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Ausbildung abgebrochen nun Schule

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Ungelesen 26.10.12, 18:02   #1
ShokiiTriicK
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Standard Ausbildung abgebrochen nun Schule

Hallo

ich habe vor 3 Wochen meine Ausbildung abgebrochen nun hab ich ein Brief bekommen von meinen alten Klassenlehrer von der Berufsschule und jetzt soll ich die Berufsschule besuchen von meiner alten Ausbildung die ist 1x die Woche und jede zweite Woche Donnerstags.

Wieso muss ich in die Klasse von meiner alten Ausbildung ?
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Ungelesen 26.10.12, 18:35   #2
xHoody
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Hey,

Kein Weltuntergang. hatte das selbe Problem.

da du deine Schulpflicht noch nicht erfüllt hast, bzw Berufsschulpflicht.
bei mir war es so, das sie mir diesen Brief 2x geschickt haben ich ihn ignoriert habe, daraufhin kam eine mahn Gebühr (die du auch zahlen musst, auf keinen fall ignorieren wird nur teurer^^)

wenn du einen job hast, oder irgendwo angestellt bist z.b ner Leihfirma rufst du bei der schule an erklärst denen deine Situation, dir werden dir dann sagen das du mit deinen original Arbeitsvertrag & einen schreiben in den du ausdrücklich formulierst das du nicht mehr in die Berufsschule gehen willst da du arbeitest mitbringen sollst. somit beendest du freiwillig deine Berufsschulzeit (ob das gut ist sei dahin gestellt, musst du wissen!)

so war es bei mir, habe danach noch eine schriftliche Bestätigung mit der post bekommen.
Problem geklärt nie wieder was von denen gehört.

Die klasse die du besuchen sollst, ist auch nicht deine alte Klasse. das nennt sich wenn ich mich recht erinnere "klasse für jugendliche ohne Ausbildung"

Mfg
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Ungelesen 26.10.12, 18:45   #3
ShokiiTriicK
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Danke aber ich hab zurzeit nichts an Arbeit das heißt ich muss 1x die Woche die Schule besuchen.
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Ungelesen 26.10.12, 18:53   #4
ShokiiTriicK
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auf dem Zettel stand das ich weiterhin die SHK11 besuchen soll das ist meine alte Klasse
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Ungelesen 26.10.12, 18:58   #5
xHoody
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wenn du nichts hast, also auch kein praktikum bleibt dir leider nicht anderes übrig.
allerdings wirst du in der zeit wo du dort bist, mehrere praktika machen müssen.

hast du auch schriftlich bei deinen arbeitgeber gekündigt? dann hat dein chef dich wohl nicht bei der Handwerkskammer abgemeldet. von denen bekommst du ebenfalls ein schreiben wo drinnen steht das das s Ausbildungsverhältnis vom auszubildenden beendet wurde.
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Ungelesen 26.10.12, 21:35   #6
moskink
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@ShokiiTriicK:

wenn du u18 bist, unterliegst du der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
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Ungelesen 26.10.12, 22:23   #7
moskink
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Zitat:
Zitat von OCP Beitrag anzeigen
Moment mal, egal ob man u18 oder ü18 ist und einen Schulabschluss hat, gilt überhaupt keine Schulpflicht mehr!
du hast die betreffenden landesrechtlichen gesetze dazu aber schon gelesen BEVOR du diese aussage getroffen hast, oder?

ps: mein hinterlegter link, wenn man sich denn die mühe gemacht hat ihn auch zu lesen und nicht einfach haltlos in die welt brüllt, zeigt u.a. eine recht ausführliche liste, die für jedes bundesland genauestens aufzeigt wie es gestellt ist.
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Ungelesen 26.10.12, 22:49   #8
ShokiiTriicK
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danke Leute.

Ich sehe da jetzt eigentlich kein Problem 1 Jahr in die Schule zugehen ist ja nur 1mal die Woche
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Ungelesen 26.10.12, 23:28   #9
moskink
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@ShokiiTriicK:

wenn du damit klar kommst, ist ja alles im lot.

ich frag mich allerdings, wo da der pädagogische ansatz ist, dass du ausgerechnet in deiner alten ausbildungsklasse rumsitzen darfst. das ist imho total vertrödelte zeit. sinniger wäre es doch, wenn denn umsetzbar, eine art auffangklasse o.ä., wo man sich evt. beruflich orientieren kann.

ich wünsch dir jedenfalls alles gute weiterhin und hoffe für dich, dass du nicht ins soziale netz fällst und da nicht wieder raus kommst.
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Ungelesen 27.10.12, 12:52   #10
Ehli
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Naja, ich meine sehs doch als Chance an, wenn du wirklich weiterhin in die Schule gehen kannst und da wenigstens dann den theoretischen Teil einer Ausbildung erfolgreich abschließen kannst... dann haste wenigstens bei einer anderen Ausbildung oder so was vorliegen, dass du weiterhin etwas gemacht hast und nicht faul daheim rumgesessen bist und nichts gemacht hast
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