft und manchmal furchteinflößend, weil sie sich nicht in sie hineinversetzen können.
Damit du zum 4. Mal sagen kannst: "Würdest du sie leiden lassen, bis sie sterben"?
Das ist der einzige Inhalt jeder deiner Beiträge hier.
Und da du scheinbar nicht einmal in der Lage bist, auch nur im Ansatz zu verstehen, was ich versuche, dir hier zu erklären, wäre jedes weitere Wort wohl verlorene Zeit.
Oh das hast du dir aber schön zurecht gelegt. Die "du verstehst mich nicht und deswegen brauche ich dir ja nichts dazu sagen" schiene. Ganz toll. Ist ja nicht das einzige Thema wo du so verfährst aber man kann halt nicht aus seiner Haut gell Aber da du dich nicht zu dem Thema äußerst zeig mir genau das was ich erwartet habe. Große Klappe und nichts dahinter.
Zitat:
Achja, und diese "wie wäre es bei deiner Mutter (Vater/Oma/Opa/Kätzchen...)"-Schiene zieht auch schon lange nicht mehr, zeigt aber en weiteres Mal, dass du ausschließlich aus einer Emotion heraus entscheidest und bewertest.
Hm du ja anscheinend auch - ich kann mir Gut vorstellen wie du Wutentbrannt vor deiner Tastatur sitzt und denkst "diese böse Kaffeetasse hat wieder was geschrieben das mir nicht passt - dem zeig ich's" oder aber du weist die Antwort schlicht und einfach nicht. Macht nichts. Niemand ist Perfekt
Zitat:
(Das klappt übrigens auch andersrum: Würdest du deiner Mutter, nachdem sie sich viele viele Jahre um dich gekümmert hat, dich erzogen, dich geliebt hat, ein Kissen aufs Gesicht drücken, bis sie erstickt, auch wenn noch eine Chance besteht, dass sie wieder aufwacht?")
Brauche ich nicht. In unsere Familie ist alles genau Vertraglich geregelt wie man verfährt falls jemand in eine Situation kommt wo man entscheiden muss ob man den Stecker zieht oder nicht. Und ja ich würde wohl um sie Trauern aber das Jahrelange Leid im Bett ersparen. Ist umgedreht übrigens genau so. Aber das wird wohl niemals in deinen Schädel rein gehen was Mitleid ist
@pauli:
ich hätte eigentlich noch mehr schreiben wollen, das aber verworfen, weil octal bisher die meisten der punkte die ich auch anbringen würde, schon genannt hat.
es war natürlich sarkasmus, sollte aber auch auf ein dilemma hinweisen, das ich in der argumentation "Würdest du sie leiden lassen, bis sie sterben" sehe.
alle gegebenen Informationen aus dem fall weisen darauf hin, das die leidende person nicht die im wachkom liegende mutter war sondern der sohn. das die mutter gelitten hätte ist eine annahme unsererseits, wie so oft bei wachkomapatienten.
Da die familie im gegensatz zu kaffetasse keine vertragliche regeleung für diesen fall getroffen hatte, muss der sohn zwingend verurteilt werden. Hätten wir diese überaus bürokratische regelung nicht, hätten wir keine rechtssicherheit mehr. jeder könnte jeden töten mit der begründung, das die eigene einschätzung zu dem ergebnis gekommen ist, das der zu tötende kein lebenswertes leben haben könnte.
ich habe meinen zivildienst in einem heim für schwerstbehinderte verbracht, dort gab es u.a. auch mehrere kinde, die seit jahren nur im bett lagen und nur sehr eingeschänkt bis gar nicht auf ihre umwelt reagiert haben. sie waren auch nicht in der lage sich zu artikulieren, niemand kann also wissen, ob sie sich wohl fühlen, sie schmerzen haben oder ob sie vielleicht in einem immerwährenden wunderschönen traum sind.
meine erste, wahrscheinlich absolut natürliche reaktion war mitleid und die feststellung, das ich so nicht leben wollte. die basiert auf meinen erfahrungen als agiler, bewusst und aktiv lebender mensch, sie bedenkt aber an keiner stelle, das es auch andere möglichkeiten zu leben gibt.
ich habe keines der kinder "erlöst". nicht, weil ich ein schlechter mensch bin sondern weil ich viel darüber nachgedacht habe, wie wenig möglichkeiten ich habe, mich wirklich in jemand anderen hineinzuversetzen und zu beurteilen, ob es ihm wohl gut geht oder nicht.
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Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.