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myGully |
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06.07.22, 14:11
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2020
Beiträge: 26
Bedankt: 56
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"Menschlich statt misstrauisch" - Ampel bringt Chancen-Aufenthaltsrecht auf den Weg
Zitat:
Viele in Deutschland lebende Einwanderer hangeln sich von Duldung zu Duldung. Damit soll bald Schluss sein. Mit dem sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht sollen jene einen dauerhaften Titel erhalten, die fünf Jahre im Land und weitgehend unbescholten sind.
Die Bundesregierung will Tausenden seit Jahren in Deutschland lebenden Ausländern ohne gesicherten Aufenthaltstitel eine langfristige Bleibeperspektive eröffnen. Den Gesetzentwurf zum sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht beschloss das Bundeskabinett. "Für rund 135.000 Menschen ist das die Brücke in ein besseres Leben in Deutschland, für mehr Menschlichkeit statt Misstrauen im Aufenthaltsrecht", sagte die Integrationsbeauftragte der Regierung, Reem Alabali-Radovan.
Die geplante Regelung soll für Menschen gelten, die zum Stichtag 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland gelebt haben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Zudem müssen sie innerhalb einer festgesetzten Frist Deutschkenntnisse nachweisen sowie Belege dafür beibringen, für ihren Lebensunterhalt aufkommen zu können. Damit soll die bisher gängige Praxis der "Kettenduldung" beendet werden.
Über einen sogenannten Spurwechsel können so etwa auch abgelehnte Asylbewerber noch ein Bleiberecht erhalten. Wer mehrfach falsche Angaben gemacht oder über seine Identität getäuscht hat, um seine Abschiebung zu verhindern, soll von dieser neuen Möglichkeit jedoch nicht profitieren können. Ebenfalls ausgenommen sind Straftäter, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten, kein Hindernis darstellen sollen.
Weitere Teile des Migrationspakets im Herbst
Teil des ersten Migrationspakets der Ampel-Koalition ist außerdem eine Verlängerung der Abschiebehaft für bestimmte Straftäter von drei Monaten auf maximal sechs Monate. Diese Verlängerung soll den Behörden mehr Zeit geben, eine Abschiebung vorzubereiten, etwa die Identität zu klären, fehlende Papiere zu beschaffen und einen Platz in einem Flugzeug zu organisieren.
Der Entwurf sieht auch eine Verstetigung von Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor sowie die Erleichterung des Familiennachzugs zu Fachkräften und IT-Spezialisten. Zudem sollen mehr Menschen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen erhalten. Noch vor Jahresende will die Ampel-Koalition zudem ein zweites Migrationspaket auf den Weg bringen. SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem Erleichterungen bei der Einbürgerung für Menschen aus der sogenannten Gastarbeiter-Generation sowie die Einführung einer "Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems" für die Arbeitsmigration vereinbart.
Die Integrationsbeauftragte sagte: "Heute setzen wir den ersten Meilenstein, im Herbst werden weitere folgen: Wir wollen Beschäftigungsverbote abschaffen, unser Einwanderungsrecht modernisieren und mehr Einbürgerungen ermöglichen."
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Bleibt zu hoffen, dass die erwähnten Ausnahmen auch wirklich durchgesetzt werden und nicht wieder bei jeder Gelegenheit aufgeweicht werden. Sonst wird das das erste deutsche Gesetzbuch, dass kontinuierlichen Gesetzesbruch auch noch belohnt.
Wobei, wenn ich es mir überlege, könnte man das doch bestimmt noch ausdehnen. Mir fällt spontan das Steuerrecht ein: nach 5 Jahren Steuerhinterziehung bekommt man ein Busserl vom Finanzamt und ein freundliches "Vergeben und vergessen!" mit auf den Weg
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07.07.22, 09:19
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#2
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Banned
Registriert seit: Nov 2020
Beiträge: 2.505
Bedankt: 13.846
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Zitat:
Der Entwurf sieht auch eine Verstetigung von Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor sowie die Erleichterung des Familiennachzugs zu Fachkräften und IT-Spezialisten.
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Das brauchen die Familienangehörigen der IT-Spezialisten nicht. Die legen Maximal einen Zwischenstopp in Frankfurt ein, bevor die Maschine weiter über den großen Teich fliegt. Also dahin wo Fachkräfte und Spezialisten noch gefragt sind und dementsprechend entlohnt werden.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei DokuQuelle:
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07.07.22, 15:23
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 527
Bedankt: 671
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Alles erklärt:
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10.02.23, 19:31
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2022
Beiträge: 37
Bedankt: 58
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Zitat:
Zitat von R3mbrandt
Bleibt zu hoffen, dass die erwähnten Ausnahmen auch wirklich durchgesetzt werden und nicht wieder bei jeder Gelegenheit aufgeweicht werden.
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Solltest du dir dahingehend Hoffnungen gemacht haben, kannst du die mit großer Wahrscheinlichkeit begraben.
Wir haben am Montag die Arbeitsanweisung und Verfahrensbeschreibung dazu bekommen. Um dir eine kleine Kostprobe zu geben, wie dieses "Chancen-Aufenthaltsrecht" in der Praxis aussieht: Wenn du 5 Jahre lang über deine Identität Stillschweigen bewahrt hast, stellt das keinen Hinderungsgrund für das Chancen-Aufenthaltsrecht dar. Du darfst lediglich nicht den Fehler gemacht haben, über deine Herkunft unwahre Angaben zu machen. Und damit das auch der letzte Migrations-Skeptiker in der Sachbearbeitung ja richtig macht, wird auf diese notwendige "aktive Täuschung" mehrmals hingewiesen, ebenso wie auf die Tatsache, dass Schweigen eben keine aktive Täuschung darstellt. Mit anderen Worten, wer seit 5 Jahren aus vermutlich sehr guten Gründen über seine Herkunft schweigt und bei dem ein Asylantrag vermutlich sofort offensichtlich unbegründet abgelehnt worden wäre, darf sich jetzt über einen roten Teppich freuen.
Bzgl. Erwartungen an Verbesserungen im Ausländerrecht habe ich mir wirklich nicht allzu viele Illusionen gemacht, aber das man erneut so deutlich macht, dass man im Prinzip keinerlei Abschiebung etc. möchte und weiter die Öffentlichkeit mit so fadenscheinigen Ablenkungsmanövern bei Laune halten will...doch, dass ist nach allem was bisher so kam tatsächlich eine neue Qualität
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10.02.23, 19:53
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#5
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2022
Beiträge: 492
Bedankt: 541
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Zitat:
die fünf Jahre im Land und weitgehend unbescholten sind
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Was genau ist mit "weitestgehend unbescholten" gemeint?
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10.02.23, 20:07
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#6
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.245
Bedankt: 23.297
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Zitat:
Zitat von GreatBarrier3
...Wenn du 5 Jahre lang über deine Identität Stillschweigen bewahrt hast, stellt das keinen Hinderungsgrund für das Chancen-Aufenthaltsrecht dar. Du darfst lediglich nicht den Fehler gemacht haben, über deine Herkunft unwahre Angaben zu machen. ...
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Die Identitätklärung immer noch Pflicht, ich ziehe stark in Zweifel das es ohne geht.
Zitat:
Zitat von bpHinch
Was genau ist mit "weitestgehend unbescholten" gemeint?
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Man darf nicht vorsätzlich eine Straftat begangen haben.[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
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10.02.23, 20:27
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 104
Bedankt: 1.804
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Die Identitätklärung immer noch Pflicht, ich ziehe stark in Zweifel das es ohne geht.
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Exakt, um jetzt das Aufenthaltsrecht zu erhalten muß natürlich die Identität zweifelsfrei geklärt sein (spricht ja jetzt dann auch nichts mehr dagegen).
Er bezog sich vermutlich auf die vergangenen Jahre
@GreatBarrier3: ich kann deinen Frust zumindest ansatzweise nachvollziehen. Bei meiner Frau trudelte das Dokument dazu bereits letzte Woche ein, und als sie nach Hause kam hat sie ihre Tasche in die Ecke gepfeffert und ist mit den Worten "immer schön, wenn man jahrelang verarscht wird und jetzt die AE mit einem Lächeln übergeben darf...ich hab sowas von die Schnauze voll" in die Dusche abgezischt.
__________________
Ich sag's mal mit Johannes Rau:
"Lieber ein Haus im Grünen, als einen Grünen im Haus."
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10.02.23, 20:38
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#8
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.245
Bedankt: 23.297
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Zitat:
Zitat von tanjian
Exakt, um jetzt das Aufenthaltsrecht zu erhalten muß natürlich die Identität zweifelsfrei geklärt sein (spricht ja jetzt dann auch nichts mehr dagegen).
Er bezog sich vermutlich auf die vergangenen Jahre
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Ich bin mir da nicht sicher ...
Zitat:
Zitat von GreatBarrier3
Wir haben am Montag die Arbeitsanweisung und Verfahrensbeschreibung dazu bekommen.
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13.02.23, 09:16
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2022
Beiträge: 37
Bedankt: 58
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Die Identitätklärung immer noch Pflicht, ich ziehe stark in Zweifel das es ohne geht.
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Naja, wir wollen ja niemanden zu sehr unter Druck setzen
Für den Antrag selbst muss die Identität noch nicht mal geklärt sein, dafür lassen wir jedem Antragsteller gemütliche 18 Monate Zeit. Aber wie mein Vorposter bereits schrieb: es würde mich sehr wundern, wenn jemand die Spanne wirklich verstreichen lässt, ohne seine Identität zu offenbaren. Schließlich würde ein Rückfall in die Duldung auch bedeuten, dass es nicht mehr Leistungen nach SGB II gibt sondern nur noch nach AsylbLG.
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13.02.23, 11:12
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#10
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
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Beiträge: 11.245
Bedankt: 23.297
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Zitat:
Zitat von GreatBarrier3
N Schließlich würde ein Rückfall in die Duldung auch bedeuten, dass es nicht mehr Leistungen nach SGB II gibt sondern nur noch nach AsylbLG.
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So und nicht anders. Obwohl es tatsächlich das Schlupfloch der Zeugenaussage gibt um bei fehlenden oder unmöglich beschaffbaren Identitätsnachweisen eine Identität zu bezeugen ermöglicht. Das ist aber nicht der Regelfall in der Praxis. Gerade viele Ausländerbehörden fordern stur den Nachweis, was zum Beispiel für iranische oder syrische Exilanten tatsächlich schwierig umzusetzen ist.
Grundsätzlich bin ich großer Befürworter solche Dinge immer mit einem Rechtswanwalt zu betreuen. In Dänemark zum Beispiel lange schon üblich und es beschleunigt das Verfahren enorm allein durch die fachkundige Beratung für den Antragsteller.
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