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Darf ich einen Schlagstock zur Verteidigung immer am Körper tragen?

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Ungelesen 14.01.11, 23:56   #1
Sultan17
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Standard Darf ich einen Schlagstock zur Verteidigung immer am Körper tragen?

Ist es rechtlich erlaubt, dass ich mich in der Öffentlichkeit mit einem Schlagstock am Körper bewegen darf? der Gegenstand wäre natürlich unter der Kleidung zu tragen ,somit auch nicht sichtbar.

ich komme auf die Frage, weil mir gesagt wurde, dass ich z.B. einen Schlagstock im Auto haben dürfe, aber nur im Kofferraum. Wenn er in Handnähe liegen würde, wäre es eine "Straftat".

bitte um aufklärung
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Ungelesen 15.01.11, 00:05   #2
jerujeru
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Seit dem 1. April 2008 ist es gemäß § 42 a WaffG verboten, Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser, Klingenlänge unbeachtlich) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm im öffentlichen Straßenland zu führen.

Nach dem Gesetzeswortlaut sind Hieb- und Stoßwaffen Gegenstände, die "ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen". Hierunter fallen z. B. (Teleskop-)Schlagstock, Bajonett, Degen, Dolch, Säbel, Schwert.

Ausnahmen gelten für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen und für den Transport in einem verschlossenen Behältnis.Dies kann z.B. eine eingeschweißte Verpackung oder eine mit einem Schloss verriegelte Tasche sein.
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Ungelesen 15.01.11, 00:31   #3
__SANJA
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kurz gesagt: nein.
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Ungelesen 15.01.11, 01:10   #4
Sultan17
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Ich habe bereits einen Teleskop-Stock auf die legale weise besorgt ( Im Laden)
Ich habe bisschen gegoogelt und habe viele beiträge gefunden
z b diesen Link [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] , [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Da stand drauf das der besitz und das führen erlaubt sei und das man keinen waffenschein braucht das ist nur für Schusswaffen erfoderlich.
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Ungelesen 15.01.11, 02:24   #5
targhed
? ??? ? ??? ?
 
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schau dir mal deine eigenen links an:


Teleskopschlagstock fällt unter das WaffG (Hieb- und Stoßwaffe), Erwerb und Besitz sind frei ab 18, Führen ist ggf. nach § 42 a WaffG eine OWi.

also du darfst den in deiner wohnung rumliegen haben, dass war es im groben
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Ungelesen 15.01.11, 02:30   #6
sk8ordie
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Zitat:
Zitat von Sultan17 Beitrag anzeigen
Da stand drauf das der besitz und das führen erlaubt sei und das man keinen waffenschein braucht das ist nur für Schusswaffen erfoderlich.
Du hast da offensichtlich was falsch verstanden. Ich markiere dir mal was du lesen musst.


§ 42a WaffG - Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
Zitat:
(1) Es ist verboten
1.

Anscheinswaffen,
2.

Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht
1.

für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.

für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.

für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Anlage 1:
[...]
Unterabschnitt 2:
Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

[...]
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Ungelesen 15.01.11, 10:57   #7
Jackieiii
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Aber er hat doch ein berechtigtes Interesse diesen Gegenstand zu führen, ist doch bei manchen Brauchtumspflege...
Jackieiii ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.01.11, 11:31   #8
painjester
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Zitat:
Zitat von Jackieiii Beitrag anzeigen
Aber er hat doch ein berechtigtes Interesse diesen Gegenstand zu führen, ist doch bei manchen Brauchtumspflege...
Wenn dir einer so ein Teil übern Mund zieht und dir die Vorderzähne ausschlägt weil du ihn schief angesehen hast, denkst du vielleicht anders über Brauchtum.

Ich frage mich, wie man auf so eine Idee kommen kann, eine eindeutige Waffe mit sich herumtragen zu dürfen. Vernunft scheint immer weniger eine Rolle zu spielen.
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painjester ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.01.11, 12:53   #9
__SANJA
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Zitat:
Zitat von painjester Beitrag anzeigen
Wenn dir einer so ein Teil übern Mund zieht und dir die Vorderzähne ausschlägt weil du ihn schief angesehen hast, denkst du vielleicht anders über Brauchtum.

Ich frage mich, wie man auf so eine Idee kommen kann, eine eindeutige Waffe mit sich herumtragen zu dürfen. Vernunft scheint immer weniger eine Rolle zu spielen.
ach was redest du da. kann zwar passieren, hat aber nix mit schlagstöcken zu tun.
der könnte dir genauso mit einem baumstamm den kiefer einschlagen.
wer stress macht weil man geguckt hat dem is egal womit er zuschlägt.

stimmt, warum sollte man sowas tun.. selbstverteidigung vielleicht? keine ahnung.
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Ungelesen 15.01.11, 14:56   #10
sk8ordie
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Zitat:
Zitat von painjester Beitrag anzeigen
Wenn dir einer so ein Teil übern Mund zieht und dir die Vorderzähne ausschlägt weil du ihn schief angesehen hast, denkst du vielleicht anders über Brauchtum.
Du verkennst die Ironie in seinem Post.

Mir fällt auch gerade ein, dass du dir auch einfach ein Skateboard zulegen kannst...die sind legal und als Waffe auch gut zu gebrauchen.

Vermutlich bring ihc hier jemand auf dumme Gedanken oder gar die armen Skater in Verruf, weil auf einmal die ganzen Gangster mit einem Deck rumlaufen^^
Aber ich hoffe mal, der TS fragt aus Gründen der Selbstverteidigung
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Ungelesen 15.01.11, 16:04   #11
Betsi
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hi,

wenn du den Knüppel einsetzt erfüllst du den Tatbestand der schweren Körperverletzung.

für normale Körperverletzung (ohne Waffe) kannst du noch mit einer Geldstrafe davonkommen, bei schwerer Körperverletzung (mit Waffe) bekommst du mindestens 6 Monate bis 10 Jahre.

Zitat:
Bei der Selbstverteidigung mit Schlagstock würdest Du keine Anzeige bekommen, sondern nur wegen dem führen in der Öffentlichkeit.
alleine das führen des Schlagstocks kann ihm als Vorsatz ausgelegt werden, was wohl negativ im Urteilsspruch berücksichtigt wird.
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Ungelesen 15.01.11, 17:08   #12
trpin
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Mach es einfach erlaubt ist es aber nicht ...
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Ungelesen 15.01.11, 17:18   #13
Lord Schnitzel
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Ich frag mich warum manche Leute immer Waffen mit sich rumschleppen wollen.
Oh ja, zur Selbstverteidigung, klar.
In Deutschland wird man immer gleich ueberfallen wenn man nur 2m von seinem Haus weg geht.
Verdammt, wie konnte ich nur 27Jahre lang ueberleben ohne jemals eine Waffe bei mir, geschweige denn eine Schlaegerei gehabt zu haben.
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Ungelesen 15.01.11, 17:44   #14
erazer13
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Zitat:
Zitat von Lord Schnitzel Beitrag anzeigen
...Verdammt, wie konnte ich nur 27Jahre lang ueberleben ohne jemals eine Waffe bei mir, geschweige denn eine Schlaegerei gehabt zu haben.
denke du sitzt seit 27 Jahren vor dem PC und der glotze...

PS: Gaspistole ist sicherer und es gibt keine bleibenden Verletzungen. Zuhause ein legales (Einzellader,Repetierer) Gewehr gegen Einbrecher.
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Ungelesen 15.01.11, 23:21   #15
XionCore
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Zitat:
Zitat von Betsi Beitrag anzeigen

[...]erfüllst du den Tatbestand der schweren Körperverletzung.

für normale Körperverletzung (ohne Waffe) [...] bei schwerer Körperverletzung (mit Waffe) bekommst du mindestens 6 Monate bis 10 Jahre.

alleine das führen des Schlagstocks kann ihm als Vorsatz ausgelegt werden, was wohl negativ im Urteilsspruch berücksichtigt wird.
des is a gschmarrn. Der Unterschied zwischen normaler und schwerer Körperverletzung ist ein ganz anderer...und das Führen der Waffe hat nichts mit einer Vorsatzbeurteilung bei der Tat zu tun. Außerdem wirkt sich Vorsatz nicht negativ auf den Urteilsspruch aus...den ohne Vorsatz natürlich auch kein Urteil wegen einer vorsätzlichen Tat...^^
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Ungelesen 15.01.11, 23:55   #16
Vincent-Vega
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btw. ne blöde frage. wie isses bei gaspistolen? war es früher nicht mal so das man die bei sich tragen durfte? oder durften die nur im auto liegen?
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Ungelesen 16.01.11, 00:01   #17
murkel01
weiss von nichts
 
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wenn du dich von deiner umwelt bedroht fühlst, dann schnall dir den schlagstock unter bedenke aber, wer waffen mit sich führt der setzt sie auch ein! besser wäre es du gehst mal zum psychologen.
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Ungelesen 16.01.11, 05:19   #18
chamaeleon11
Dr. Seltsam
 
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Wer mit Waffen umgehen kann, der ist mit einer improvisierten Waffe, was die juristische Seite angeht, definitiv besser beraten und hat keine Defizite.

Eine aufgerollte Zeitung kann extrem gefährlich sein. Auch ist ein Kugelschreiber eine sehr, sehr gefährliche Waffe, wenn man damit umgehen kann (Stichwort [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]).

Auch ein Regenschirm ist eine super Waffe.

Für die ganz Vorsichtigen gibt es dann sogar Kampfregenschirme, was ich aber fast übertrieben finde.

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Wer mit solchen Gegenständen nicht kämpfen kann, der kann es auch nicht mit einem Teleskop Schlagstock, geschweige denn mit einer Tonfa alias Gummi Knüppel...


Desweiteren:

Ich schireb es schonmal und will ich den Leuten auch hier nochmal sagen.

Zitat:
Zitat von chamaeleon11 Beitrag anzeigen

Die effektivste Selbstverteidigung ist die Deeskalation und diese beginnt bereits mit einem aufmerksamen Auge!

Will jemand nun ein Spray (Schlagstock, Messer, ...), dann bedeutet dass, dass sich diese Person ernsthaft besorgt ist angegriffen zu werden und bereitet maßnahmen zum Schutz vor. Ein Spray ist alleine aber nichts Wert, wenn der Rest vom Körper und vom Geist nicht mitziehen! Soll zusammenfassend heißen:


Sich im Umgang mit der Waffe schulen. Das schließt Grundzüge möglicher Entwaffnung mitein, um (zumindest etwas) gewappnet zu sein.

Sich mit der Gesetzeslage vertraut machen. Ein netter kleiner Beitrag (der von einem Jura Studenten geschrieben wurde) findet man z.B. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und ausgehend von da kann man dann googeln und sich auch in einem Juraforum anmelden, wenn Interesse besteht.


Zumindest minimal sich mit Kampf auseinander setzen. Es gibt genug Kurse dazu. Das ist das was ich meinte, dass man das Ganze (Körper+Waffe) sehen muss und nicht nur die Waffe.


Sich über Flucht und Verhalten informieren. Sprich wie man am besten auf sich aufmerksam macht, flüchtet, sich danach verhält.
__________________
Besser ne Taube aufm Dach als nen Stuhl inner Kiste
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Ungelesen 17.01.11, 07:15   #19
mazemukel
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Zitat:
Zitat von Lord Schnitzel Beitrag anzeigen
Ich frag mich warum manche Leute immer Waffen mit sich rumschleppen wollen.
Oh ja, zur Selbstverteidigung, klar.
In Deutschland wird man immer gleich ueberfallen wenn man nur 2m von seinem Haus weg geht.
Verdammt, wie konnte ich nur 27Jahre lang ueberleben ohne jemals eine Waffe bei mir, geschweige denn eine Schlaegerei gehabt zu haben.

So kann man das jetzt nicht stehen lassen.
Ich bin in Offenbach aufgewachsen und da gab es einen Auslaenderanteil von ueber 80% zu der Zeit. Ich will jetzt damit nichts ueber einen Kamm scheren oder die Auslaendischen Mitbuerger verurteilen, allerdings war es schon ein teilweise sehr "heisses Pflaster".

Ich persoenlich hatte nie ein Problem, allerdings kannte ich auch viele Leute und hatte einen kraeftigen Koerperbau durch Leistungssport.

Allerdings hatte ich auch Freunde, die einfach rein von Ihrem Aussehen schon als Opfer geboren wurden. Also eher klein und schmaechtig, die haben es natuerlich oefter mal zu spueren bekommen.

Ein guter Freund ist meistens mit einem Todschlaeger unterwegs gewesen, weil es ihm gerreicht hatte nach dem er das zweite mal grundlos auf Maul bekommen hatte.

Ich find es jetzt auch ned die eleganteste Loesung, ich persoenlich faende ein Pfferspray oder aehnliches effektiver als so nen assi Knueppel. Das muss aber jeder fuer sich wissen. Man sollte auch daran denken, dass man den Knueppel vielleicht entwendet bekommt und Ihn dann selber auf den Kopf bekommt.....da wuerd ich das Pfefferspray ebenfalls bevorzugen.
mazemukel ist offline   Mit Zitat antworten
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