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myGully |
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15.03.10, 20:38
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Deutschland
Beiträge: 98
Bedankt: 12
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Auf dem Gehweg parken
Hallo liebes Gully,
haben zurzeit in unsrer Ortschaft(2000 Seelen Gemeinde) einen sehr netten Hilfspolizisten der unter anderem blitzt und auch überprüft ob jemand mit der Karre auf dem Randstein steht.
So wie man es von vielen Dörfern gewöhnt ist sind auch hier die Seitenstrasen nicht die breitesten. Worauf die Leute lieber auf dem Gehweg parken als mitten in den eh schon engen Straßen. Grad gestern kam der nette Herr auch bei uns vorbei und verteilte fleisig Strafzettel(an rund 13 Autobesitzer in unsrer Straße). Mit der Begründung wenn man auf dem Randstein parkt sollten 1,20m platz gelassen werden. Daraufhin frag ich mich. Wo zum Teufel man den das Auto hinstellen soll?
Wenn man es auf der Straße parkt behindert es den Verkehr und kaum ein Auto kommt durch, da ja alle 13 Auto´s (alleine hier) auf der Straße parken müssen.
Allein vom Gesetzgeber hat der nette Mann ja recht, aber wie soll das den praktisch zu verwircklichen sein????
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15.03.10, 21:12
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#2
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just dooze it
Registriert seit: Dec 2009
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 638
Bedankt: 380
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Moment, Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich erst mal verboten, solange bis es erlaubt wird.
Der Rest ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von scharfen Kurven,
3. auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,
4. auf Bahnübergängen,
5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.
(4b) (aufgehoben)
(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.
(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
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Wenn die Leute nicht zu faul wären um mal fünf Minuten zu Fuß zu gehen, würden sich viele Unfälle erst garnicht ergeben. Auf meinem Weg zur Arbeit fahre ich auch durch ein Dorf mit so einer engen Hauptstraße. Nichtsdestotrotz parken die Leut auf der Straße, wodurch es immer wieder zu Unfällen kommt. Klar liegt es auch zu einem Teil an den Leuten die zu ungeduldig sind auf den Verkehr zu warten, aber man muß nicht unbedingt vor der Haustür parken, selbst dann nicht wenn man sich für den Checker hält. Wenn die Straße zu eng ist DANN PARKT DA NICHT! So einfach ist das.
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15.03.10, 21:21
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#3
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Banned
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 10
Bedankt: 3
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(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
am besten hochkant.
ach die deutschen gesetze und verordnungen sind doch die besten
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16.03.10, 08:14
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#4
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just dooze it
Registriert seit: Dec 2009
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 638
Bedankt: 380
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Wenn du mal irgendwo drei Leute siehst die fünf Parkplätze belegen nur weil sie zu dumm oder zu assozial sind sich richtig (platzsparend) in die Lücke zu stellen, dann weißt du warum es diesen Absatz gibt. Und ja, ich kenne die Standardantworten mit denen sich die Idioten dann rausreden wollen.
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16.03.10, 11:23
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#5
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Banned
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 196
Bedankt: 9
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Zitat:
Zitat von al1ty
Allein vom Gesetzgeber hat der nette Mann ja recht, aber wie soll das den praktisch zu verwircklichen sein????
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Ganz einfach indem jeder Grundstückseigentümer, auf seinen Privaten Grund, Parkplätze in ausreichender Zahl baut.
Andere Möglichkeit ist ein Antrag bei der Gemeinde/Stadt die Straße entsprechend um zu bauen. Wenn alle mit machen geht das oft. Nur ist das auch nicht billig. Denn einmal müssen die Eigentümer eventuell einen Tel Ihrer Vorgärten zur Verfügung stellen. Und dann fallen natürlich noch die Entsprechenden Anliegerkosten als Beteiligung am Umbau an.
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16.03.10, 13:51
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#6
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Seltsames Lebewesen
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 319
Bedankt: 50
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Und man muss ja auch nicht immer mit dem Auto bis vor die Haustür fahren.
Ich versteh beide Seiten. Einerseits ist es für den Autofahrer natürlich blöd "stundenlang" eine geeignete Parkmöglichkeit zu finden.
Andererseits ist ein Fußweg nunmal ein FUßweg und kein AUTOweg. Und Passanten mit Kinderwagen (oder einfach nur dicke Passanten ) sollte die Möglichkeit gegeben sein, diesen Weg auch zu nutzen.
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17.03.10, 01:32
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#7
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Wei-Zen-Buddhist
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 12
Bedankt: 38
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Denk Dir irgendetwas subversives für den Typen aus; z. B. Eimer Wasser anschütten oder mir Russ die Uniform versauen. Musst Dich halt vermummen dabei. Meine Erfahrung ist, das solche Arschlöcher anders nicht schlau werden.
Und Klugscheißern wie DarkDoozer am besten keine Beachtung schenken; obwohl er das mit dem Heraussuchen des Gesetzestextes ganz toll gemacht hat; da hat ihm seine Mama bestimmt eine warme Milch gemacht oder sogar einen neuen Pullunder gekauft.
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17.03.10, 01:56
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#8
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ICD 60.31
Registriert seit: Oct 2009
Ort: in Hell
Beiträge: 59
Bedankt: 9
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Zitat:
Zitat von Hellawauz
Denk Dir irgendetwas subversives für den Typen aus; z. B. Eimer Wasser anschütten oder mir Russ die Uniform versauen. Musst Dich halt vermummen dabei. Meine Erfahrung ist, das solche Arschlöcher anders nicht schlau werden.
Und Klugscheißern wie DarkDoozer am besten keine Beachtung schenken; obwohl er das mit dem Heraussuchen des Gesetzestextes ganz toll gemacht hat; da hat ihm seine Mama bestimmt eine warme Milch gemacht oder sogar einen neuen Pullunder gekauft.
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Sehr geistreich. . .
DarkDoozer hat sich wenigstens die Arbeit gemacht zu recherchieren!
Du flamest nur hier rum!
Dein Vorschlag suckt ja wohl total. Kind!
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[IMG]http://tearjerkerprivat.te*****pic.de/kram/defense.JPG[/IMG]
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17.03.10, 05:43
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#9
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Deutschland
Beiträge: 98
Bedankt: 12
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Danke für eure Antworten
Mal sehn was aus dem Problem wird villt sucht er sich auch einen anderen Ort den er tritzen kann
lg
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17.03.10, 06:17
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#10
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Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 55
Bedankt: 0
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vll sprichst du ihn einfach mal auf das Problem an.... anstatt im Forum danach zu posten..
nett ansprechen und nett fragen wo du denn sonst parken sollst und vll mal vor den Polizisten fragen ob es Passanten was ausmacht... dann sieht er vll. das es kein Problem ist, aber so wie ich Polizisten kenne, bleiben die bei ihrer Meinung , auch wenn sie falsch ist! Denn wenn sie einmal ihre Meinung ändern, dann meint jeder deren Meinung mit reden ändern zu können und das Gefällt den nicht! Die bleiben halt bei ihren Prinzipien....
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17.03.10, 07:40
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#11
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Newbie
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 88
Bedankt: 142
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Bei uns haben sie auch immer auf dem Gehsteig geparkt, als ich noch ein Kind war. Irgendwann bin ich mal mit meinem Fahrrad vorbeigefahren und an so einem Auto mit dem Lenker hängen geblieben und hab die ganze Seite des Autos verkratzt. Auf den Schaden ist der Halter vom Auto sitzengeblieben, da er so nicht Parken durfte. Ich würde mir es also dreimal überlegen, ob ich mich mit meinem Auto so hinstell, das nur noch wenig Platz für die Fußgänger bleibt, denn wenn was passiert ist immer der Fahrzeug Führer Schuld
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