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myGully |
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08.12.11, 16:52
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#1
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myGully Uploader
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Upload City
Beiträge: 108
Bedankt: 8.020
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anzeige möglich?
Hi!
also ich habe mir ein auto gekauft (opel Astra F)
auf dem Kaufvertrag steht eben das Fahrzeug, + 4x Sommer, 4x Winterreifen.
Ich weiss nicht ob es in Deutschland gleich ist, doch in österreich gilt es ab 1.November als Pflicht die Winterreifen anzulegen.
Also am Auto waren die sommerreifen drauf wie ich es gekauft habe, und die anderen 4 reifen hat er mir so dazugegeben.
doch auch die anderen 4 reifen waren sommerreifen.
also hat er mir im gesamten 8 sommerreifen gegeben -.-
ich habe ihn vor einem monat bereits darauf hingewiesen, und er sagte mir er wird mir die winterreifen besorgen.
erst gestern war ich wieder bei ihm, und er hatte sie wieder nicht...
irgendwie habe ich nun die schnauze voll, weil ich eigentlich schon seit einem monat mit den winterreifen fahren müsste, da ich ansonsten eine ordentliche strafe zahlen muss wenn ich aufgehalten werde.
ich denke im gesamten habe ich schon 5-10 mal nachgefragt, ob er meine reifen hat, und bis jetzt ist nichts passiert.
Da am Kaufvertrag oben steht das es 4x Sommer und 4x Winterreifen sind, ist es wohl auch mein recht das ich die bekomme, und nicht 8x sommerreifen...
kann ich nun eventuell irgendwelche rechtlichen schritte einleiten?
Danke
Lg
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08.12.11, 17:01
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.169
Bedankt: 3.131
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Weiß ich nicht, ob sich der Aufwand lohnen würde... vllt. erhälst du ohne großes Drama etwas vom Kaufpreis zurück und holst dir gleich neue Winterreifen.
Anscheinend hat er sie ja nicht, und wenn er dir die noch nachträglich besorgen will, dann wahrscheinlich vom Schrottplatz, deren Zustand dann auch ungewiss ist. Er wird dir ja jetzt keine neuen bzw. neuwertigen Reifen besorgen.
Dann kannst dir das Gerenne mit Anwalt etc. sparen und das Geld für Reifen investieren.
Mfg
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08.12.11, 17:01
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#3
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.934
Bedankt: 13.575
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Du kannst höchstens (AT und D ist eigentlich, vom Vertragsrecht her dieselbe Liga) vom Kaufvertrag zurücktreten, bzw. Minderung verlangen.
Um jedoch die Rücktrittsfrist nicht zu verlieren, müsstest du dann glaubhaft deine Bemühungen der Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer, sowie die nicht erfolgte Teillieferung nachweisen können.
Letztendlich bist aber du selbst für das Aufziehen der Winterreifen an deinem KFZ als Fahrzeugführer verantwortlich.
__________________
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08.12.11, 20:17
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 226
Bedankt: 127
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Ich denke du musst ihm einen eingeschriebenen Brief mit einer angemessenen Frist schreiben. Wenn die Frist abläuft und du deine Winterreifen noch nicht hast, kannst du a) vom Kaufvertrag zurück treten oder b) eine Preisminderung verlangen.
Auf jeden Fall ist die gesamte Situation keine Entschuldigung dafür, wenn du nun trotzdem mit Sommerreifen durch den Winter fährst. Wenn du erwischt wirst, wirst du die saftige Strafe trotzdem bezahlen müssen.
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09.12.11, 08:39
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#5
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 835
Bedankt: 234
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Seh zu das du etwas vom Kaufpreis zurück bekommst und kauf dir davon selbst neue Winterschlappen.
Aber mal eine Doofe Frage ich schau doch vorher ob das Winterreifen sind oder nicht?
Ich geh doch nicht zu jemand wild Fremden und kaufe ein Auto mit der Frage alles ok am Auto erhalte die Antwort Top Zustand sehr gepflegt und kaufe das Ding ohne es mir anzuschauen...
Naja Fehler muss man machen um daraus zu lernen würde ich mal sagen.
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09.12.11, 12:15
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#6
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Banned by himself
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.938
Bedankt: 2.106
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Wie ja schon gesagt wurde, selbst wenn du Winterreifen bekommst is die Qualität eher fraglich... Kauf dir neue ohne das dem zu sagen, droh ihm mit nem Anwalt und verlang nen Wert der Reifen als Geld zurück...
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09.12.11, 13:24
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#7
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 835
Bedankt: 234
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@thyriel
Um den Wert der neuen Winterreifen ersetzt zu bekommen müsste er ihm aber die ihm nicht zustehenden 4 Sommerreifen ich geh mal davon aus mit Felge wieder zurückgeben um einen Anspruch geltend machen zu können.
Also nicht reifen runter und neuer reifen drauf auf die Felge.
Klär das alles Vernünftig und keine halben Sachen.
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09.12.11, 13:29
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#8
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Aw Yiss!
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 1.564
Bedankt: 3.089
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Klar, wenn das im Kaufvertrag steht könntest du sie dir einklagen.
Wenn im Kaufvertrag steht, dass du sie bekommst, musst du sie auch bekommen und nicht nur ein ähnliches Produkt.
Droh dem Kerl mit rechtlichen Schritten und setze ihm schriftlich eine bestimmte Frist, ansonsten geh vor Gericht.
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09.12.11, 14:53
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#9
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Ist öfter hier
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 216
Bedankt: 137
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Step-by-Step:
1. Setzt ein Schreiben auf und gib es ihm (am besten vor einem Zeugen z.b. Kumpel) in dem eine Frist gesetzt wird
2. Wenn er dem nicht nachkommt Kauf dir eigene Reifen und gib ihm die zuviel gelieferten Sommerreifen zurück
3. Geh zu nem Anwalt und hol dir das Geld für die Reifen von ihm zurück
Denn: Er macht keine Nacherfüllung oder weigert sich -> du stellt den Zustand der im Vertrag vereinbart ist her -> Schadenersatz für die entstandenen Kosten
Viel Spaß und viel Glück beim Reifenfangen.
__________________
Jeder Mensch muss sterben, aber nicht jeder hat gelebt.
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12.12.11, 15:14
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#10
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myGully Uploader
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Upload City
Beiträge: 108
Bedankt: 8.020
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also danke für die vielen vorschläge.
ich habe versucht ihn anzurufen, aber er hebt nicht mehr ab.
bei unbekannt sowieso nicht.
ich habe jetzt ein schreiben aufgesetzt, mit einer 5 tages frist, und wenn er die nicht einhält dann erstatte ich strafanzeige.
ich war bei einem rechtsberater, der sagte das gleiche.
dieser aufwand lohnt sich auf alle fälle.
die neuen dazu passenden reifen würden mich in etwa 600 euro kosten....
und ich habe dafür letztendlich bezahlt
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14.12.11, 21:29
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 3
Bedankt: 26
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...und jetzt mal einer, der sich damit auskennt:
also ich habe mir ein auto gekauft (opel Astra F)
auf dem Kaufvertrag steht eben das Fahrzeug, + 4x Sommer, 4x Winterreifen.
Ich weiss nicht ob es in Deutschland gleich ist, doch in österreich gilt es ab 1.November als Pflicht die Winterreifen anzulegen.
Also am Auto waren die sommerreifen drauf wie ich es gekauft habe, und die anderen 4 reifen hat er mir so dazugegeben.
doch auch die anderen 4 reifen waren sommerreifen.
also hat er mir im gesamten 8 sommerreifen gegeben -.-
Er hat Dir acht Sommerreifen gegeben; nun kommt es darauf an, ob das erke´nnbar war; war es nämlich erkennbar, war der Mangel offensichtlich und nichts ist mit Rücktritt o.ä.
War es nicht erkennbar, weil die Dinger z.B. verpackt waren, wäre ein Lösen vom Vertrag schon denkbar; allerdings bleibt dann eine Beweisschwieirgkeit; warst du nämlich allein am Übergabeort, wirst Du nicht den letzten SV nicht beweisen können.
Deswegen einfacher Rat; die Sommerschluppen abfahren und neue für den Winter kaufen; es sei denn Du hast ne Rechtsschutz und kennst nen Anwalt, der Langeweile hat.
LG
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16.12.11, 17:31
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#12
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myGully Uploader
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Upload City
Beiträge: 108
Bedankt: 8.020
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tja...
hab einen brief geschickt, und plötzlich....
1 Tag später ruft er an:
ich habe die Winterreifen gerade bestellt, also können wir uns so auch einigen.
das bisschen druck war wohl zuviel^^
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19.12.11, 10:14
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#13
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myGully Uploader
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Upload City
Beiträge: 108
Bedankt: 8.020
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rede keinen müll wenn du keine ahnung hast -.-
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wahrscheinlich fährst du mitn fahhrad da brauchst keine
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01.01.12, 13:21
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#14
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 342
Bedankt: 209
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Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.200 mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen".
also ist es keine direkte pflicht.
aber ohne zu fahren ist dann trotzdem schlecht. es sei denn, man ist 100% sicher, das es keinen schnee oder glatteis gibt.
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